Zuletzt haben über 800.000 Haushalte über einen Fördertopf der Regierung einen Zuschuss für eine Wallbox beantragt. Bis 2030 möchte die Bundesregierung etwa 10 Millionen E-Autos zulassen. Solch ein gigantische Anzahl an Fahrzeugen wird das Stromnetz massiv belasten. Um lokale Stromausfälle zu verhindern, dürfen laut der Bundesnetzagentur die Netzbetreiber ab dem kommenden Jahr den Strom drosseln. „Was passiert eigentlich mit unseren Netzen, wenn perspektivisch vor jedem Haus ein E-Auto steht?“ Diese Frage stellte sich der Geschäftsführer Martin Konermann nach einem Gespräch mit einem Daimler-Manager. Die größten Verbraucher im Haushalt waren Elektroherde und Saunen. Mit 11 Kilowatt hat die Wallbox ein Mehrfaches der Leistung. Falls nach Feierabend eine gesamte Straße zum selben Zeitpunkt ihre E-Autos laden, können in Ausnahmefällen die Sicherung der Straße ausfallen.
E-Autos: Verteilnetze stehen vor hohen Belastungen
Durch die vermehrte Anschaffung von E-Fahrzeugen oder auch Wärmepumpen stehen die Verteilnetze aus Sicht der Bundesnetzagentur vor mehreren Herausforderungen. Grund dafür wären „teils beträchtlich höhere Bezugsleistungen“ und eine höhere Gleichzeitigkeit bei der Nutzung. Um dies zu vermeiden, brauche es eine in absehbarer Zeit eine Ertüchtigung der Verteilernetze. Laut einem Bericht von t-online sollen Netzbetreiber in naher Zukunft die Möglichkeiten erhalten, an eigenen Stellschrauben drehen zu können. Ein neuer Gesetzespassus soll deswegen ab 2023 in Kraft treten.
Dank eines netzdienliches Lademanagement wäre der Gesetzgeber in der Lage die Belastungen einzudämmen. Die Idee hinter eines netzdienlichen Lademanagement ist: Falls mehrere E-Autos am selben Netz angeschlossen sind, kann durch eine gezielte und je nach Bedarf abhängige Reduktion der Ladeleistung die Belastung für das Netz abfedern oder gar kontrollieren. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass jedes Auto langsamer lädt. „Der Kunde kann weiter laden – es geht dann aber teilweise nur etwas langsamer“, erklärte Konermann.
Freiwillige Regelung für Verbraucher?
Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen im Verbraucherzentralen-Bundesverband, sagte: „Eine Generalerlaubnis für eine tägliche mehrstündige Teil- oder Totalabriegelung darf es nicht geben.“ Trotzdem solle der Schwerpunkt einer solchen Regelung auf Freiwilligkeit beruhen. Wallboxen oder Wärmepumpen dürften nur im Notfall teilweise oder komplett abgeregelt werden. Davon ausgeschlossen sollen normale Haushaltsgeräte sein.
Geplante Sparmaßnahmen auch in der Schweiz
Die Schweiz hatte im vergangenen Jahr rund 5,7 Milliarden Kilowattstunden Strom importiert, zum größten Teil aus Frankreich und Deutschland. In der Schweiz könnten in diesem Winter größere Mengen an Strom fehlen. Damit es nicht zu einem landesweiten Blackout kommt, beschloss der Bundesrat ein drastisches Einsparprogramm. Für die Schweiz sind ebenfalls Sparmaßnahmen geplant, welche sich in vier Schritten verschärfen. Sollten diese nicht greifen, ist für jede Region eine abwechselnde Netzabschaltung vorgesehen. Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder medizinische Grundversorgung, sind von den Maßnahmen ausgeschlossen, wenn es technische machbar ist. Mit jeder Stufe des Einsparplans wird das Ziel verfolgt, schlimmere Folgen und noch härtere Maßnahmen zu vermeiden, erläuterte der Bundesrat. Die Regierung versicherte, dass die Verordnungen nur im Falle eines Strommangel stufenweise in Kraft tritt und der Lage angepasst wird.