GEZ-Rückzahlung: Deshalb winkt allen Deutschen jetzt eine Erstattung

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Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder für Diskussionen. Ganz besonders ärgert es viele Beitragszahler, dass sie dazu gezwungen werden, die GEZ‑Gebühren zu begleichen. Doch jetzt könnte sich etwas ändern.
GEZ-Rückzahlung: Deshalb winkt allen Deutschen jetzt eine Erstattung
GEZ-Rückzahlung: Deshalb winkt allen Deutschen jetzt eine ErstattungBildquelle: inside digital mit Material von Fran Jacquier / Unsplash

Der Rundfunkbeitrag, der bis heute von vielen immer noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wird, sorgt seit Jahren für Ärger. Viele bemängeln das Programm von ARD, ZDF und Co., würden am liebsten keinen Cent zahlen, tun es dann eben doch. Denn egal, ob man Fernsehen schaut, Radio hört oder gar nichts davon wissen will – der Beitrag ist Pflicht. Noch. Denn jetzt könnte Bewegung in die Sache kommen. Allerdings nicht von den Sendern selbst, sondern von einer Seite, die man sonst eher mit Steuerformularen als mit Medienkritik verbindet.

GEZ-Gebühren: Viele zahlen, einige nicht

Der Bund der Steuerzahler will vor Gericht klären lassen, ob die GEZ-Gebühren nicht grundsätzlich von der Steuer absetzbar sein müsste. Konkret unterstützt der Verband eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kläger hatte für 2024 rund 220 Euro Rundfunkbeitrag in seiner Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt winkte ab. Private Lebensführung, hieß es. Also: Selbst schuld, wenn man in Deutschland wohnt.

GEZ-Gebühren: Ab April müssen tausende Deutsche nicht mehr zahlen

Der Bund der Steuerzahler sieht das anders. Die Begründung ist so trocken wie brisant: Der Zugang zu Rundfunk gehört laut Staat zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Deshalb werden etwa Bürgergeldempfänger von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Und in manchen Bundesländern wird der Beitrag sogar bei Beamten in die Mindestversorgung eingerechnet. Nur bei normalen Steuerzahlern soll das Privatsache sein. Das wirkt schief. Denn wenn etwas als notwendig fürs Leben gilt, müsste es eigentlich auch steuerlich berücksichtigt werden. Genau da setzt die Klage an: Es geht um die Frage, ob hier Menschen ungleich behandelt werden.

So hoch wäre die „Rückzahlung“

Falls das Gericht zustimmt, hätte das Folgen für Millionen. Der Rundfunkbeitrag könnte dann als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auftauchen. Klingt nach Geld zurück und ist es auch. Aber nur teilweise. Denn abgesetzt wird nicht der Beitrag selbst, sondern das zu versteuernde Einkommen sinkt. Was das bringt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei 20 Prozent wären das rund 44 Euro Ersparnis im Jahr. Bei 30 Prozent etwa 66 Euro. Und wer Spitzensteuersatz zahlt, käme auf knapp 93 Euro. Kein großes Geld, aber immerhin ein kleiner Trost für alle, die sich seit Jahren fragen, wofür sie eigentlich GEZ‑Gebühren zahlen. Ob das reicht, um den Ärger zu dämpfen, ist eine andere Frage.

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16 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Es winkt gar nichts.
    Das Gericht wird eher die Befreiung der Bürgergeldempfänger von der Zahlung der GEZ-Gebühren und extra Behandlung von Beamten für nicht rechtens erklären, als die Zwangsabgabe unter Frage zu stellen.

    Darum Rundfunkbeitrag kein Beitrag ist, sondern eine Zwangsabgabe.

    Das sagt KI dazu:

    Ja, der Rundfunkbeitrag ist eine Zwangsabgabe. Er wird von den Bürgern und Unternehmen in Deutschland für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (wie ARD, ZDF und Deutschlandradio) erhoben.

