Datenschützer fassungslos: Neues Internet-Gesetz wirkt völlig absurd

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband findet derzeit klare Worte angesichts einer neuen Verordnung der Bundesregierung. Diese soll Internet-Nutzern das digitale Leben erleichtern. Zahlreiche Ausnahmeregelungen führen dieses Vorhaben jedoch ad absurdum.
Verbraucherzentrale Bundesverband, Cookies, Dienste zur Einwilligungsverwaltung
Neues Internet-Gesetz wirkt absurdBildquelle: Kaspars Grinvalds / shutterstock.com

Wer kennt sie nicht? Die Cookie-Banner, die ständig in den unpassendsten Momenten aufpoppen und Internetnutzer in den Wahnsinn treiben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellte kürzlich den Entwurf einer neuen Verordnung vor, die dem ein für alle Mal ein Ende setzen könnte. Wobei „könnte“ hier das Stichwort ist. Denn die Verordnung, so wie sie jetzt ist, wirkt absolut sinnbefreit. Darauf deutet zumindest eine ausführliche Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hin.

Mehr Ausnahmen als Vorgaben

Der Grundgedanke hinter der sogenannten „Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ wirkt durchaus überzeugend. Man denke an folgendes Szenario: Nutzer stellen in einem Dienst zur Einwilligungsverwaltung ein, ob und welche Cookies sie zulassen möchten. Und fertig. Die nervigen Cookie-Banner bleiben von da an aus.

Genau das ermöglicht die neue Regelung nach Auffassung der Verbraucherschützer jedoch nicht. Zumindest, wenn man seine Einwilligung nicht erteilen möchte. Denn Telemedienanbieter können die Einwilligung – sofern erteilt – zwar akzeptieren. Wenn sich Internetnutzer allerdings für eine Ablehnung nicht essenzieller Tracking-Cookies entscheiden, können Seitenbetreiber dies schlichtweg ignorieren und weitere Einwilligungsanfragen senden. Aus Verbrauchersicht ist die neue Verordnung daher größtenteils nutzlos.

Ferner hält es der Verbraucherzentrale Bundesverband für zweifelhaft, ob die Einwilligungsverwaltungsdienste den Anforderungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Anreize in Form von Rechtssicherheit werden Seitenbetreibern also nicht geboten. Dafür scheinen diese Einwilligungsverwaltungsdienste nutzen zu dürfen, während sie parallel dazu eigene Aufforderungen übermitteln. Ein Paragraf, der dies verbieten soll, wird in einem weiteren Unterpunkt für „freiwillig“ erklärt.

Einwilligungsverwaltungsdienste nicht frei wählbar

Zu guter Letzt fordern die Verbraucherschützer, dass Anwender unter den anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung frei wählen dürfen. Denn aktuell dürfen Anbieter von Telemedien oder Software aktiv darauf hinwirken, dass Endnutzer bestimmte anerkannte Einwilligungsverwaltungsdienste anwenden oder ausschließen. Zumindest, sofern sie hierfür einen „sachlichen Grund“ benennen können. Da dieser jedoch nicht näher erläutert wird, könnte praktisch jeder beliebige Sachverhalt als sachlicher Grund ausgelegt werden.

Mit Blick auf die zuvor aufgezählten und weitere Nachteile sowie Verfehlungen setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine radikale Lösung ein und fordert, Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene gänzlich zu untersagen. Ob eine solche Vorgehensweise angesichts der Funktions- und Finanzierungsweise zahlreicher Internet-Dienste umsetzbar wäre, ist jedoch fraglich.

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