In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht unter §5, Abs. 2, dass nur dann überholt werden darf, wenn man mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Doch was, wenn der Vordermann bei Tempo 70 mit nur 66 km/h unterwegs ist? Dann müsste es doch erlaubt oder schlimmstenfalls ein Kavaliersdelikt sein, mal schnell auf das Gaspedal zu treten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit kurzfristig zu überschreiten? Korrekt? Mitnichten.
Hohe Strafen durch Blitzer drohen
Laut dem Bußgeldkatalog dürfen Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beim Überholen nicht ohne triftigen Grund überschreiten. Und das nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Denn wie das Portal unterstreicht, sind moderne Blitzermodelle in der Lage, bis zu vier Fahrspuren zeitgleich zu erfassen. Heißt: Autofahrer können auch während des Überholmanövers geblitzt werden. Und die Strafen können in solchen Fällen je nach Geschwindigkeit durchaus beachtlich ausfallen.
Außerorts werden für Pkw-Fahrer bei einer Überschreitung bis 10 km/h mindestens 48,50 Euro Bußgeld fällig. Die Summe steigt jedoch fortlaufend, sodass bei 21 bis 25 km/h bereits 128,5 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg anfallen. Ab 26 km/h kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat dazukommen. Und ab 41 km/h ist das Fahrverbot obligatorisch, neben zwei Punkten und 348,50 Euro Strafgeld. Die Maximalstrafe fängt bei über 70 km/h an und umfasst nicht nur eine Zahlung von 738,50 Euro, sondern auch zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Innerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Strafen derweil noch höher aus. Hier beginnt das Bußgeld bereits bei 58,50 Euro und steigt auf maximal 843,50 Euro. Punkte gibt es ebenfalls ab 21 km/h, jedoch verdoppelt sich ihre Zahl nicht wie zuvor bei 41 km/h, sondern bereits bei 31 km/h. Und auch das definitive Fahrverbot setzt früher ein (bei 31 km/h) und steigt schneller auf drei Monate (bei 61 km/h).
Weitere wenig bekannte Richtlinien beim Überholen
Laut der StVO muss beim Überholen sowohl eine klare Verkehrslage bestehen als auch ausreichend Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern. Innerorts sind es mindestens 1,5 Meter und außerorts 2 Meter zu Fußgängern und Radlern. Dafür dürfen Autofahrer den Überholvorgang außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen ankündigen, soweit der Gegenverkehr es zulässt.
Auch die Fahrer, die überholt werden, müssen einige Regeln beachten. Zunächst einmal dürfen sie das andere Fahrzeug nicht behindern. Das bedeutet vor allem auch, dass sie ihre Geschwindigkeit nicht erhöhen dürfen. Ferner müssen langsame Fahrer ihre Geschwindigkeit an geeigneter Stelle gegebenenfalls noch einmal reduzieren, um unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