    Die wichtigsten Merkmale des Rundfunkbeitrags sind:

    Verpflichtend: Jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio vorhanden ist oder genutzt wird. Auch Unternehmen, die über Empfangsgeräte für Rundfunk verfügen, müssen zahlen.
    Gesetzlich festgelegt: Der Beitrag wird auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erhoben, der durch die zuständigen Landesparlamente beschlossen wurde. Die Höhe des Beitrags und die Regeln zu seiner Erhebung sind in diesem Staatsvertrag festgelegt.
    Kein freiwilliges Einverständnis: Bürger und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Beitrag zu zahlen, auch wenn sie dies nicht wünschen. Die Zahlungsverpflichtung ist nicht von der Nutzung des Rundfunks abhängig, sondern von der bloßen Möglichkeit, Rundfunkempfangseinrichtungen zu nutzen.

    Der Rundfunkbeitrag stellt daher eine Zwangsabgabe dar, weil er per Gesetz eingeführt wurde und nicht freiwillig ist.

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  2. Nutzerbild Ilona van herck

    ich finde diese erzwungene abgabe eine frechheit.ich bekomme wenig rente mir tut dieser betrag weh zumsl man ihn nicht monatlich sondern mindestens vierteljährlich zahlen muss.

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  3. Nutzerbild Anne

    Leider ist mir erst vor kurzem aufgefallen das ich über das Disney+ Abo auch die ZDF Mediathek mit inbegriffen habe, auf die Frage der Anbieter ob es eine Vergünstigung gibt , da ich auch eine Mediathek von ARD usw, über Magenta der Telekom habe, da ich ja schon 125€ im Jahr für Disney und 56€ monatlich Magenta ausgebe. aber nein ich wurde ausgelacht . also zahle ich 3 Fach den Rundfunk Beitrag.mega frech, ich habe Disney so wie magenta gekündigt GEZ geht ja leider nicht. ich boykottiere alle zahlenden Sender die eine GEZ Mediathek besitzen, so kakendreist 3 Fach abzukassieren. und einige bekommen es umsonst ,ich der Idiot der noch arbeiten geht für so eine Scheisse. einfach nur bäh vom eigenen Land ausgebreitet zu werden.ich lese jetzt Bücher. hat man was für die Ewigkeit und kein Medien bla bla

    Antwort
  4. Nutzerbild Anne

    Leider ist mir erst vor kurzem aufgefallen das ich über das Disney+ Abo auch die ZDF Mediathek mit inbegriffen habe, auf die Frage der Anbieter ob es eine Vergünstigung gibt , da ich auch eine Mediathek von ARD usw, über Magenta der Telekom habe, da ich ja schon 125€ im Jahr für Disney und 56€ monatlich Magenta ausgebe. aber nein ich wurde ausgelacht . also zahle ich 3 Fach den Rundfunk Beitrag.mega frech, ich habe Disney so wie magenta gekündigt GEZ geht ja leider nicht. ich boykottiere alle zahlenden Sender die eine GEZ Mediathek besitzen, so kakendreist 3 Fach abzukassieren. und einige bekommen es umsonst ,ich der Idiot der noch arbeiten geht für so eine Scheisse. einfach nur bäh vom eigenen Land ausgebreitet zu werden.ich lese jetzt Bücher. hat man was für die Ewigkeit und kein Medien bla bla

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  5. Nutzerbild Roland Lienert

    Ich habe nur eine kleine Rente und muss trotzdem zahlen,obwohl ich keine Empfangsgeräte habe.
    Es ist eine Riesensauerrei was hier getrieben wird.

