Auf der CES 2026 wurden viele neue Produkte vorgestellt. Darunter auch ein neuer Scanner, der Autos, wie wir sie kennen, in den Ruhestand befördern könnte. Ein Tastendruck oder Schlüssel-Dreher und der Motor läuft? Das soll es nicht mehr geben, wenn es nach dem Ludwigshafener Hersteller Trinamix und dessen Partner Aumovio geht. Stattdessen soll jeder Autofahrer zunächst einen Alkoholtest bestehen, bevor es losgeht. Pusten ist hierfür jedoch nicht mehr notwendig.
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Alkoholtest per Finger-Touch
Bei der Lösung, die Trinamix auf der CES 2026 vorstellte, handelt es sich um einen Sensor, der aus Nutzersicht wie ein einfacher Fingerscanner auf dem Smartphone funktioniert. Man legt einen Finger auf den Sensor, wartet kurz, schon ist die Blutalkoholmessung abgeschlossen. Bei einem negativen Ergebnis springt der Motor an und es kann losgehen. Ist dieses jedoch positiv, bleibt das Fahrzeug stehen.
Bereits jetzt finden sich Alkoholtests in vielen gewerblichen Fahrzeugen wie Bussen. Dabei muss man jedoch in ein Röhrchen pusten. Dagegen sieht die Lösung von Trinamix eine nicht-invasive Blutalkoholmessung per Knopfdruck vor. „Zur Messung des Blutalkohols wird miniaturisierte Nahinfrarot (NIR)-Spektroskopie eingesetzt“, heißt es vonseiten des Herstellers. Das Verfahren nutze unsichtbares NIR-Licht, das mit Ethanol-Molekülen im Gewebe unter der Haut wechselwirkt.
Aus der Reflexion dieses Lichts soll ein KI-gestützter Algorithmus dann den Blutalkoholgehalt ermitteln. Und das in weniger als 10 Sekunden und mit einer Genauigkeit von 0,1 bis 0,15 Promille. Der Hersteller unterstreicht, dass Funktionalität und Leistungsfähigkeit der Technologie bereits im Rahmen einer klinischen Studie validiert wurden.
Für einen landesweiten Einsatz dürfte das allerdings noch nicht ausreichen. Zumal Trinamix nicht nur einen Einsatz in gewerblichen Fahrzeugen anstrebt, sondern auch private Fahrzeuge in den Fokus nimmt. Partner Aumovio soll sich seinerseits um eine nahtlose Integration im Fahrzeuginnenraum kümmern.

Umsetzung und Regeln in Deutschland
Bereits seit Juli 2024 müssen alle Kraftfahrzeuge eine „Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“ vorweisen. Dabei handelt es sich um eine standardisierte Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung eines Alkoholtests. Geregelt ist dies in der Verordnung 2019/2144 des EU-Parlaments und des Rates. Der Einbau in deutsche Fahrzeuge wäre demnach möglich, erfolgte bisher allerdings noch nicht. Ob sich dieser Umstand durch die Einführung des Trinamix-Sensors künftig ändert, bleibt abzuwarten.
Aktuell gilt in Deutschland eine 0,5-Promille-Obergrenze. Wer gegen diese verstößt, muss laut dem Bußgeldkatalog bereits beim ersten Mal mit einem Bußgeld in Höhe von 528,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Beim dritten Mal liegt die Strafhöhe bereits bei 1.578,50 Euro, zwei Punkten und drei Monaten.
Weiterhin drohen bei einer Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss bereits ab 0,3 Promille drei Punkte sowie der Entzug des Führerscheins. Und selbiges gilt auch ab einem Alkoholgehalt jenseits der 1,1 Promille – unabhängig davon, ob eine Verkehrsgefährdung vorlag.
