Trotz GEZ: Warum verlangt ARD nochmals Geld von seinen Zuschauern?

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Wer im Internet nach Filmen oder Serien sucht, stößt vielleicht auf den Streamingdienst ARD Plus für 4,99 Euro pro Monat. Doch warum muss man hier nochmal zahlen? Zahlt man nicht bereits über 18 Euro pro Monat für ARD und Co? Das steckt hinter ARD+
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Trotz GEZ: Warum verlangt ARD nochmals Geld von seinen Zuschauern?Bildquelle: Jonathan Kemper via Unsplash

ARD+ ist ein Streamingdienst, in dem man die Filme, Serien und Dokus des TV-Senders findet. Dazu zählen beliebte Sendungen wie Tatort, In aller Freundschaft oder Familie Dr. Kleist aber auch zahlreiche Inhalte für Kinder. Diese gibt es zum Teil auch in der Mediathek zu sehen.

Warum kostet ARD+ zusätzlich Geld?

Auf den ersten Blick scheint es absurd, dass man für ein Angebot wie ARD+ zusätzlich 5 Euro pro Monat bezahlen muss, wo die Produktion dieser Inhalte doch durch die Rundfunkgebühren finanziert wird.

Mit Abstand am meisten Geld wird dabei für die Produktion von Spielfilmen und Serien ausgegeben. Über 400 Millionen Euro werden hierfür pro Jahr ausgegeben. Danach folgen Sport und Quiz-Shows. Nachrichten, Magazine und Reportagen machen mit unter 20 Millionen Euro pro Jahr nur einen kleinen Teil der Produktionskosten aus. All diese Kosten werden jedoch vollständig durch die Rundfunkgebühren finanziert. Warum kostet ARD+ dann trotzdem 4,99 Euro zusätzlich pro Monat?

Grund für diese Zusatzgebühr ist eine Klage mehrerer privater Anbieter gegen die kostenfreie ARD-Mediathek. Wären dort alle Inhalte dauerhaft kostenlos verfügbar, hätten die öffentlich-rechtlichen Sender einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Streaminganbietern, so das Argument.

Depublizierungspflicht in der ARD-Mediathek

Öffentlich rechtliche Sender wie die ARD müssen sich in ihren Mediatheken an die sogenannte Depublizierungspflicht halten, die im Rundfunkstaatsvertrag festgehalten ist. Diese schreibt vor, wie lange Inhalte nach ihrer Ausstrahlung im linearen Fernsehen in der Mediathek abrufbar bleiben dürfen. Beispielsweise 7 Tage für Sportereignisse, 1 Jahr für Filme und Serien und 2 Jahre für Nachrichten und Dokumentationen.

Nach dieser Frist müssen die Inhalte in der Mediathek wieder offline genommen werden. ARD+ bietet somit die rechtliche Möglichkeit, diese Inhalte auch nach der Depublizierungspflicht weiterhin verfügbar zu machen. Die ARD muss für das Angebot jedoch einen „marktüblichen Preis“ verlangen und darf die Inhalte nicht für einen symbolischen Preis von beispielsweise einem Euro anbieten.

Die ARD ist mit diesem Problem übrigens nicht allein. Auch gegen die App vom Deutschen Wetterdienst gab es eine Klage von privaten Wetter-Apps, woraufhin der DWD einige Funktionen der App nur noch gegen Bezahlung anbieten darf.

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