In der rheinländischen Millionenstadt fiel einer Polizeistreife ein 21-Jähriger auf. Er fuhr um 4:20 Uhr am Morgen in Schlangenlinien auf einem E-Scooter über den Hohenzollernring. Ein Alkoholtest ergab, dass der junge Mann mit einem Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille unterwegs war. Alles halb so wild? Mitnichten! Die Folgen für den Angetrunken sind beachtlich.
Betrunken auf dem E-Scooter: Führerschein weg
Denn der Mobilitätsliebende musste die Beamten zur Abgabe einer Blutprobe auf die Polizeiwache begleiten. Denn wie die Polizei Köln weiter mitteilt, wird das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie E-Scootern unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Autos geahndet. Die Folge für den überraschten 21-Jährigen: Der Führerschein ist erst einmal weg.
Je nach Grad der Alkoholsierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht der Fahrer eines E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein betrunkener E-Scooter-Fahrer sogar einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
E-Scooter Ratgeber – Sicher unterwegs im Straßenverkehr
Welche allgemeinen Regeln beim Fahren mit E-Scootern gelten, hat inside handy in einem umfangreichen Ratgeber zusammengetragen. Darin wird nicht nur erklärt, wo man mit dem E-Scooter fahren darf, sondern auch, welche Voraussetzungen für das Fahren erfüllt sein müssen.
Wer betrunken einen e-Scooter benutzt, kann sogar den Führerschein für sein Auto verlieren.
Ähm… genau darum geht es doch in diesem Artikel?! 😉