Am frühen Morgen mit dem Taxi zum Flughafen oder am späten Abend zurück mit dem Taxi nach Hause fahren, das ist einfach und praktisch. Aber mit jedem weiteren Blick steigt der Preis auf dem Taxameter und ehe du dich versiehst, zeigt es dir eine gewaltig hohe Summe an. Bei manchen Preisen stellt sich die Frage: Kann das Betrug sein?
BSI: Neue Verordnung soll für mehr Sicherheit sorgen
Damit derartige Gedankengänge in Zukunft nicht mehr entstehen, gibt es jetzt neue Richtlinien für technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) hat kürzlich entsprechende Überarbeitungen vorgenommen. Immer mehr Geschäftsvorfälle werden von verschiedenen Aufzeichnungssystemen, wie dem elektronischen Kassensystem, digitalisiert und erfasst.
Dem BSI zufolge müssen solche Vorfälle mit einer qualifizierten Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Es betont auf seiner Webseite: „So sind nachträgliche Manipulationen an Aufzeichnungen elektronischer Aufzeichnungssysteme (digitale Grundaufzeichnungen) ohne entsprechende Schutzmaßnahmen nur mit sehr hohem Aufwand feststellbar.“ Da die Sicherheitseinrichtung für Kassen eine von Erfolg gekrönte Einführung hatte, hat das Bundesamt den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung vergrößert. Ab kommenden Jahr sollen dann auch Funkmietwagen und Taxen dazu gehören.
Taxi: Mehr Sicherheit dank Kassensicherung?
All die neuen Anwendungsbereiche der Taxameter und Wegstreckzähler sollen dank der neuen technischen Richtlinien erleichtert werden. Zudem sollen sie laut BSI auch den gesetzeskonformen Einsatz der Sicherheitseinrichtungen durch Hilfe der Finanzbehörde verbessern. Auf der BSI-Webseite lässt sich die neue Version der technischen Richtlinien herunterladen.
Gerhard Schabhüser, Vizepräsident des BSI erklärt: „Die gezielte Suche nach Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten ist ein lukratives Geschäftsmodell, das auch hohe Investitionen, Expertise und zeitliche Aufwände zu Identifikation von Angriffsmöglichkeiten rechtfertigt. Die Vorgaben des BSI sind daher eine ganze wesentliche Grundlage zur Verhinderung nachträglicher Manipulationen.“