Drohnen und Modellflieger: Darauf müssen Hobbypiloten jetzt achten

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Drohnen mit hochwertigen Kamerasystemen werden immer erschwinglicher. Das Bundesverkehrsministerium sah nun Handlungsbedarf. Wir stellen alle wichtigen Gesetze im Detail vor, und zeigen, wo Drohnen-Fans in Deutschland noch unbeschwert abheben dürfen.
DJI Phantom 3 Professional
Bildquelle: Julia Froolyks/inside-digital.de

Anfang des Jahres hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats zur Drohnenverordnung erfolgte bereits im März 2017. Um das neue Gesetz in §§19ff der Luftverkehrsordnung (LuftVO) festzumachen, muss nur noch die Bundesregierung absegnen. Das neue Gesetz gibt wesentlich strengere Regeln für die Nutzung von Drohnen und unbemannten Flugobjekten vor und ist seit dem 1. Oktober in Kraft.

Das können Leser dieses Artikels erwarten:

  • Alle neuen Gesetze, die ab Mai in Kraft treten sollen
  • Der Unterschied zwischen Drohnen und Luftfahrystemen
  • Auflistung der erforderlichen Behörden für Fluggenehmigungen
  • Welche Sanktionen auf Drohnen-Piloten bei Gesetzverstößen zukommen können
  • Welche Apps und Systeme bereits auf Verbotszonen aufmerksam machen
  • Wieso es besonders wichtig ist, Flugkontrollzonen von Flughäfen zu kennen

Drohne oder Luftfahrsystem: Ein wichtiger Unterschied

Generell gilt: Sogenannte zivile Drohnen, die ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke genutzt werden, benötigen keine Flugerlaubnis der Luftfahrtbehörde. Dabei darf die Drohne allerdings nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und maximal 100 Meter hoch im Sichtfeld fliegen. Diese Art von Drohnen werden in juristischer Sprache auch unbemannte Flugmodelle genannt. Steckt hinter einem Drohnenflug ein gewerblicher Sinn, beispielsweise der Verkauf von Filmaufnahmen, so verändert sich die Sachlage enorm. Juristen sprechen dann von unbemannten Luftfahrsystemen. Diese bedürfen grundsätzlich einer Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde, wenn sie mehr als fünf Kilogramm wiegen.

Die Luftfahrsysteme dürfen dann bei einer Erlaubnis höchstens 25 Kilogramm wiegen. Um eine Aufstiegsgenehmigung zu erhalten, muss der Drohnen-Pilot allerdings seine persönliche Eignung zum Führen des unbemannten Luftfahrsystems und dessen technische Voraussetzungen nachweisen. Hobby-Flieger jedes Alters unterliegen dieser Pflicht nicht. Doch seit April bahnen sich strengere Regeln für den sonntäglichen Drohnenflug mit Freunden oder der Familie an.

Kenntnisnachweis muss erbracht werden

Wer eine Drohne steigen lassen will, die mehr als 2.000 Gramm auf die Waage bringt, muss jetzt einen Kenntnisnachweis erbringen. Der Nachweis kann hier auf drei Arten erfolgen:

  • Der Pilot besitzt eine gültige Pilotenlizenz
  • Die Prüfung erfolgte durch eine vom Luftfahrtamt anerkannte Stelle (Mindestalter 16 Jahre)
  • Einweisung durch einen Luftsportverein (Mindestalter 14 Jahre)

Die Kenntnisnachweise sind je fünf Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.

Verantwortlicher Besitzer muss ermittelt werden können

Um im Schadensfall den Verantwortlichen ermitteln zu können, gilt seit April die sogenannte Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Flugmodelle, die mehr als 250 Gramm wiegen. Dabei reicht jedoch kein gewöhnlicher Aufkleber mit Twittername. Das Namensschild muss feuerfest sein (Metallplakette oder Aluminium-Aufkleber) und den Klarnamen sowie die Adresse des Besitzers aufweisen. Die Webseite Copterlabel.eu bietet beispielsweise Drohnen-Schilder in unterschiedlichen Materialien an.

