Im Mai 2026 kehrte die Förderung für E-Autos zurück. Und das sogar rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar. Die Bundesregierung investiert stolze drei Milliarden Euro in das Projekt, was schätzungsweise für bis zu 800.000 Fahrzeuge reichen soll. Für Elektroautos sind dabei bis zu 6.000 Euro pro Auto möglich, während Plug-in-Hybride mit bis zu 4.500 Euro gefördert werden. Und ja, das Konzept scheint aufzugehen.
Laut einer aktuellen Analyse des Versicherers HUK-Coburg sind im ersten Quartal 2026 so viele Deutsche privat von einem Verbrenner auf ein reines Elektroauto umgestiegen wie nie zuvor. In Zahlen ausgedrückt traf dies auf 7,5 Prozent aller Fahrzeugwechsel zu. Ein Erfolg für die Prämie, der jedoch noch einmal deutlich größer hätte ausfallen können. Denn die Regierung entschied sich bewusst gegen eine Förderung für Gebrauchtwagen. Zumindest bisher.
Keine Gebrauchtwagen-Strategie, stattdessen Plug-in-Hybride
Es dürfte für niemanden eine Überraschung sein, dass Autos ziemlich teuer sind. Das gilt insbesondere für Neuwagen. Deshalb setzen zig Millionen Menschen in Deutschland ausnahmslos auf Gebrauchtwagen. Und warum auch nicht? Schließlich verlieren Pkw gerade in den ersten Jahren ziemlich schnell an Wert.
Der Markt für Elektroautos ist noch jung, doch auch hier sind Gebrauchtwagen deutlich erschwinglicher als fabrikneue Modelle. Experten unterstreichen, dass eine Förderung von genau solchen preiswerten E-Gebrauchtwagen diese für Menschen mit geringem Einkommen deutlich attraktiver machen würde. Also solche, die sich keine teuren E-Autos leisten können. Auch dann nicht, wenn sie eigentlich Interesse daran hätten. Diese Meinung vertritt auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
„Für viele Verbraucher wird der gebrauchte Stromer zum entscheidenden Einstiegshebel in die Elektromobilität“, sagt Jürgen Hasler, Hauptgeschäftsführer des ZDK. Deshalb müsse man den E-Gebrauchtwagenmarkt stärker in den Fokus rücken. Bezahlbare Fahrzeuge, transparente Batteriezustandsbewertungen und gezielte Unterstützungsmaßnahmen würden hier zusätzliche Dynamik erzeugen.
Stattdessen fördert die Bundesregierung, Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor und entsprechend einer deutlich schlechteren Umweltbilanz – was ebenfalls ein häufiger Kritikpunkt im öffentlichen Diskurs ist. Die Gebrauchtwagenförderung für E-Autos will das Bundesumweltministerium hingegen frühestens ab 2027 prüfen. Bis dahin bleiben E-Gebrauchtwagen für viele Interessierte weiterhin unerschwinglich.
Neue Elektroauto-Förderung im Überblick
Die neue Förderung sieht eine soziale Staffelung nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen vor. Zudem fällt ins Gewicht, ob Käufer minderjährige Kinder haben sowie deren Zahl. Die Maximalförderung bekommen Verbraucher mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro und mindestens zwei minderjährigen Kindern. Dagegen gehen Personen mit einem höheren Einkommen sowie Kinderlose leer aus.
| zu versteuerndes Haushaltsjahesabkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| bis 45.000 Euro | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Die Förderung lässt sich über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragen. Dafür wird ein BundID-Konto benötigt, das Bürger per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat einrichten können. Ferner erfordert der Antrag zwei aktuelle Einkommenssteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein und müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Adressat des Steuerbescheides
- Steuer-ID
- Datum des Bescheids und Steuerjahr
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum)
