Der Rundfunkbeitrag, von vielen noch immer GEZ genannt, ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. Zu viel Geld, zu wenig Vielfalt, zu nah an der Politik lauten die Vorwürfe immer wieder. Die Öffentlich-Rechtlichen gehören reformiert – das sagten in der Vergangenheit sogar diverse Politiker. Was sich in den vergangenen Jahren geändert hat? Nichts. Stattdessen soll der Rundfunkbeitrag demnächst auch noch erhöht werden. Nun landete der Streit auf der großen Bühne: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Frage verhandelt, ob man die Gebühren verweigern darf, wenn man das Programm für einseitig hält.
GEZ-Gebühren verfassungswidrig?
Angefangen hat alles bei einer Frau aus Bayern, die ihren Bescheid nicht zahlen wollte. Ihr Argument: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versage im Kern. Zu wenig Meinungsvielfalt, zu viel Regierungsnähe, zu wenig Kontrolle. Warum also GEZ-Gebühren für etwas zahlen, das seinen Auftrag nicht erfüllt? Die Antwort der Gerichte bisher: Weil es egal ist, ob einem das Programm gefällt oder nicht. Der Beitrag sei eine Art Eintrittskarte – unabhängig davon, wie gut die Vorstellung ist. Doch die Frau blieb hartnäckig. Unterstützt von einer Bürgerinitiative ging sie durch alle Instanzen. Bis das Bundesverwaltungsgericht überraschenderweise die Revision zuließ. Und jetzt wurde ein Urteil gefällt.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Auftrag erfüllen. Das heißt: Sie müssen für Meinungsvielfalt sorgen, Orientierung bieten und unabhängig vom Staat berichten. Das Gericht wies die Klage der Frau somit zwar zurück, stellte aber klar: Wenn die Sender über längere Zeit grobe Fehler bei der Ausgewogenheit machen, könnte die Pflicht zur Zahlung rechtlich in Frage gestellt werden.
Wann wir keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen
Die Richter setzten die Hürde für einen solchen Verstoß aber sehr hoch. Erst wenn über mindestens zwei Jahre hinweg deutliche und regelmäßige Mängel in der Meinungsvielfalt nachgewiesen werden, könnte der Beitrag verfassungswidrig werden. Einzelne Fehler oder politische Schwerpunkte reichen nicht aus. Für die Klägerin bedeutet das: Sie muss mit Beweisen oder Gutachten zeigen, dass die Programme langfristig einseitig sind, was das Gericht jedoch bezweifelt. Die Entscheidung hat dennoch Signalwirkung. Die GEZ-Gebühren bleiben grundsätzlich rechtmäßig, aber der Rundfunkbeitrag hängt davon ab, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zur Vielfalt auch tatsächlich erfüllt.