Erlaubnispflicht für Drohnen bei Nacht

Wer künftig einen nächtlichen Drohnenflug durchführen möchte, braucht zwingend eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des Landes. Selbiges gilt außerdem für Drohnen oder Flugmodelle, die mehr als fünf Kilogramm wiegen. Das Service-Magazin ZDF WISO hat alle Luftfahrtbehörden in Deutschland übersichtlich aufgelistet. Eine Flugerlaubnis ist immer im entsprechenden Bundesland einzuholen, wo die Drohne fliegen soll.

Änderungen für gewerbliche Drohnen-Flüge

Wer Drohnen für gewerbliche Zwecke nutzt, braucht keine Flugerlaubnis mehr für Drohnen unterhalb von fünf Kilogramm. Außerdem wurde für gewerbliche Drohnen das Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite (etwa 300 Meter) aufgehoben. Der Pilot musste vor dem Wegfall der Regelung stets Augenkontakt zur Drohne halten können. Dabei musste der Augenkontakt natürlicherweise bestehen und nicht etwa durch eine Flugbrille mit Übertragungssignal der Drohnen-Kamera.

DJI Phantom 3 Professional
Bildquelle: Julia Froolyks/inside-digital.de

Der größte einschnitt: Flugsverbotszonen

Für Drohnenflüge gelten strikte Regeln, was die erlaubten Flugzonen angeht. Generell gilt hier: Eine Drohne darf nicht starten, wenn sich im Umkreis von anderthalb Kilometern ein Flugplatz befindet. Der Radius für große Flughäfen ist hier sogar mit acht Kilometern angesetzt. Sogenannte Kontrollzonen von Flughäfen sind zusätzlich zu beachten. Diese können bis zu einem Radius von 50 Kilometern – meist sternförmig – um einen Flughafen liegen. Hier gelten gesonderte Regelungen für den Drohnen-Flug. Um Kollisionen mit Hubschraubern zu vermeiden, dürfen Drohnen zudem nicht in der Nähe von Krankenhäusern fliegen. Des Weiteren dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nicht über sogenannten sensiblen Bereichen wie Unfallstellen, Feuerwehr- und Polizeieinsatzorte aufsteigen. Gefängnisse dürfen genauso wenig überflogen werden, wie Industrieanlagen, Kraftwerke, Menschenansammlungen und obere Bundes- und Landesbehörden.

Das Fliegen in Naturschutzgebieten hat der Bundesrat ebenfalls untersagt. Wer außerdem die Nachbarn mit seiner Drohne besuchen möchte, sollte vorsichtig sein: Drohnen und Modellflugzeuge dürfen keine fremden Grundstücke überfliegen, wenn sie schwerer als 250 Gramm sind; leichtere Drohnen dürfen Privatgrundstücke nur überfliegen, wenn sie nicht über Technik für die Übertragung von Bild und/oder Ton verfügen, also Kameras oder ähnliches besitzen. Zu diesen Verbotszonen gesellt sich noch die Flughöhenbeschränkung von 100 Metern – auch auf dem eigenen Privatgrundstück.

Wo darf man denn noch mit der Drohne fliegen?

Bei dieser strikten Regelung scheint kaum mehr viel übrig zu bleiben. Um herauszufinden, in welchen Gebieten in Deutschland Drohnen mit reinem Gewissen geflogen werden dürfen, gibt es zahlreiche Apps und Flugkarten im Internet, die genau anzeigen, wo die Drohne abheben darf. Sogenannte Flugkontrollzonen von Flughäfen stehen zum Download bereit, und werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) im Internet angeboten. Diese Karten sind sehr wichtig für Hobbypiloten und auch gewerbliche Betreiber einer Drohne. Um in einer sogenannten Kontrollzone von Flughäfen eine Drohne steigen zu lassen, gilt es einen weiteren Regelkatalog zu beachten.

