Neues Licht am Auto vorgeschrieben: 2026 wird es zur Pflicht

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Immer wieder treten neue Regeln in Kraft, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Dazu gehört jetzt auch ein neues Licht, das 2026 in Autos eingebaut werden muss. Doch nicht alle Fahrzeuge sind betroffen.
Neues Licht am Auto vorgeschrieben: 2026 wird es zur Pflicht

Neues Licht am Auto vorgeschrieben: 2026 wird es zur Pflicht

Der Gesetzgeber wird nicht müde, uns mit der Straßenverkehrsordnung und immer wieder neuen Regeln zu erziehen. Ob das Antiblockiersystem, kurz ABS, das dritte Bremslicht oder die Anschnallpflicht: Die Entwicklung im Auto, um die Sicherheit zu erhöhen, nimmt kein Ende. Im Gegenteil. Jetzt kommen acht weitere Assistenzsysteme dazu, die ab Mitte 2026 verpflichtend sind. Auch ein neues Licht ist vorgeschrieben. Doch was macht es und welche Autos müssen es haben?

Noch mehr Licht am Auto

Durfte man früher ohne Gurt Autofahren, gibt es heute ein Bußgeld, sollte man bei einer Kontrolle nicht angeschnallt sein. Der Grund ist simpel: Ein Dreipunktgurt erhöht die Überlebenschancen bei einem Unfall deutlich. Und während Airbags etwa nicht vorgeschrieben sind, hat die Europäische Kommission jetzt weitere Regeln und Verpflichtungen eingeführt. Wer heute ein neues Auto kauft, kann sicher sein, dass es einen Spurhalteassistenten und eine Müdigkeitserkennung eingebaut hat. Auch eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist an Bord. Doch das sind nur drei der neun Fahrassistenzsysteme, die jetzt gesetzlich vorgeschrieben sind.

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Ab sofort muss nämlich auch ein neues Bremslicht her. Bisher war es so: Bei einer Bremsung – egal ob einer „normalen“ oder einer Notbremsung – leuchteten die Bremslichter im Auto auf. Das neue Notbremslicht hingegen, auch „adaptives Bremslicht“ genannt, zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Auto mit einer starken Verzögerung bremst. Das Prinzip ist einfach und doch ziemlich eindeutig: Wer richtig in die Eisen geht, soll das auch zeigen. Nicht dezent, sondern unmissverständlich. Bei einer Notbremsung aus mehr als 50 km/h beginnen die Bremslichter mehrmals pro Sekunde zu blinken. Das Auto ruft nach hinten: Achtung, hier passiert gerade etwas Ernstes. Kommt das Fahrzeug zum Stillstand, schaltet sich die Warnblinkanlage ein, das Bremslicht bleibt an. Drama in LED.

Diese Autos sind betroffen

Wer jetzt nervös zum Schraubenschlüssel greift, kann aufatmen. Alte Autos bleiben, wie sie sind. Kein Umbau, keine Nachrüstung, kein Werkstattbesuch nötig. Die Pflicht gilt ausschließlich für Neuwagen. Und die müssen dann liefern. Ohne adaptives Bremslicht und die übrigen Assistenzsysteme gibt es keine Typgenehmigung. Ab dem 7. Juli 2026 wird es ernst. Dann muss jedes neue Auto und leichte Nutzfahrzeuge neben dem neuen Bremslicht ein ganzes Sicherheitsbündel mitbringen, wie der TÜV berichtet:

  • Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
  • Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
  • Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung
  • Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
  • Vorrichtung für Alcolock
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)

Das Auto wird damit weniger Freiheitssymbol und mehr Co-Pilot. Es beobachtet, warnt, greift ein. Und blinkt, wenn es brenzlig wird. Das mag manchem zu viel Bevormundung sein. Aber vielleicht ist genau das der Preis für weniger Tatütata, Tote und Verletzte auf der Straße. Manchmal rettet ein wenig Nervigkeit eben Leben.

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