Telekom, Vodafone und O2 im Visier: Droht am Ende ein Frequenzentzug?

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Die Bundesnetzagentur bringt Bewegung in ein festgefahrenes Mobilfunkthema. FĂŒr die Netzbetreiber geht es dabei um einen wesentlichen Bestandteil ihrer Netze: die Frequenzen. Denn hier droht Ungemach. Und fĂŒr Kunden stellt sich die Frage, ob sich am Empfang bald wirklich etwas Ă€ndert.
Eine Frau telefoniert mit dem Handy, Logos der drei Mobilfunker

Wichtige Änderungen bei Telekom, Vodafone und O2

Seit vergangener Woche lĂ€uft eine schriftliche Anhörung der Bundesnetzagentur. Der Regulierer hatte sie gestartet, nachdem sich die vier deutschen Netzbetreiber in einem wesentlichen Punkt bei der Frequenznutzung nicht einigen konnten. Inhaltlich geht es um eine mögliche Anordnung zur kooperativen, gemeinsamen Nutzung „gleichwertiger“ Frequenzen unterhalb von 1 GHz in den Ausbaugebieten von 1&1. Klingt technisch, heißt aber nichts anderes, als dass 1&1 per Entscheidung der Bundesnetzagentur eigentlich Frequenzen zur Nutzung im Bereich von 700, 800 oder 900 MHz zustehen. Die etablierten Netzbetreiber wollen diese aber nicht rausrĂŒcken.

Warum 1&1 weiter warten muss

Dabei geht es um eine alte Baustelle aus der VerlĂ€ngerung von Frequenznutzungsrechten: Telekom, Vodafone und TelefĂłnica haben vor etwa einem Jahr Nutzungsrechte in den Bereichen 800, 1.800 und 2.600 MHz um fĂŒnf Jahre verlĂ€ngert bekommen. Im Gegenzug wurden sie verpflichtet, auf Nachfrage mit 1&1 ĂŒber eine gemeinsame Nutzung von Low-Band-Frequenzen zu verhandeln. Diese GesprĂ€che sollten bis zum 31. Dezember 2025 zu Ergebnissen fĂŒhren. Genau das ist nicht passiert. Und damit rĂŒckt jetzt der Schritt nĂ€her, den die Behörde ausdrĂŒcklich als Option vorgesehen hatte: eine Anordnung statt weiterer ergebnisloser Runden.

1&1 baut sein Netz schrittweise auf, hat aber beim Thema FlĂ€chen- und Indoor-Versorgung ein strukturelles Problem. Frequenzen unterhalb von 1 GHz sind besonders wichtig, wenn Signale durch WĂ€nde mĂŒssen. Außerdem können sie grĂ¶ĂŸere Bereiche mit vergleichsweise wenigen Standorten versorgen. Dadurch hat 1&1 tendenziell eine schlechte Versorgung in GebĂ€uden. Auch wenn 1&1 an vielen Orten ein eigenes Netz aktiviert hat, landet ein Teil der Kunden in der Praxis weiterhin im National-Roaming-Netz von Vodafone. Das ist fĂŒr Nutzer oft egal, fĂŒr 1&1 aber ein Kostenfaktor. Genau deshalb ist der Druck fĂŒr den Netzbetreiber hoch, die eigene Versorgung so auszubauen, dass Roaming weniger nötig wird. Low-Band ist hier nach Darstellung des Anbieters ein wesentlicher Baustein.

Welche Form der „Mitnutzung“ die Behörde bevorzugt

Die Bundesnetzagentur diskutiert nun mehrere Wege, wie eine gemeinsame Nutzung praktisch umgesetzt werden könnte. Eine klassische, regionale „Überlassung“ von Low-Band-Spektrum klingt auf den ersten Blick naheliegend, ist in der RealitĂ€t aber kompliziert: Unterhalb von 1 GHz sind die Blöcke knapp und stark nachgefragt. Sobald man sie regional zerschneidet, drohen technische Reibungsverluste, schlechtere Gesamtauslastung und zusĂ€tzliche Koordinationsprobleme. Denn die Überlassung erfolgt nur dort, wo 1&1 auch ausbaut. Das ist auf absehbare Zeit im lĂ€ndlichen Raum nicht der Fall.

