Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn beim Verkauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets nicht länger die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen darf. Das Urteil vom 11. Juli 2025 (Az. 6 UKl 14/24) erklärt diese Praxis für rechtswidrig und stärkt damit den Datenschutz der Fahrgäste.
Deutsche Bahn muss bei Sparpreis-Tickets wieder umdenken
Seit Dezember 2024 konnten bestimmte Bahntickets zunächst nur noch digital erworben werden. Selbst am Schalter mussten Reisende persönliche Kontaktdaten angeben, um ein digitales Ticket oder eine Auftragsnummer zu erhalten. Die Bahn hatte dies damit begründet, dass die digitalen Tickets so übermittelt und im Fall von Verspätungen oder Änderungen schnell Kontakt mit den Reisenden aufgenommen werden könne.
Allerdings verzichtete die Bahn nach eigenen Angaben bereits kurz darauf wieder auf die verbindliche Angabe einer Mailadresse beim Kauf von Sparpreis-Tickets im Reisezentrum. Damit habe man auf das Feedback der eigenen Kunden reagiert, wie eine Sprecherin der Deutschen Bahn gegenüber inside digital erklärte.
Mit der Frage, ob eine verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse beim Ticketkauf notwendig ist, musste sich das Gericht aber trotzdem beschäftigen. Und es urteilte deutlich: Die Erhebung der Daten für den reinen Vertragsabschluss – also die Beförderung – sei nicht erforderlich. Insbesondere kritisierten die Richter, dass die Angabe der Kontaktdaten zur zwingenden Voraussetzung gemacht wurde, ohne dass eine echte Wahlmöglichkeit bestand. Dies widerspreche dem Grundsatz der Freiwilligkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Darüber hinaus hätten sich die Zwecke der Bahn – etwa der Kundenkontakt im Störungsfall – auch mit datenschutzfreundlicheren Alternativen erreichen lassen. Die verpflichtende Datenerhebung sei deshalb unverhältnismäßig. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Verbraucherschützer feiern Erfolg
Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. Sie sehen darin ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und Zurückhaltung bei der Erhebung personenbezogener Daten. „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden“, sagt Ramona Pop vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Für Fahrgäste bedeutet das Urteil, dass sie künftig beim Kauf von Spar-Tickets keine sensiblen Kontaktdaten mehr preisgeben müssen – ein Schritt hin zu mehr Datenschutz im Alltag. Das rein digitale Sparpreis-Ticket ist damit Geschichte.