In Deutschland gibt es über 400 unterschiedliche Verkehrszeichen. Viele lassen sich zudem kombinieren. Das Ergebnis: Oftmals kennen Autofahrer die Bedeutung bestimmter wenig benutzter Straßenschilder nicht. Doch es geht noch schlimmer. Wenn die Bedeutung augenscheinlich auf der Hand liegt, in Wahrheit jedoch eine gänzlich andere ist. Genau dieser Fall ergibt sich bei einer Kombination aus einem beliebigen Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schild und dem Zusatzschild 1007-30, auch bekannt als „Schneeflocke“.
Diese Schilder-Kombi muss jeder kennen
Was ein Tempolimit mit dem Zusatzzeichen „bei Nässe“ bedeutet, dürften die meisten Autofahrer wissen: Wenn es regnet – oder generell bei einer nassen Fahrbahn – muss man runter vom Gas und sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Doch was, wenn ein Tempolimit in Verbindung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ am Straßenrand auftaucht? Die naheliegendste Antwort lautet, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Winter gilt, wenn die Gefahr von Eis– oder Schneeglätte besteht. Doch diese Annahme ist falsch.
Wie Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Autor für das Portal bussgeldkatalog.org, unterstreicht, unterscheiden sich die beiden Zusatzschilder in ihrer Bedeutung voneinander. Demnach diene Schneeflocke als Erklärung, dass die Höchstgeschwindigkeit hier aufgrund möglicher Eis- oder Schneeglätte besteht. Laut einem Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2024 (1 RBs 125/14), solle dies lediglich die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Und das Urteil ist kein Einzellfall. Eine ähnliche Position vertraten zuvor auch die beiden Oberlandesgerichte Dresden und Schleswig-Holstein.

Was passiert, wenn man die Schilder missinterpretiert?
Wer die Beschilderung falsch interpretiert und die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit den üblichen Folgen rechnen. Heißt: Bei einer Überschreitung bis 10 km/h wird eine Geldbuße in Höhe von 48,50 Euro fällig, die jedoch stufenweise ansteigt. Ab 21 km/h folgt zudem ein Punkt in Flensburg und bereits ab 26 km/h drohen einmonatige Fahrverbote. Die Höchststrafe liegt bei 738,50 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Entzug der Fahrerlaubnis – ab 70 km/h.
Ein weiteres Schnee-Schild

Neben dem bereits aufgeführten Schneeflocke-Zusatzschild gibt es auch noch das Verkehrszeichen 101-51, das ebenfalls eine Schneeflocke abbildet. Die Bedeutung ist hier allerdings eine andere. Als Gefahrzeichen weist das zweite Schild schlicht auf die Gefahr durch Schnee- oder Eisglätte auf der Fahrbahn hin. Und das unabhängig von einem Tempolimit. Den Autofahrern ist selbst überlassen, ihr Fahrverhalten an die Straßenverhältnisse anzupassen.