Das gilt in Flugkontrollzonen

Da sich die Kontrollzonen über ganze Städte erstrecken können, müssen sie unbedingt beachtet werden. Generell gilt: In einer Kontrollzone ist entsprechend § 21 LuftVO das Fliegen erst nach einer Flugverkehrskontroll-Freigabe erlaubt, wenn das Flugmodell (bis fünf Kilogramm) höher als 30 Meter und das unbemannte Luftfahrsystem (bis 25 Kilogramm) höher als 50 Meter innerhalb der Kontrollzone fliegen soll. Die Erlaubnis für mehr Höhe erhalten Drohnen-Piloten bei der Flugplatzkontrollstelle des entsprechenden Flughafens. Zusätzlich rät die Deutsche Luftfahrtbehörde, durch einen Anruf beim Flughafen-Tower den Drohnenflug anzukündigen.

Um die Dimensionen der Flugkontrollzonen deutlich zu machen, hier ein Beispiel am Flughafen Köln-Bonn: Die Kontrollzone des Flughafens Köln-Bonn erstreckt sich in vier Richtungen, je nach Norden, Nord-Osten und Westen und Nord-Westen. Die Kölner Innenstadt befindet sich bis kurz vor Leverkusen in der Kontrollzone des Flughafens. Nach Westen befinden sich sogar Bewohner bis Merzenich kurz vor Düren (50 Kilometer Entfernung zum Flughafen) innerhalb der eingeschränkten Flugzone. Im Norden und Nord-Osten sind noch Seelenscheid und Sankt Augustin, kurz vor Königswinter, innerhalb der Kontrollzone. In all diesen Städten dürfen Hobbydrohnen also nicht höher als 30 Meter geflogen werden.

Flugkontrollzone Köln-Bonner Flughafen
Bildquelle: Deutsche Flugsicherung (DFS)

Flugverbotszonen kennen und erkennen lassen

Drohnenhersteller DJI hat das Problem mit den zahlreichen Flugverbotszonen bereits früh erkannt und eine neue, bessere App herausgebracht, die den Piloten unterstützend zur Seite stehen soll. Das „GEO System“ von DJI befindet sich aktuell immer noch in der Beta-Phase, ist aber für die DJI Phantom 3 und Inspire 1 bereits erhältlich. Das Geo-System kombiniert aktuelle Informationen über Luftraum und ein Warnungs- und Flugeinschränkungssystem miteinander. Geo-System ersetzt das bisherige „No Fly Zone“-System aus 2013.

DJI-Drohnen stoppen vor Verbotszonen

Das Besondere an Geo-System sind die Autorisierungszonen. Sie werden auf einer Karte Gelb angezeigt. In gelben Zonen (zum Beispiel die Nähe eines Flughafens) wird der Flug der Drohne eingeschränkt. In roten Zonen (Verbotszonen, zum Beispiel sehr dicht am Flughafengelände) unterbindet die App das nähere Heranfliegen komplett. Die gelben Zonen können dabei freigeschaltet werden. Beispielsweise, wenn die Drohne im Rahmen einer Veranstaltung eines Modellflugzeugclubs geflogen wird. Hier müssen vorher allerdings Autorisierungsschritte durchgeführt werden. Das soll nicht zur Kontrolle oder Datensammlung dienen, sondern lediglich helfen, dass sich der Pilot zu hundert Prozent im Klaren ist, dass er mit der Drohne eine eingeschränkte Flugzone überfliegen möchte. Geo-System verfügt außerdem über eine Live-Update-Funktion, die Drohnen-Piloten auf Menschenansammlungen bei Konzerten oder Demonstrationen aufmerksam machen soll. Das Geo-System wird nur für DJI-Drohnen erhältlich sein.

Alternative: My-Fly-Zone-App

Wer mit Drohnen anderer Hersteller die Lüfte sicher und gesetzestreu erkunden möchte, kann auf die My-Fly-App von Copterview zurückgreifen. Der Hersteller weist allerdings darauf hin, dass die neuen Gesetze von April 2017 noch nicht in die App implementiert wurden. Die App bietet eine übersichtliche Ansicht von Flugverbotszonen, eingeschränkten Zonen und die Möglichkeit zum Aufzeichnen von Flugrouten. Für die Sicherung der Daten ist allerdings ein Benutzerkonto erforderlich. Da die neuen Gesetzesänderungen erst im Mai rechtskräftig beschlossen werden, wollen die Betreiber der App die Änderungen zur Jahresmitte vornehmen. Auf Nachfrage von inside-digital.de bei Michael Wieland, Geschäftsführer von Copterview, wurde bestätigt, dass die App kostenfrei zur Verfügung steht und so schnell wie möglich akutalisiert werden soll.

