Handyverträge & Co: Auf diese Änderungen darfst du dich freuen

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Verträge mit langen Laufzeiten waren für Verbraucher in der Vergangenheit ein Graus. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das lange Vertragslaufzeiten unmöglich macht. Mit einer Ausnahme.
Bestätigungsschreiben der Deutschen Telekom zu einer Vertragsverlängerung
Unter anderem bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen ergeben sich neue Regeln.Bildquelle: Hayo Lücke / inside digital

Verträge mit langen Laufzeiten gehören bald der Vergangenheit an. Denn der Bundestag hat in einer Reform neue Vertragsregeln für Verbraucher beschlossen und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ziel des Ganzen: Den Verbraucherschutz hinsichtlich Langzeitverträgen erhöhen. Unter anderem für Mobilfunk-Provider, Fitnessstudios, Energieversorger oder auch Pay-TV-Anbieter ergeben sich dadurch Änderungen bei den von ihnen angebotenen Abonnements. Und das zugunsten der Kunden.

Verträge mit zwei Jahren Laufzeit bleiben erlaubt, wenn…

Eine der wichtigsten vom Bundestag beschlossenen Änderungen: Eine automatische Verlängerung von Vertragsdokumenten ist in Zukunft ausgeschlossen. Firmen müssen ihre Kunden zukünftig grundsätzlich informieren, wenn sich ein Vertrag verlängern soll. Anschlussverträge dürfen zudem höchstens 25 Prozent teurer sein. Nutzt du also beispielsweise einen Vertrag, der 20 Euro monatlich kostet, darf er im Anschluss maximal 25 Euro pro Monat kosten.

Darüber hinaus darf die Laufzeit in Zukunft nur noch bei maximal einem Jahr liegen. Verträge mit maximal zwei Jahren Laufzeit sind zwar weiterhin gestattet, aber nur noch dann, wenn parallel auch ein Vertrag mit nur maximal einem Jahr Laufzeit angeboten wird. Und dieser Jahresvertrag darf im Monatsdurchschnitt auch nur maximal 25 Prozent teurer sein als der Zweijahres-Vertrag.

Vor allem bei Telekommunikationsfirmen, aber auch bei Gas– und Strom-Lieferanten waren und sind Verträge mit zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit beliebt. Kunden sollen damit möglichst lange an ein Unternehmen gebunden werden, um für einen langen Zeitraum eine oft hohe Grundgebühr kassieren zu können. Wer früher aus einem Vertrag aussteigen möchte, musste dafür in der Vergangenheit in der Regel hohe Strafgebühren zahlen. Oft war ein vorzeitiger Ausstieg aus einem laufenden Vertrag sogar gar nicht möglich.

Zu beachten ist auch, dass sich nach Willen des Bundestags die Kündigungsfrist verkürzt. Lag sie bisher häufig bei drei Monaten, soll in Zukunft nur noch ein Monat Kündigungsfrist gestattet sein. Soll sich ein Vertrag automatisch verlängern, müssen Firmen ihren Kunden darauf hinweisen und darüber aufklären, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftig müssen Unternehmen zudem auf Rechnungen eindeutig darauf hinweisen, bis zu welchem Zeitpunkt eine fristgerechte Kündigung erfolgen muss.

Auch Kündigungen sollen einfacher werden

Apropos Kündigung: Verbraucherfreundlicher ist in Zukunft nämlich nicht nur die Laufzeit von Verträgen gestaltet. Auch die Möglichkeit, einen Vertrag zu kündigen, soll sich vereinfachen. Unternehmen müssen auf ihrer Webseite in Kundenservice-Bereichen die Möglichkeit geben, Kontrakte über einen „Kündigungsbutton“ schnell und unkompliziert kündigen zu können. Für eine Kündigung reicht dann ein Klick aus. Einige Unternehmen bieten das zwar schon heute an, viele verlangen aber etwa einen Anruf, um kündigungswilligen Kunden durch geschultes Hotline-Personal anschließend vielleicht doch noch umstimmen und zu einer Vertragsverlängerung überreden zu können.

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5 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild test

    wo ist denn diese 25 Prozent Regel für 1 Jahres Verträge konkret geregelt? Offensichtlich ist hier jemand nicht auf dem aktuellen Stand?

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  2. Nutzerbild Karl-Heinz Schick

    Ich habe bei mobilcom-debitel meine Verträge gekündigt. Danach habe eine Mail von mobilecom bekommen, daß die Kündigung wirksam wird wenn ich mich mit mobilcom-debitel telefonisch melde um über die kü zu sprechen. Was das Ziel ist kann man sich denken. Warum sollte ich meine Kündigung telefonisch bestätigen wenn eine Email auch rechtskräftig ist. Alles Spitzbuben.

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  3. Nutzerbild Kim

    Das ist Standard, das Vertrags-Anbieter gern auch mal um Rückruf bitten. Denn sie wollen den Kunden ja halten und am Telefon kommt oft ein Angebot noch zusätzlich heran. Man muss es aber nicht annehmen. Ich habe aber auch schon woanders gelesen, das es 1 Jahres Verträge geben wird. Google ist da unser Freund, wenn wir genaueres Wissen wollen. Aber normal gibt man auch die Quelle in einem Beitrag mit an.

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    • Es steht doch die Quelle im Text: Der Dt. Bundestag!?

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  4. Nutzerbild Tobias Klumpp

    Herr Lücke, mit Verlaub, aber „der dt. Bundestag“ ist keine Quelle.
    Eine Quelle wäre z.B. „Pressemitteilung des Regierungssprechers Herrn Seibert vom tt.mm.yyyy“ oder „Interview von Reporter XYZ mit Herrn/Frau XYZ der Partei XYZ am tt.mm.yyyy“ oder „Schreiben XYZ vom TT.mm.yyyy, welches XYZ vorliegt“…

    Ihr Kommentar ist bezeichnend und beschämend.

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