Wer in Deutschland alt wird, blickt mit sehr unterschiedlichen Erwartungen auf sein Bankkonto. Während der Durchschnittsrentner nach einem langen Arbeitsleben mit einer Rente von durchschnittlich 1.296 Euro brutto rechnen kann, blicken pensionierte Staatsdiener einer deutlich entspannteren Zukunft entgegen: Im Schnitt überweisen die Versorgungskassen ihnen 2.736 Euro. Das ist mehr als das Doppelte. Diese Kluft wirkt wie ein Riss, der die Gesellschaft immer wieder spaltet und bei vielen für Unmut sorgt. Doch wie kann es sein, dass zwei Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, am Ende in so unterschiedlichen finanziellen Welten landen?
Rente vs. Pension: Ungerecht oder logisch?
Der Grund für diesen gewaltigen Unterschied liegt nicht in einer bloßen Willkür des Staates, sondern in der vollkommen unterschiedlichen Konstruktion der beiden Systeme. Um die Lücke zu verstehen, muss man zuerst begreifen, dass eine Pension eigentlich zwei Dinge gleichzeitig ist. Während Angestellte neben ihrer gesetzlichen Rente oft auf eine Betriebsrente oder private Vorsorge angewiesen sind, um ihren Lebensstandard zu halten, ist die Pension des Beamten ein „All-inclusive-Paket“. Sie ist von vornherein so berechnet, dass sie die staatliche Grundsicherung und die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge in einer einzigen Summe vereint.
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Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Art der Berechnung. Das Rentensystem ist gnadenlos ehrlich gegenüber dem gesamten Lebenslauf: Wer als Student wenig verdient hat oder wegen der Kindererziehung pausierte, wer halbtags arbeitet oder längere Zeit arbeitslos ist, wird später bei der Rente mit Abzügen bestraft, da jeder einzelne Monat in die Endabrechnung einfließt. Bei Beamten hingegen zählt das Finale. Ihre Pension berechnet sich nach dem Gehalt der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand. Da die meisten Beamten am Ende ihrer Karriere auf ihrer höchsten Besoldungsstufe stehen, nehmen sie dieses Spitzenniveau direkt mit in den Ruhestand – bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts.
Übrigens: In den von der Bundesregierung aktuell ausgewiesenen Durchschnittspensionen, sind auch frühere Postbeamte und andere Sonderbereiche enthalten. Sie drücken den Wert deutlich nach unten. Im Kernbereich des Bundes, also bei Beamten der Bundesministerien, Bundesbehörden oder Bundesrichtern, liegt die durchschnittliche Pension noch deutlich höher und bei 3.310 Euro im Monat.
Was viele übersehen
Oft wird bei der Debatte zudem übersehen, wer eigentlich Beamter ist. In der Rentenversicherung finden sich alle Berufe wieder, vom ungelernten Bauhelfer bis zum Ingenieur. Das drückt den Durchschnitt massiv nach unten. Beamte hingegen sind zu über 50 Prozent Akademiker – Lehrer, Richter oder Professoren. Vergleicht man die Pension eines Oberstudienrats mit der Rente eines angestellten Diplom-Ingenieurs, schrumpft der Abstand bereits deutlich zusammen. Zudem müssen Pensionäre von ihrem hohen Brutto noch die private Krankenversicherung bezahlen, die im Alter oft teuer ist, während Rentner meist günstig pflichtversichert sind.
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Doch wird diese Ungleichheit ewig Bestand haben? Politisch ist das Thema ein Dauerbrenner. Kritiker fordern seit Jahren eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – auch Abgeordnete und Beamte. Doch der Weg dorthin ist steinig. Das Bundesverfassungsgericht wacht streng über das sogenannte Alimentationsprinzip, das besagt, dass der Staat für seine Diener lebenslang angemessen sorgen muss. Eine radikale Kürzung oder Umstellung auf eine Rente wäre juristisch kaum haltbar. So wird die Zweiklassengesellschaft im Ruhestand wohl noch lange Teil der deutschen Realität bleiben, während die Politik lediglich an kleinen Stellschrauben dreht, um den Unmut der restlichen Bevölkerung nicht zu groß werden zu lassen.