myFLY.zone App
Bildquelle: PlayStore / Copterview

My-Fly-Zone im App Store

My-Fly-Zone im Google Play Store

Drohnenapp der Deutschen Flugsicherung

Die Deutsche Flugischerung (DFS) bietet seit 2017 eine eigene App für Drohnenpiloten an, mit der sich sehr schnell herausfinden lässt, wo Hobbypiloten ihre Drohne starten dürfen. Zudem liefert die DF-sApp Informationen zur zulässigen Flughöhe und in welchem Radius man sich an seinem aktuellen Standort mit der Drohne bewegen darf. Die App überzeugt außerdem mit einem ausführlichen und übersichtlichen Regelwerk mit aktuellen deutschen Drohnen-Gesetzen.

Irritierend ist der notwendige Registrierungsprozess nach der Installation der App. Hier müssen Drohnenpiloten ihren Klarnamen sowie Adresse und Geburtstag angeben. Unklar ist, was die DSF mit diesen Daten macht.

Drohnen-App der DFS im iOS-Store

Drohnen-App der DFS im Play Store

Was passiert, wenn die Gesetze nicht eingehalten werden?

Klar, wer nicht nach den Regeln spielt, wird bestraft. Doch wie sehen die Sanktionen bei Nichteinhalten der Gesetze in Deutschland eigentlich aus? Der Medien-Anwalt Christian Solmecke erklärt auf seiner Website, mit welchen strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen sind.

Zum einen sei bereits das Fliegen mit einer Kameradrohne in oder über fremde Grundstücke kritisch. Hier spielen das Recht am eigenen Bild sowie die Herstellung oder Übertragung einer unbefugten Bildaufnahme von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, nach § 201a StGB eine große Rolle. Generelles Überfliegen fremder Grundstücke mit einer Drohne bis maximal 250 Gramm sei laut Solmecke allerdings unbedenklich.

Der sonstige Bußgeldkatalog sieht Sanktionen in Höhe von 300 bis 450 Euro vor. Damit ist aber nicht Schluss: Der Gebührenrahmen reicht bis 50.000 Euro Strafgeld. Solche hohen Summen sind aber wohl nur zu erwarten, wenn extrem fahrlässig gehandelt wird, beispielsweise beim direkten Überfliegen eines Flughafens oder einer kritischen Situation, wie Politikertreffen oder Ähnlichem.

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Aber wie wollen Ordnungsämter und Polizisten überhaupt den Besitzer der Drohne ermitteln? In einem Interview mit Heise-Online sagt Silvana Reimann von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dass besonders Bilder und Videos im Internet interessant für die Behörden seien. Denn nicht nur akute Verstöße gegen das Gesetz können zu einer Anzeige führen. Mittlerweile lässt sich durch technische Auswertung des Materials die Flughöhe berechnen: „Wir schauen uns oft die Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke an dem Tag war“, so Reimann. Außerdem stellten besorgte Mitbürger immer öfter Anzeigen. Wer komplett auf Nummer Sicher gehen will, kann sich bei örtlich-ansässigen Flugschulen oder Hobby-Fliegern erkundigen, wo und unter welchen Voraussetzungen die heimische Drohne ganz sicher fliegen darf.

Wer zahlt im Schadenfall? Haftpflichversicherungen für Drohnen

Sollte es mit der eigenen Drohne zu einem Unfall kommen, der Eigentum von Dritten beschädigt, greift die gewöhnliche Haftpflichtversicherung oft nicht. Hierfür müssen gesonderte Versicherungen abgeschlossen werden, damit Schadenfälle mit Drohnen oder Modellflugzeugen abgesichert sind. Der Anbieter Kopter-Profi bietet zum einen Drohnen-Haftpflichtversicherungen an, und zum Anderen auch Teil- und Vollkasko-Versicherungen für die Drohne. So ist neben dem Schaden an Dritten auch der Schaden an der eigenen Drohne im Ernstfall abgesichert.

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