Rund 22,5 Millionen Menschen in Deutschland bekommen eine Rente. So viele hat das Statistische Bundesamt für 2025 gezählt, gesetzliche, private und Betriebsrenten zusammen. Ausgezahlt wurden gut 423 Milliarden Euro. Fast drei Viertel davon gelten inzwischen als steuerpflichtiges Einkommen.
Das heißt nicht, dass alle Rentner Steuern zahlen. Viele bleiben unter dem Grundfreibetrag. Die Gruppe derer, die zahlen, wächst aber stetig. 2019 waren es 37 Prozent aller Rentenbeziehenden, 2022 schon 42 Prozent, also 9,34 Millionen Menschen. Neuere Zahlen gibt es noch nicht, weil die Steuerbescheide Zeit brauchen. Die Richtung ist trotzdem klar.
Viele Rentner erreichen jetzt die 400-Euro-Grenze
Für die meisten läuft es jedes Jahr gleich: Steuererklärung abgeben, Bescheid abwarten, nachzahlen. Einmal im Jahr und im Nachhinein. Bei einem wachsenden Teil der Rentner endet diese Routine gerade. Im Brief vom Finanzamt steckt dann eine zusätzliche Seite. Sie betrifft ein Jahr, das noch gar nicht abgerechnet ist.
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Die zusätzliche Seite heißt Vorauszahlungsbescheid. Mit ihm legt das Finanzamt fest, dass ein Teil der Einkommensteuer künftig vorab fällig wird. Gezahlt wird an vier Terminen im Jahr: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Der nächste ist Donnerstag, der 10. Dezember 2026.
Die Regel steht in Paragraf 37 des Einkommensteuergesetzes und ist nicht neu. Das Finanzamt nimmt die Steuer aus dem letzten Bescheid als Maßstab und geht davon aus, dass im laufenden Jahr ähnlich viel zusammenkommt. Entscheidend ist eine Grenze. Vorauszahlungen gibt es erst, wenn sie zusammen mindestens 400 Euro im Jahr ergeben und jede Rate mindestens 100 Euro beträgt. Bei 399 Euro Steuer passiert nichts. Bei 400 Euro kann das Amt viermal 100 Euro verlangen. Neu ist für viele Rentner, dass sie diese Grenze jetzt erreichen.
Warum es gerade Rentner trifft
Arbeitnehmer merken von Vorauszahlungen meist nichts. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt ab, das Finanzamt hat sein Geld also schon. Bei der gesetzlichen Rente zieht niemand Steuern ab. Die Rentenversicherung behält nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein.
Damit landet bei Rentnern die gesamte Jahressteuer in der Nachzahlung. Genau diese Summe nimmt das Finanzamt als Grundlage für die Vorauszahlung. Wer als Rentner 400 Euro oder mehr Steuern im Jahr zahlt, ist deshalb fast automatisch betroffen.
Häufig kommen weitere Einkünfte dazu. Laut Statistischem Bundesamt hatten 80 Prozent der Rentner, die 2022 Steuern zahlten, noch andere Einkünfte, etwa eine Pension, Arbeitslohn oder Mieteinnahmen. Bei Ehepaaren zählt auch das Einkommen des Partners mit.
Die Rentenerhöhung schiebt nach oben
Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Für die Steuer hat das eine Folge, die viele übersehen. Der steuerfreie Teil der Rente wird nach dem ersten vollen Rentenjahr als fester Eurobetrag festgeschrieben. Jede spätere Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, stieg 2026 dagegen nur um gut 2 Prozent auf 12.348 Euro.
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Was das bedeutet, zeigt eine Modellrechnung. Eine alleinstehende Rentnerin ist 2015 in Rente gegangen und hat keine weiteren Einkünfte. Seit Juli bekommt sie 1.950 Euro brutto im Monat. Für 2025 lag ihre Einkommensteuer bei 354 Euro, also unter der Grenze. Für 2026 kommt sie auf 441 Euro. Nach dem nächsten Bescheid kann das Finanzamt von ihr vier Raten von rund 110 Euro verlangen.
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Bei Neurentnern geht es schneller, weil ein größerer Teil ihrer Rente steuerpflichtig ist. Wer 2025 in Rente gegangen ist, versteuert 83,5 Prozent. Bei der Standardrente, also 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst, sind das seit Juli rund 1.913 Euro brutto. In unserer Rechnung ergibt das für 2026 gut 600 Euro Steuer und damit rund 150 Euro pro Quartal.
Im ersten Jahr kann es teurer werden
Unangenehm wird es, wenn das Finanzamt Vorauszahlungen für ein Jahr festsetzt, das schon läuft. Das Gesetz schreibt vor, dass eine nachträgliche Erhöhung mit der letzten Rate des Jahres verrechnet wird. Der Erhöhungsbetrag ist dann innerhalb eines Monats nach dem Bescheid fällig. Wer den Bescheid im Herbst bekommt, muss unter Umständen deutlich mehr als eine Viertelrate auf einmal überweisen.
Was Rentner jetzt beachten sollten
Mehr Steuern zahlt durch die Vorauszahlung niemand. Mit dem nächsten Bescheid verrechnet das Finanzamt alle Raten mit der tatsächlichen Steuer. War es zu viel, gibt es Geld zurück. War es zu wenig, folgt eine Nachzahlung. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Das Geld ist früher weg, und das Finanzamt bekommt einen zinslosen Vorschuss von Menschen, die mit festen Einkünften planen müssen.
Bescheid genau lesen. Die Vorauszahlungen stehen meist im selben Schreiben wie der Steuerbescheid, oft weiter hinten. Wichtig sind die Höhe und die Termine. Auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können dort auftauchen. Sie werden zu denselben Terminen fällig.
Termine einhalten. Bei Überweisungen gibt es eine Schonfrist von drei Tagen. Danach kostet jeder angefangene Monat einen Säumniszuschlag von einem Prozent. Wer dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, muss an die Termine nicht mehr denken.
Senkung beantragen, wenn das Einkommen sinkt. Das Finanzamt rechnet mit dem Vorjahr. Gab es im Vorjahr eine Einmalzahlung wie eine Rentennachzahlung oder eine Abfindung, oder ist ein Nebenjob inzwischen weggefallen, sind die Raten zu hoch. Dann reicht ein formloser Antrag auf Herabsetzung, am einfachsten über Elster. Nachweise helfen. Der Antrag sollte vor dem 10. Dezember beim Finanzamt sein.
Für die nächste Erhöhung planen. Wer knapp unter 400 Euro Steuer liegt, rutscht mit der nächsten Rentenerhöhung womöglich darüber. Etwas Luft könnte 2027 der höhere Grundfreibetrag bringen. Laut Regierungsentwurf soll er auf 12.564 Euro steigen, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.
