E-Bike-Verbot: Für dieses Vergehen gibt es Punkte in Flensburg

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Schneller, weiter, mehr Power: Der Wunsch, das eigene E-Bike ein bisschen aufzumotzen, ist verständlich. Wer einmal auf einem Pedelec gesessen hat und die Motorunterstützung bei 25 km/h abrupt abfallen spürte, kennt das Gefühl.
E-Bike-Verbot
E-Bike-VerbotBildquelle: LIGHTITUP / Shutterstock

Genau an diesem Punkt setzt das sogenannte E-Bike-Tuning an: kleine technische Eingriffe, die den Motor dazu bringen, auch jenseits der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze weiter zu unterstützen. Was aber viele nicht wissen: Der Schritt vom harmlosen Bastelprojekt zur echten Straftat ist erschreckend klein.

Was beim Tuning rechtlich passiert

Das Herzstück des Problems ist ein juristischer Statuswechsel. Ein Pedelec, also das, was die meisten Menschen umgangssprachlich als E-Bike bezeichnen, gilt nach deutschem Recht bis 25 km/h als normales Fahrrad. Es braucht weder Führerschein noch Versicherung, darf auf Radwegen fahren und ist von der Helmpflicht befreit. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber anderen motorisierten Fahrzeugen.

Sobald ein E-Bike durch Tuning die 25-km/h-Grenze überwindet, verändert sich sein rechtlicher Status. Dementsprechend auch die Konsequenzen, die weit über ein simples Bußgeld hinausgehen können. Schätzungen von Polizei und Experten zufolge sind aber fünf bis zehn Prozent aller E-Bikes in Deutschland getunt. Wird der Motor durch Tuning so manipuliert, dass er auch über 25 km/h hinaus unterstützt, verwandelt sich das gemütliche Pedelec rechtlich in ein Kleinkraftrad. Und für Kleinkrafträder gelten ganz andere Regeln: Es braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen, einen gültigen Versicherungsschutz und einen Führerschein der Klasse AM.

Wer ohne diese Voraussetzungen auf öffentlichen Straßen fährt, begeht gleich mehrere Vergehen auf einmal. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Versicherungsschutz sind dabei keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Zusätzlich drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, Geldstrafen in Höhe von 70 Euro und drei Punkte in Flensburg. Weitere Strafen und die jeweiligen Höhen der Bußgelder für Vergehen findest du im Bußgeldkatalog.

Was droht und warum das Abbauen der Tuning-Module nichts bringt

Viele Tuner gehen davon aus, dass man einfach das verbaute Dongle oder den Tuning-Chip vor einer Kontrolle wieder entfernt und damit auf der sicheren Seite ist. Das ist ein Irrtum. Fachleute erkennen Manipulationen oft trotzdem. Etwa an ungewöhnlichen Verschleißspuren, die auf eine erhöhte Belastung des Antriebs hinweisen. Moderne Messgeräte der Polizei können zudem nachträglich installierte Tuning-Systeme aufspüren, selbst wenn diese im Kontrollmoment gar nicht aktiv sind.

Besonders gravierend wird es im Schadensfall. Wer mit einem getunten E-Bike einen Unfall verursacht, verliert nicht nur den Versicherungsschutz seiner Kfz-Haftpflicht. Denn auch die private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht mehr. Das bedeutet: Alle Schäden, die anderen Personen entstehen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Angesichts möglicher Personenschäden kann das schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Auch technisch birgt das Tuning Risiken: Die Bremsen eines normalen Pedelecs sind nicht für Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 25 km/h ausgelegt, der Akku wird stärker belastet, und die Reichweite sinkt spürbar.

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