Hohe Sanierungskosten ab 2024? Diese Pflichten kommen auf dich zu

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Nicht nur für diverse Heizungssysteme gelten ab 2024 Veränderungen. Auch viele weitere Faktoren im Haus unterliegen dem neuen Heizungsgesetz. So könnten im nächsten Jahr für viele Haushalte teure Sanierungskosten anstehen, wenngleich die Heizung nicht ausgetauscht werden muss.
Hohe Sanierungskosten ab 2024 - Diese Pflichten kommen auf dich zu
Hohe Sanierungskosten ab 2024 - Diese Pflichten kommen auf dich zuBildquelle: Foto von vu anh auf Unsplash

Bei all der Diskussion rund um die Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gingen einigen Details der neuen Verpflichtungen unter. Vielen Hausbesitzern könnten hohe Sanierungskosten ab 2024 drohen. Selbst, wenn noch überhaupt kein Heizungsaustausch vorgenommen wird. Das gern als „Heizungsgesetz“ bezeichnete GEG regelt mehr als die Verwendung von Heizsystemen in Gebäuden.

Hohe Sanierungskosten drohen 2024 dank neuer GEG-Fassung

Auch wenn in der Gesetzesnovelle die Heizung im Fokus steht, ist sie nicht der einzige Teil an Gebäuden, für den neue Regelungen ab 2024 gelten. Während für den Heizungsaustausch selbst nun eine Übergangsphase gilt, die sich am Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung orientiert, greifen andere Teile des Gesetzes schon ab kommenden Jahr. Ab 2024 treten bereits die folgenden Regelungen und Verpflichtungen in Kraft:

  • Eine rechtzeitige Durchführung von Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem
  • Heizanlagen müssen fristgerecht überprüft werden
  • Eine regelmäßige Überprüfung von Wärmepumpen durch einen Fachmann ist erforderlich
  • Heizkessel müssen nach 30 Jahren Betriebsdauer ausgetauscht werden
  • Die Dämmung von Geschossdeckung wird verpflichtend
  • Ebenso ist eine Dämmung von Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) erforderlich. Hierbei darf die Oberflächentemperatur der Leitungen höchstens 40 Grad betragen.
  • Ebenso müssen Rohre von Lüftungs- und Klimaanlagen gedämmt werden. Hier darf die Oberflächentemperatur lediglich 10 Grad an den Leitungen betragen.

Wer die neuen Verpflichtungen nicht einhält, kann laut Auskunft der Verbraucherzentrale große Geldstrafen riskieren. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet. Die eventuell nötigen Umbauten solltest du also zeitnah durchführen. Dabei musst du die Kosten für Sanierungsmaßnahmen keineswegs allein tragen. Die Regierung bietet zahlreiche Förderprogramme für eine energieeffiziente Sanierung an. Auf der Webseite des Bundesministeriums energiewechsel.de nennt man dafür konkret die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM). Neben dem Förderprogramm für Einzelmaßnahmen kann auch die komplette Sanierung zu Effizienzhäusern mit Zuschüssen gefördert werden. Hier unterscheidet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwischen BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Die Einzelmaßnahmen-Förderung umfasst hingegen Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Auch für Neubauten gibt es spezielle Förderprogramme, unter anderem BEG klimafreundlicher Neubau.

Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen

Möchtest du Sanierungsmaßnahmen an deinem Haus fördern lassen, musst du den Antrag darauf unbedingt stellen, noch bevor du mit den Maßnahmen beginnst. Dabei gilt bereits der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“ als Vorhabensbeginn. Auch wenn die eigentlichen Bauarbeiten erst in der Zukunft aufgenommen werden, darfst du vorher keinen Vertrag abgeschlossen und keine Bestellung von Materialien aufgegeben haben. Planungs- und Beratungsleistungen hingegen darfst du bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen. Ähnlich verhält es sich mit sogenannten vorbereitenden Maßnahmen, zu denen man Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen zählt. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss für systematische Sanierungen musst du hingegen über die Förderkredite der KfW beantragen.

Als Einzelmaßnahme kannst du für die Dämmung der Gebäudehülle rund 15 Prozent Zuschuss für deine Kosten erhalten. Wer hingegen statt Einzelmaßnahmen zu größeren Sanierungsplänen greift, erhält zusätzliche 5 Prozent Zuschuss. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt dabei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit sowie höchstens 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche. Zugleich gibt der Staat jedoch auch eine Mindestsumme vor, die du investieren musst, damit du von den Fördermaßnahmen profitieren kannst. Sie liegt bei mindestens 2.000 Euro, beziehungsweise 300 Euro im Falle der Heizungsoptimierung.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Zitat: „Wer die neuen Verpflichtungen nicht einhält, kann laut Auskunft der Verbraucherzentrale große Geldstrafen riskieren. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet.“

    Oder anders ausgedrückt die Leute werden enteignet.
    All die Menschen, die nach dem Krieg Deutschland aufgebaut und sich ein kleines Häuschen gebaut haben, all die jetzt ihren Lebensabend erleben und kein Geld für Sanierungen haben, werden dazu gezwungen ihre Immobilien zu verkaufen.
    50000 € Strafe, wer soll das bezahlen?
    Strengere Vorschriften bei Neubauten oder Altbauten(Besitzerwechsel) sind noch zu akzeptieren, aber sich an Bestandsimmobilien zu vergreifen ist zu viel vom guten.
    Die Ampel-Koalition mischt sich zu stark ins private Leben.

    Welche Parteien haben versprochen Heizungsgesetz sofort abzuschaffen?
    CDU und AFD werden jetzt noch mehr Aufschwung bekommen.

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