In den vergangenen Monaten haben wir immer wieder über die Energielieferanten Primastrom und Voxenergie berichtet. So hatten beispielsweise die Verbraucherschützer in Brandenburg bemängelt, dass der Stromanbieter Ende des vergangenen Jahres kurzfristig die Preise erhöht hatte. Statt des geforderten Monats Vorlauf waren es nur wenige Tage. Man sprach in Brandenburg, aber auch in Niedersachsen, von einem „fragwürdigen Verhalten“.
Nun schaltet sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein. Von ihm heißt es, die beiden Anbieter hätten „in den letzten Monaten wiederholt ihre Preise für Strom und Gas erhöht, obwohl Preisgarantien vereinbart waren“. Die Verbraucherschützer verweisen auf „auffällig viele Beschwerden“, die bei den Verbraucherzentralen eingegangen sind. Nun sucht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Betroffene, um rechtliche Schritte gegen die Unternehmen einleiten zu können.
„Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von Primastrom und Voxenergie unzulässig. Der vzbv prüft daher die Erhebung einer Musterfeststellungsklage“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die betroffenen Kunden lediglich die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen. „Zur Vorbereitung der Klage sucht der vzbv jetzt Betroffene, die ihren Fall auf musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie einreichen“, so Langer.
Bei den Beschwerden über Primastrom und Voxenergie handelt es sich – sofern sie zutreffend sind – nicht gerade um Kleinigkeiten. So liege den Verbraucherschützern ein Fall vor, bei dem trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Stromgrundpreis von 9 Euro auf zuletzt 24 Euro erhöht wurde. Der Arbeitspreis soll im genannten Fall von 28,03 Cent auf 90,83 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt entspricht das etwa einer Verdreifachung der Kosten und damit einer Erhöhung von mehr als 1700 Euro für ein Jahr, rechnet der vzbv vor.
Nicht jede Preisgarantie ist auch wirklich eine Garantie
Deutschland befindet sich derzeit in einer sehr angespannten Energie-Lage. Und in dieser kann es in nächster Zeit häufiger vorkommen, dass Energie-Versorger Preisgarantien nicht einhalten. Und das mit staatlichem Segen. Denn im Rahmen der aktuellen Gasnotlage kann §24 des Energiesicherungsgesetzes in Kraft gesetzt werden. Dann dürften etwa Gas-Anbieter bestehende Verträge außer Kraft setzen und die tatsächlich entstehenden Kosten an dich weitergeben.
Beim Strom stand das aber bisher nicht zur Debatte. Wenn es hier Verstöße gab, dann dürfte es sich hier um einen Vertragsbruch handeln. Das zeigt aber auch, dass es wichtig ist, sich um einen seriösen Anbieter beim Strom und Gas zu kümmern. Wenn du dich damit nicht selbst befassen möchtest, kannst du das auch einem Wechselservice wie Wechselpilot oder Switchup überlassen. Hier kümmern sich Experten um deinen Stromvertrag und sorgen dafür, dass du stets in einem günstigen Stromtarif bist. Wir empfehlen dir hier unseren Partner remind.me. Dort überwacht man auch die Vertragsbeziehung und reagiert, sollte ein Anbieter seine Preise erhöhen.