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  6. Nutzerbild Werner Keller

    Ist eine Sauerei, das man die Rundfunkgebühr überhaupt bezahlen muß.Die Vorstände verdienen ein Schweine Geld. Alle paarinuten wird Werbung geschaltet, für diesen Scheiß müssen wir zahlen.Diese Verbrecher,ich könnt kotzen

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  7. Nutzerbild Addy

    Wieso sollte die GEZ-Gebühr bei Beamten in der Grundversorgung enthalten sein?! Die Grundversorgung beträgt rund 2100 Euro brutto – das ist zu viel, um sich von der Rundfunkgebühr als Härtefall befreien zu lassen. Oder wie ist es im Artikel mit diesem „eingerechnet“ gemeint?!

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  8. Nutzerbild Surie Sulaiman

    Wenn das „private Lebensführung“ sein soll, warum zwingt der Staat einen dann zur Zahlung? Seit wann darf der Staat die unmittelbare private Lebensführung der Bürger diktieren in einer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“? Hier ist der eigentliche Angriffspunkt, der von allen übersehen wird…

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  9. Nutzerbild Peter

    Die Beiträge öffnenlich rechentlichen Sender werden immer schlechter und sind immer mehr links gesteuert.
    Dafür zwangsmasich zu zahlen ist eine absolute Frechheit .

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  10. Nutzerbild Ilona k.

    es ist nicht nachvollziehbar wieso man für ARD und ZDF zahlen soll ? es kommen fast nur Wiederholungen. und es sind viele Werbungen, die ja Geld bringen ! meine Rente steigt auf geringer weise . aber die Rundfunkgebühren steigen für mich einfach für Dinge die man nur aus dem Regal nimmt viel zu hoch.
    die so etwas festlegen sollten mal mit mindestens Rente leben und dann noch zahlen .
    mal sehen was sie dann sagen oder auch tun ?

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  11. Nutzerbild Porten

    solange unser Staat daran verdient wird sich nichts änder ist doch nur dem dummen Volk die Augen zugeschmiert

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  12. Nutzerbild HarryHH

    Der Rundfunkbeitrag, der bis heute von vielen immer noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wird,

    u.a. von inside digital mit GEZ Bild.
    GebührenEinzugZentrale-Gebühr
    Lohnsteuer-Steuer an das Finanzamt für Finanzen

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  13. Nutzerbild Christel Lukaszczyk

    Zu dem Beitrag von
    Ilona van Herck vom 24.3.26
    Natürlich können Sie den Betrag
    für GEZ auch monatlich bezahlen.
    Das mache ich auch so.
    Gehen Sie zu Ihrer Bank, und machen Sie einen Dauerauftrag
    Der monatlich abgebucht wird.
    Das heißt Sie teilen den jetzigen Betrag durch 3 und dann sehen Sie was Sie monatlich zahlen müssen.
    Da kann Ihnen keiner was wollen,
    Es entsteht ja dadurch kein Rückstand.
    Aber Ihnen fällt es sicher leichter.
    Ich mach das schon seit Jahren so und es wurde noch nie bemängelt

    Viel Glück und
    freundliche Grüße
    Christel Lukaszczyk
    aus Duisburg

    Antwort
  14. Nutzerbild Christel Lukaszczyk

    Zu dem Beitrag von
    Ilona van Herck vom 24.3.26
    Natürlich können Sie den Betrag
    für GEZ auch monatlich bezahlen.
    Das mache ich auch so.
    Gehen Sie zu Ihrer Bank, und machen Sie einen Dauerauftrag
    Der monatlich abgebucht wird.
    Das heißt Sie teilen den jetzigen Betrag durch 3 und dann sehen Sie was Sie monatlich zahlen müssen.
    Da kann Ihnen keiner was wollen,
    Es entsteht ja dadurch kein Rückstand.
    Aber Ihnen fällt es sicher leichter.
    Ich mach das schon seit Jahren so und es wurde noch nie bemängelt

    Viel Glück und
    freundliche Grüße
    Christel Lukaszczyk
    aus Duisburg

    Antwort
  15. Nutzerbild Julio

    DIE MAFIA von ARD und ZDF MUSS WEG!

    Antwort
  16. Nutzerbild Julio

    MERZ MUSS WEG!

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