Als praxistauglicher gilt aus Sicht der Behörde eine Lösung ĂŒber National-Roaming in den 1&1-Ausbaugebieten. Das wĂ€re keine „neue Frequenz“ im Sinne eigener, exklusiver Nutzungsrechte, sondern eine Verpflichtung der etablierten Betreiber, 1&1 dort kontrolliert mitzunutzen – also in einem eng definierten Rahmen, der den Ausbau beschleunigen soll. Faktisch gibt es diese Möglichkeit ĂŒber Vodafone jedoch schon. Vermutlich wĂŒrde man sie auf finanziell andere FĂŒĂŸe stellen. Eine technisch tiefere Kopplung wie MOCN steht zwar ebenfalls im Raum, gilt aber als aufwendig und riskant, wenn es zeitnah funktionieren soll. Hierbei können sich dann die Handys im 1&1-Netz so in die Sendemasten eines Mitbewerbers auf LTE 800 einbuchen, als seien es die eigenen. Dieses Verfahren nutzen die etablierten Anbieter gegenseitig im lĂ€ndlichen Raum. Dort rechnet es sich oft nicht, dass jeder Anbieter eigene Infrastruktur errichtet.

Was das fĂŒr Telekom, Vodafone und O2 konkret heißt

FĂŒr die drei etablierten Netzbetreiber ist das kein kosmetischer Eingriff. Eine Anordnung wĂŒrde bedeuten, dass sie in 1&1-Ausbaugebieten eine Mitnutzung unterhalb von 1 GHz ermöglichen mĂŒssten. Dabei geht es im Umfang um 2 x 5 MHz (gepaart), also in einer GrĂ¶ĂŸenordnung, die fĂŒr Grundversorgung und Indoor-Empfang relevant ist. Außerdem steht im Raum, dass dafĂŒr zusĂ€tzliche Kosten angesetzt werden, die ĂŒber die Laufzeit bis Ende 2030 verteilt werden könnten. In den Unterlagen der Bundesnetzagentur ist von 10 Millionen Euro die Rede.

Politisch und regulatorisch ist der Kern dabei klar: Die Bundesnetzagentur will die Etablierung eines vierten Netzbetreibers nicht nur ĂŒber AbsichtserklĂ€rungen begleiten, sondern ĂŒber konkrete Pflichten absichern. Gleichzeitig bleibt offen, welchem Betreiber die Bundesnetzagentur am Ende welche Verpflichtung auferlegt. Genau dazu fragt die Behörde jetzt Stellungnahmen ab.

Droht am Ende wirklich der Frequenzentzug?

Der zugespitzte Begriff „Entzug“ trifft den Mechanismus nur bedingt, und es dĂŒrfte das letzte Mittel der Bundesnetzagentur sein. Was hier im Vordergrund steht, ist keine direkte Wegnahme bestehender Nutzungsrechte, sondern das NachschĂ€rfen der Bedingungen, unter denen diese Rechte verlĂ€ngert wurden. Der Druck entsteht also weniger durch „Frequenzen weg“, sondern durch die Aussicht, dass eine Kooperation notfalls per Bescheid erzwungen und bei ausbleibender Wirkung spĂ€ter noch strenger ausgestaltet werden könnte.

Dabei wird 1&1 ein National-Roaming vermutlich weniger gefallen als wenigstens eine Mitnutzung ĂŒber MOCN. Die Wertschöpfung fĂŒr 1&1 wĂ€re mit eigenen oder ĂŒbernommenen Frequenzen allerdings am höchsten, diese Anordnung aber gleichzeitig am unwahrscheinlichsten. Die eigenen Frequenzen im Low-Band wollte 1&1 eigentlich in einer Auktion ersteigern. Diese hat die Bundesnetzagentur mit der VerlĂ€ngerung der Frequenzen um fĂŒnf Jahre jedoch verschoben.

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