GEZ-Gebühren vor dem Aus? "Rundfunkbeitrag ist unzulässige Steuer"

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Ein Gericht rüttelt am Fundament der GEZ-Gebühren und plötzlich steht mehr auf dem Spiel als nur 18,36 Euro im Monat. Darf man bald den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint?
GEZ-Gebühren vor dem Aus?
GEZ-Gebühren vor dem Aus? "Rundfunkbeitrag ist unzulässige Steuer"Bildquelle: Aj Aaaab / Unsplash

Ein Gericht hat vor Kurzem über die Zukunft der GEZ-Gebühren entschieden. Genauer: über die Frage, wann der Rundfunkbeitrag eigentlich kippen könnte. Das Ergebnis klingt erst einmal unspektakulär, hat aber Sprengkraft für ARD, ZDF und alle, die rund 55 Euro jedes Quartal abdrücken. Denn die Richter haben klargemacht: Theoretisch kann der Beitrag verfassungswidrig sein – praktisch aber nur unter ziemlich extremen Bedingungen.

Die Hürde liegt hoch. Erst wenn über mindestens zwei Jahre hinweg deutliche und regelmäßige Mängel in der Meinungsvielfalt nachgewiesen werden, könnte es eng für die GEZ werden. Einzelne Patzer, schiefe Kommentare oder politisch gefärbte Schwerpunkte reichen nicht. Wer den Beitrag kippen will, muss belegen, dass das gesamte Programm langfristig einseitig ist. Mit Studien, Gutachten, belastbaren Daten. Bauchgefühl zählt nicht. Und genau hier wird es jetzt konkret.

GEZ vor Gericht: Jetzt gilt es

Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird erstmals verhandelt, ob man sich auf dieser Grundlage tatsächlich weigern darf zu zahlen. Neun Privatpersonen ziehen gegen den Rundfunkbeitrag ins Feld. Ihr Gegner: der SWR, der rückständige Beiträge eintreibt. In den Vorinstanzen sind alle gescheitert. Jetzt also die nächste Runde.

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Die Kläger sagen: Der Beitrag sei in Wahrheit eine unzulässige Steuer, für die den Ländern die Kompetenz fehlt. Vor allem aber werfen sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, politisch Schlagseite zu haben – zu links, zu progressiv, zu teuer ohnehin. Die übliche Kritik, nur diesmal vor Gericht.

Das Verfahren ist besonders, weil es an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft. Das hatte klargestellt, dass nicht nur Strukturen, sondern auch Inhalte überprüfbar sind – zumindest theoretisch. Praktisch bleibt das ein gigantisches Projekt. Das Programm von ARD und ZDF ist riesig, die Definition von Unwucht schwammig, und journalistische Gewichtung ist nun einmal erlaubt.

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Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer?

Die Kläger müssen also mehr liefern als empörte Fernsehabende. Sie müssen zeigen, dass das System insgesamt schiefhängt – und das über Jahre. Selbst Medienrechtler halten das für kaum machbar. Sollten die Kläger trotzdem Erfolg haben, wäre das erst der Anfang. Dann müsste die Frage wohl beim Bundesverfassungsgericht landen. Und dort ginge es ans Eingemachte: Ist der Rundfunkbeitrag am Ende doch eine Steuer? Für Beitragszahler könnte das bedeuten, dass das ganze Finanzierungsmodell neu gedacht werden muss. Aber: Noch ist es nicht so weit. Doch das Verfahren in Baden-Württemberg zeigt, dass das Aus für die GEZ-Gebühren, wie viele den Rundfunkbeitrag bis heute nennen, kurz bevorstehen könnte.

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