Lieber ohne fahren? So hoch sind die Strafen für Blitzer-Warner wirklich

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Viele deutsche Autofahrer sehen Blitzer als persönliche Geißel an. Die Lösung: ein Blitzer-Warner. Ob per App oder als externes Gerät, das Tool informiert frühzeitig über Radarfallen. Wenn man jedoch erwischt wird, wird man zur Kasse gebeten. Wie hoch fallen die Strafen eigentlich aus?
Neue Blitzer sind da: Was Autofahrer über sie wissen sollten

Neue Blitzer sind da: Was Autofahrer über sie wissen sollten

Der ursprüngliche Zweck von Verkehrsüberwachungsanlagen oder schlicht Blitzern ist der, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung und damit auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Doch das ist erst der Anfang. Aktuell befinden sich viele weitere Blitzer-Arten in der Konzeption, Entwicklung oder Einführung. Dazu gehören Fahrrad-Blitzer, Lärmblitzer und Handy-Blitzer gegen Handy am Steuer. Weitere Radarfallen sollen Rotlichtverstöße, den Abstand und die Gurtpflicht überwachen. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Autofahrer nicht bereits wissen, ob und wo ein Radargerät steht. Zu diesem Zweck setzen viele Wagenlenker auf Blitzer-Warner und -Apps. Beispielsweise die aus dem Hause OOONO oder TomTom. Ob das zielführend ist, sei dahingestellt. Doch wer mit einem aktiven Gerät in eine Polizeikontrolle tappt, hat definitiv ein Problem.

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Blitzer-Warner eindeutig illegal

Während Blitzer-Warner und -Apps in anderen europäischen Ländern zugelassen sind, ist ihre Nutzung in Deutschland strikt untersagt. Geregelt wird das in § 23 Abs. 1c StVO. Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Und auch Beifahrer dürfen keine Blitzer-Apps nutzen. Bestand in dieser Hinsicht noch vor wenigen Jahren eine Rechtsunsicherheit, ist diese seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) nicht mehr gegeben. Denn schlussendlich bleibt es ja weiterhin der Fahrer, der sich die Warnfunktion der App zunutze macht. Auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Beifahrer das Handy bedient.

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Welche Bußgelder drohen bei Radar-Warnern?

Wer sich ungeachtet der Rechtslage eines Blitzer-Warners oder einer Radar-App im Straßenverkehr bedient, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird gemäß dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro geahndet. Ferner fällt ein Punkt in Flensburg an. Zumindest, wenn die Warnfunktion aktiviert und die App eingeschaltet ist. Hier trifft die Theorie nämlich auf die Praxis.

Blitzer-Warner eingebaut in Google Maps

Eine Grauzone bleibt – und damit eine Hintertür

Während die ersten beiden Sätze in § 23 Abs. 1c StVO unmissverständlich sind, eröffnet der Folgetext ein Schlupfloch. Weiter heißt es nämlich: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Heißt also: Wenn ein „Verkehrs-Assistent“ nicht nur vor Radarkameras warnt, sondern auch beispielsweise über Baustellen oder Stau aufklärt, dann ist dieser grundsätzlich zugelassen. Zumindest, wenn die Blitzer-Warner-Funktion nicht genutzt wird. Und natürlich erfüllen sowohl das Gerät von OOONO als auch das von TomTom diese Voraussetzungen auf Wunsch – was der Polizei die Beweisführung erschwert. OOONO selbst schreibt dazu versteckt in seinen Nutzungsbedingungen lediglich, dass die Nutzung der App auf eigenes Risiko erfolge. Der Fahrer sei allein dafür verantwortlich, die jeweils geltenden länderspezifischen Gesetze einzuhalten.

Schlupfloch Nummer 2: Die Blitzer-App

Und wie steht es um Blitzer-Apps? Was, wenn der Fahrer sein Smartphone kurzerhand sperrt, bevor die Polizeikontrolle beginnt? Generell entschied der BGH mit einem Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24), dass Strafverfolgungsbehörden die Finger von Verdächtigen zwangsweise auf den Smartphone-Sensor auflegen dürfen, um ein Handy zu entsperren. Das allerdings nur, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und ausschließlich im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung. In der Praxis dürfte das Smartphone folglich gesperrt bleiben. Selbst bei einem berechtigten Verdacht.

Unterm Strich dürften die angedrohten Bußgelder und Punkte im Alltag folglich eher selten zum Tragen kommen. Dennoch sollten alle Autofahrer nichts tun, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Sowohl für andere als auch für sich selbst.

Bildquellen

  • Verkehrsregeln für Fußgänger: Jaromir Chalabala / shutterstock.com
  • Neue Blitzer sind da: Was Autofahrer über sie wissen sollten: Rijdende Redactie / Shutterstock

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