Sparpreis-Tickets: Deutsche Bahn muss Verkauf ändern

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Die Deutsche Bahn erlebt eine Niederlage vor Gericht. Sie muss Sparpreis-Tickets auch wieder in analoger Form anbieten, ohne von Reisenden persönliche Daten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer zu verlangen.
ICE der Deutschen Bahn in der Frontansicht.

Sparpreis-Tickets nur noch digital? Das geht so nicht, sagt ein Gericht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn beim Verkauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets nicht länger die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen darf. Das Urteil vom 11. Juli 2025 (Az. 6 UKl 14/24) erklärt diese Praxis für rechtswidrig und stärkt damit den Datenschutz der Fahrgäste.

Deutsche Bahn muss bei Sparpreis-Tickets wieder umdenken

Seit Dezember 2024 konnten bestimmte Bahntickets nur noch digital erworben werden. Selbst am Schalter mussten Reisende persönliche Kontaktdaten angeben, um ein digitales Ticket oder eine Auftragsnummer zu erhalten. Die Bahn hatte dies damit begründet, dass die digitalen Tickets so übermittelt und im Fall von Verspätungen oder Änderungen schnell Kontakt mit den Reisenden aufgenommen werden könne.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte klar, dass die Erhebung der Daten für den reinen Vertragsabschluss – also die Beförderung – nicht erforderlich sei. Insbesondere kritisierten die Richter, dass die Angabe der Kontaktdaten zur zwingenden Voraussetzung gemacht wurde, ohne dass eine echte Wahlmöglichkeit bestand. Dies widerspreche dem Grundsatz der Freiwilligkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Darüber hinaus hätten sich die Zwecke der Bahn – etwa der Kundenkontakt im Störungsfall – auch mit datenschutzfreundlicheren Alternativen erreichen lassen. Die verpflichtende Datenerhebung sei deshalb unverhältnismäßig. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Verbraucherschützer feiern Erfolg

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. Sie sehen darin ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und Zurückhaltung bei der Erhebung personenbezogener Daten. „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden“, sagt Ramona Pop vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Für Fahrgäste bedeutet das Urteil, dass sie künftig beim Kauf von Spar-Tickets keine sensiblen Kontaktdaten mehr preisgeben müssen – ein Schritt hin zu mehr Datenschutz im Alltag. Das rein digitale Sparpreis-Ticket ist damit Geschichte. Künftig muss es auch wieder auf Papier zu haben sein.

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