Die Idee ist nicht neu. Sie kommt aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, auf die sich das Bundesgesundheitsministerium im jetzt veröffentlichten Referentenentwurf ausdrücklich stützt. Über die Empfehlungen hatten wir bereits vor einigen Tagen berichtet. Und auch darüber, dass bei Krankschreibungen ein flexibleres Modell geprüft wird. Jetzt steht die Regel erstmals konkret im Gesetzestext. Dieser ist aber, und das sollte noch einmal betont werden, aktuell nur ein Entwurf.
Kommt die Bisschen-Krank-Krankschreibung?
Geplant ist dem Referentenentwurf zufolge ein dritter Zustand zwischen ganz krank und ganz arbeitsfähig. Das Ministerium nutzt dafür zwei neue Begriffe: Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld. Beschäftigte sollen bei längeren Erkrankungen freiwillig in Teilen weiterarbeiten können. Möglich sind 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit.
Das klingt auf den ersten Blick pragmatisch. In der Praxis verlagert die Regel aber viel Verantwortung auf Beschäftigte. Denn arbeiten darf nur, wer sich selbst dazu in der Lage sieht, vom Arzt entsprechend eingestuft wird und die Zustimmung des Arbeitgebers bekommt. Genau diese Kombination dürfte im Alltag schnell heikel werden.
Der Arbeitgeber bekommt dabei eine klare Prüfrolle
Nach der Anzeige der möglichen Teilkrankschreibung muss der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen prüfen, ob der Arbeitsplatz für die teilweise Rückkehr geeignet ist. Schweigt er, gilt der Arbeitsplatz als geeignet. Lehnt er ab, läuft die Krankschreibung voll weiter. Wichtig ist auch ein anderes Detail. Einen Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz gibt es laut Entwurf nicht. Für Beschäftigte heißt das: Das Modell bleibt freiwillig, hängt aber stark vom Betrieb ab.
Die Begründung nennt als Ziel weniger lange Komplettausfälle und einen leichteren Wiedereinstieg. Als typische Fälle nennt der Entwurf unter anderem depressive Episoden, Angststörungen, Wirbelsäulenerkrankungen und bestimmte Situationen nach Krebstherapien. Genau dort liegt aber auch das Problem. Die Grenze zwischen sinnvoller Entlastung und zu frühem Druck dürfte oft schwer zu ziehen sein.
Beim Geld entsteht ein gemischtes Bild
In den ersten sechs Wochen soll bei der Entgeltfortzahlung nichts verloren gehen. So wie bisher. Die Begründung des Gesetzentwurfs stellt klar, dass die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes unberührt bleiben. Später teilt sich das Geld auf. Der Arbeitgeber zahlt den geleisteten Teil der Arbeit. Die Krankenkasse zahlt Teilkrankengeld für den ausgefallenen Teil. Gegenüber reinem Krankengeld soll das für den Angestellten am Ende oft besser aussehen. Gegenüber voller Arbeitsfähigkeit bleibt das Einkommen aber niedriger.
Dazu kommt ein heikler Punkt. Im selben Entwurf soll das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent sinken. Dieses wird nach sechs Wochen Krankschreibung von der Krankenkasse gezahlt. Heißt: Wer nicht Teilzeit-Krank machen kann, darf oder will, bekommt künftig bei langwierigen Krankschreibungen weniger Geld.
Offen bleibt zudem einiges. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss erst festlegen, wie Ärzte die Teilarbeitsunfähigkeit genau feststellen und ausgestalten. Für dich ist deshalb vor allem eins wichtig: Der Plan ist deutlich mehr als nur eine Idee. Aber bis zur Praxis fehlt noch deutlich mehr als nur ein Kabinettsbeschluss.
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