Als E-Scooter Mitte 2019 ihren Siegeszug in Deutschland begannen, zeigten die meisten Bürger kein Interesse. Mittlerweile hat sich das Bild jedoch komplett verändert. Kaum jemand stand noch nicht auf einem der Stadtflitzer, viele nutzen sie sogar regelmäßig zur Fortbewegung. Insbesondere die Leihmodelle sind überaus beliebt. Zeitgleich sind sie jedoch auch alles andere als ungefährlich. Schließlich rast man mit bis zu 20 km/h durch die Gegend. Unfallforscher der Björn-Steiger-Stiftung haben eine E-Scooter-Studie durchgeführt und nennen die wichtigsten Hebel, an denen die Bundesregierung nun schrauben soll.
Zwei zentrale Maßnahmen erforderlich
Im Rahmen der Studie haben Leiter Siegfried Brockmann und sein Team sowohl polizeiliche Unfallaufnahmen als auch Unfalldaten der Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin (zwischen 2019 und 2024) ausgewertet. Und zusätzlich Simulationen der Technischen Universität Berlin berücksichtigt. Das Ergebnis unter anderem: Die Räder der meisten E-Scooter sind zu klein. „Bei den üblichen Acht-Zoll-Rädern bringen selbst kleine Hindernisse so große Probleme, dass kleinste Unaufmerksamkeiten zu schweren Stürzen führen“, so Brockmann.
Größere Raddurchmesser brächten nicht nur mehr Stabilität, sondern könnten auch Hindernisse besser überwinden. Die Unfallforscher fordern in diesem Kontext, die Radgröße für Neufahrzeuge auf mindestens 10 Zoll heraufzusetzen. Und auch Verleiher sollen ihre Flotten bei Ersatzbeschaffung entsprechend umrüsten.
Eine weitere zentrale Forderung der Unfallforscher ist, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM als Voraussetzung für das Fahren eines E-Scooters vorzusehen. Dass keinerlei Nachweis von Kenntnissen der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, sei für Kraftfahrzeuge einmalig und nicht zu verstehen.
Keine Helmpflicht erforderlich
Ein weiterer Aspekt, der immer wieder im Zusammenhang mit E-Scootern diskutiert wird, ist die Helmpflicht. In der Pressemeldung der Björn Steiger Stiftung heißt es dazu: „Für eine immer wieder geforderte Helmpflicht gab die Studie keine ausreichende Argumentation.“
Demnach seien die Verletzungen in der UKB-Studie zwar tatsächlich überwiegend im Kopfbereich gewesen. Von insgesamt 322 begutachteten Fällen waren diese jedoch „lediglich“ in acht Fällen schwer und nur in einem Fall lebensbedrohend. Weiter argumentieren die Forscher, dass ein Fahrradhelm keinen wirksamen Schutz gegen die meisten Verletzungen im Kopfbereich bietet. Als da wären: Gesichtsfrakturen und der Zahn-Kiefer-Bereich.
Den Vorstoß der EU-Kommission, eine allgemeingültige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zuzulassen, kritisieren die Forscher ebenfalls in hohem Maße. Denn dadurch würden sich Handlingsprobleme einerseits verschärfen. Andererseits würden Simulationen zeigen, dass die Aufprallkräfte sich dadurch (im Kopfbereich) kritisch erhöhen. Ob die Regierung den Warnungen und Forderungen der Sicherheitsforscher Gehör schenkt, bleibt abzuwarten.
Übrigens, die Bundesregierung plant auch, Leih-Elektroroller von der Straße zu bekommen und ihnen spezielle Parkzonen zuzuweisen. Hier findest du weitere Details zum verantwortlichen Referentenentwurf.