Verwirrung um Rufnummernmitnahme: Das gilt bei alten Anträgen

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Seit 20. April dürfen Mobilfunkanbieter maximal 6,82 Euro berechnen, wenn du deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen willst. Doch was gilt, wenn der Antrag schon vor Wochen oder Monaten gestellt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Wir haben die Antwort für dich.
Ein Handy gut sichtbar in einer Hosentasche
Ein Handy gut sichtbar in einer HosentascheBildquelle: Pixabay

Das Szenario: Den Antrag auf Mitnahme der Rufnummer hast du schon im Februar oder März gestellt, die Portierung findet aber erst in den kommenden Wochen statt. Welche Kosten darf der bisherige Anbieter für die Rufnummernmitnahme dann berechnen? Diese Frage stellten uns zahlreiche Leser, nachdem wir über die Senkung der Gebühren von einst knapp 30 Euro auf jetzt 6,82 Euro berichtet hatten.

Wir haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Sie hatte die Senkung der Kosten angestoßen, indem sie zunächst die Vorleistungen, die sich die Anbieter gegenseitig für diesen Portierungsvorgang berechnen, gesenkt hatte. Im Anschluss daran hatte sie dann darauf gesetzt, dass die Mobilfunker die Endkundenpreise senken. Dort, wo das nicht passiert ist, hatte sie am Montag eine entsprechende Verordnung erlassen.

Diese Anbieter dürfen nicht mehr als 6,82 Euro verlangen

Zu dem geschilderten Szenario teilte die Bundesnetzagentur auf unsere Nachfrage mit, dass den Unternehmen, gegen die eine Regulierungsentscheidung ergangen ist, „es ab dem Zeitpunkt der Entscheidung untersagt [ist], die zu hohen Entgelte zu fordern oder zu vereinbaren“. Dabei handelt es sich um freenet, 1&1 Drillisch online, 1&1 Telecom und Telefonica.

Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Auftrag zur Rufnummernmitnahme schon vor dem 20. April 2020 gestellt worden ist, die Entgeltforderung aber erst nach dem 20. April 2020 an den Kunden ergeht, dafür kein höheres Entgelt mehr verlangt werden darf. Weiter heißt es vom Regulierer, dass Kunden, denen dennoch ein höheres Entgelt berechnet wurde, dieses unter Vorbehalt zahlen sollten. Anschließend sollten sie es unter Hinweis auf die Entscheidungen der Bundesnetzagentur bei ihrem Anbieter beanstanden.

Rufnummernmitnahme bei anderen Anbietern: Prinzip Hoffnung

Anders verhält sich die Rechtslage bei den Anbietern, die freiwillig ihr Entgelt gesenkt hatten. Das hatten sie gegenüber der Bundesnetzagentur erklärt und spätestens zum 20. April 2020 realisiert. Wie die Behörde mitteilte, legt sie „ein entsprechendes Verständnis für eine kundenfreundliche Lösung zugrunde“. Im Klartext: Sie hofft, dass die Anbieter in diesem Fall auch nicht mehr als 6,82 Euro berechnen, hätte aber keine Handhabe, sollte das doch geschehen.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Lars Wittig

    Was ist mit Otelo? Wir stellten dort am 20.den Antrag auf Rufnummermitnahme, dort wurden uns auch 25 euro als Kosten mitgeteilt. Auch auf deren Webseite ist mach wie vor, nix anderes zu finden.

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  2. Nutzerbild Frank Schardt

    Mit Otelo hab ich auch so mein Problem. Portierung wurde vor dem 20.04. beantragt, die Übernahme findet aber erst zum 28.04. statt. 25 Euro wurden aber schon auf der letzten Rechnung verlangt und abgebucht. Ist das rechtens oder lann ich diese zurück verlangen?

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