Neues Gesetz für 5 Millionen Rentner: Wer jetzt weniger Rente bekommt

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Rund 21 Millionen Rentner gibt es in Deutschland. Davon sind 5 Millionen Empfänger von Witwen- und Witwerrenten. Und für diese gilt nun ein neues Gesetz. Im Detail geht es um den Freibetrag bei der Einkommensanrechnung.
Neues Gesetz für 5 Millionen Rentner: Wer jetzt weniger Rente bekommt
Neues Gesetz für 5 Millionen Rentner: Wer jetzt weniger Rente bekommtBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Viele Rentner dürften derzeit gar nicht mehr aus dem Staunen herauskommen. Denn obwohl es im Juli eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent gab, landet bei dem einen oder anderen plötzlich weniger Geld auf dem Konto als davor. Wie ist das möglich? Der Grund ist der anrechnungsfreie Freibetrag bei der Einkommensanrechnung. Dieser kann dafür sorgen, dass die Rente – trotz Erhöhung – niedriger ausfällt.

Deshalb bekommen manche Rentner trotz Erhöhung weniger

Hat man als Witwe oder Witwer ein eigenes Einkommen, wird das bis zu einem bestimmten Betrag (1.076,86 Euro im Monat) nicht von der Witwenrente abgezogen. Einkommen über diesem Betrag kann aber dazu führen, dass die Witwenrente gekürzt wird – und das um 40 Prozent des überschreitenden Betrags. Das bedeutet: Wenn man als Witwe oder Witwer viel eigenes Geld verdient oder eine eigene hohe Rente bekommt, kann die Witwenrente kleiner werden.

→ Rente: Deshalb bekommen „Deutsche zweiter Klasse“ weniger

Wenn die eigene Rente höher als der anrechnungsfreie Freibetrag von 1.076,86 Euro im Monat ist, wie etwa 1.400 Euro, kürzt der Staat die Witwenrente anteilig. Dabei wird von der Bruttorente der Witwenrenterin oder des Witwenrentners ein pauschaler Abzug von 14 Prozent für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen, um das fiktive Nettoeinkommen zu ermitteln. Liegt dieses Nettoeinkommen über dem Freibetrag, rechnet der Staat den überschreitenden Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente an und somit davon ab. So würde es bei etwa 1.400 Euro Bruttorente laufen (vereinfacht):

  • 1.400 Euro minus 14 Prozent = 1.204 Euro (fiktives Nettoeinkommen)
  • Überschreitung zum Freibetrag: 1.204 Euro – 1.076,86 Euro = 127,14 Euro
  • 40 Prozent von 127,14 Euro = 50,86 Euro Kürzung der Witwenrente

Renten-Panne: Staat hat sich verrechnet

Zudem kann sich durch die Rentenerhöhung auch die Anrechnung bei Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter verschärfen, sodass etwa die Grundsicherungszahlungen sinken oder ganz wegfallen. Insgesamt kann also trotz nominal höherer Rentenzahlungen der Netto-Geldbetrag geringer ausfallen, wenn die Anrechnung oder Kürzungen wirksam werden.

Klingt kompliziert? Ist es auch. Sogar für diejenigen beim Staat, die die Rente berechnen. Die haben nämlich Fehler gemacht und sich verrechnet. Die Folge: Rentner bekommen zu wenig Geld, während sich die Staatskasse füllt – um satte 11 Millionen Euro. Eine Rückzahlung? Soll es nicht geben.

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