Die Versprechen vor dem Wahlsieg waren groß. Eine Rücknahme des Heizungsgesetzes, so hieß es von Bundeskanzler Friedrich Merz. Schon im Vorfeld der eigentlichen Wahlergebnisse relativierten sich Aussagen weiter. Man wolle nicht das ganze Gesetz abschaffen, sondern das Gebäudeenergiegesetz so reformieren, dass es sich offener präsentiert. Inzwischen sind wieder Monate ins Land gezogen und weder eine klare Strategie noch eine finale Fassung liegen bereit, nach der sich Bürger langfristig richten können.
Heizungsgesetz-Dilemma: Der Fehler der Ampel-Koalition wird prompt wiederholt
Ich hatte die Hoffnung, man würde aus den Problemen der Vorregierung lernen und die notwendigen Anpassungen in einem engmaschigen Zeitplan vorantreiben. Stattdessen ist nur eines bis heute geklärt: Das Heizungsgesetz soll einer weiteren Reform unterzogen werden. Zuständig ist dafür die Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU). Ihre Aufgabe ist es indessen, gemeinsam mit dem Bauministerium einen Weg zu finden, das Gesetz anzupassen, ohne dabei die Klimaziele infrage zu stellen. Keine leichte Aufgabe, primär in einem Bereich, der bereits mit so vielen negativen Erwartungen verknüpft ist. Dennoch ist es eine Belastung für den Fortschritt der Wärmewende, dass inzwischen erneut über Monate hinweg keine Klarheit und Planungssicherheit herrscht.
Eines ist klar: Gas– und Ölheizungen werden durch den steigenden CO₂-Preis auch weiterhin teuer werden. Es ist somit keine sinnvolle Lösung, wenn auch durchaus noch eine Option, eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen zu lassen. Vielmehr empfiehlt Bauministerin Verena Hubertz (SPD) ein Umdenken. So sei es etwa einerseits möglich, eine temporäre Heizung für ein oder zwei Jahre zu leihen oder zu mieten. Alternativ können Hausbesitzer auch direkt in eine Lösung investieren, die die geforderten 65 Prozent erneuerbarer Energie, die das Gesetz fordert, einhalten kann. Dabei sind Wärmepumpen keineswegs die einzige Lösung. Wohl jedoch die effizienteste Option, die Bürgern unverändert zur Verfügung steht. Insgesamt können Haushalte derzeit auf die nachfolgenden Variationen zurückgreifen, um die Bedingungen des Heizungsgesetzes zu erfüllen:
- Biomasseheizungen (wie etwa Pellets oder Holz)
- Hybridheizungen (zum Beispiel Wärmepumpen und Gasheizung oder Solarthermieanlage und Gasheizung)
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Solarthermie
- Wasserstoffheizungen
- Wärmenetze
- Wärmepumpen
Wasserstoffheizungen sollten in dieser Auflistung jedoch mit Vorsicht genossen werden. Denn faktisch ist in Deutschland eine flächendeckende Versorgung von Heizsystemen mit Wasserstoff bisher nicht realisierbar. Schon gar nicht zu einem dauerhaft konkurrenzfähigen Preis. Sollte der geplante südwestliche Wasserstoffkorridor gebaut werden oder lokale Produktionen hochfahren, könnte das anders aussehen. Dafür gibt es jedoch zum heutigen Zeitpunkt keine Garantien. Wer in eine neue Heizung investiert, ist daher meiner Ansicht nach mit anderen Optionen besser bedient.
65-Prozent-Regelung gilt als umstritten
Gerade die Begrenzung von 65 Prozent sorgte im Heizungsgesetz bereits für Kritik. Neubauten müssen diese Quote bei der Auswahl ihrer Heizsysteme schon heute erfüllen. Für Bestandsgebäude ist die Verpflichtung an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Großstädte müssen diese Planung bis 2026 fertigstellen. Kleinstädte, die weniger als 100.000 Einwohner besitzen, haben hingegen Zeit bis 2028, um sie bereitzustellen. Damit bleiben Besitzern von Bestandsgebäuden aktuell rund ein bis drei Jahre, bevor die Regelung für sie relevant würde.
Eine funktionierende Heizung muss jedoch aus keinem Gebäude entfernt werden. Vielmehr betrifft die Grenze den Einbau von neu installierten Heizungen, die dann zu berücksichtigen sind. Eine Ausnahme bleibt jedoch: Bis 2045 müssen alle rein fossil betriebenen Heizungen in Deutschland ausgetauscht werden. Nach EU-Plänen könnte diese Frist sogar fünf Jahre früher, 2040, relevant werden. Es lohnt sich somit, schon heute finanzielle Mittel für den Heizungstausch zur Seite zu legen. Oder gar gleich die noch hohen Fördermittel von bis zu 70 Prozent für den Austausch zu nutzen.
Heizungsgesetz-Reform: alles ist offen – und das ist das Problem
Ob sich die mögliche Auswahl an Heizsystemen sowie die festgelegte Quote bei einer Anpassung des Gesetzes noch einmal ändern, lässt sich heute noch nicht sagen. Eben das ist meines Erachtens das größte Problem: Anstatt eine Reform zu versprechen, die dann ebenso lange auf sich warten lässt wie die ursprüngliche Fassung, wäre eine klare Position für die Bürger notwendig gewesen.
Nun haben wir wieder einen Stillstand in Deutschland erreicht, in dem Menschen vor allem eine Wahl bleibt: Abwarten und möglicherweise über die Folgen ärgern oder handeln und dabei riskieren, vielleicht mehr Geld zu investieren, als nach späteren Regelungen nötig gewesen wäre. Das sind keine Perspektiven, mit denen Menschen einen Wandel vollziehen können und keine Stützpfeiler, auf denen eine Gesellschaft aufbauen sollte. Also bleibt mir an dieser Stelle nur, erneut darauf zu hoffen, dass Bewegung dort erfolgt, wo sie geschehen muss und auf große Ansagen klare Fakten erfolgen, mit denen wir planen können.