Bereits im Oktober vergangenen Jahres begann die Sparkasse damit, vielen Kunden das Girokonto zu kündigen. Inzwischen ist bei zigtausend Kunden eine Kündigung ins Haus geflattert. Schnell schaltete sich der Verbrauschschutz ein und fragte: Darf die Sparkasse das überhaupt? Die kurze Antwort lautete: Ja. Für eine ordentliche Kündigung müssen Banken und Sparkassen noch nicht einmal eine Begründung nennen. Und so folgte im Februar 2023 eine weitere Kündigungswelle. Gleich 40.000 Kunden wurden vor die Tür gesetzt. Und die Kündigungen hören nicht auf.
Der Sparkasse reicht’s
Bis April 2021 war es so: Führte eine Bank oder Sparkasse etwa Kontoführungsgebühren fürs Girokonto ein, musste man dem als Kunde nicht zustimmen. Wenn man nicht aktiv widersprochen hat, nahm die Sparkasse an, dass man die Änderung akzeptiert. Doch dann kam der Bundesgerichtshof und sagte: das geht so nicht. Gibt es Preiserhöhungen, müssen Kunden diesen zustimmen. Auch bei der Sparkasse. Also fragte die Sparkasse ihre Kunden, ob sie die Preise für ihr Girokonto erhöhen darf.
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Es gab beispielsweise Hinweise im Onlinebanking. Weil viele Kunden darauf nicht reagierten und auch postalisch sowie telefonisch unerreicht blieben, überlegte sich das Finanzinstitut einen anderen Trick. Beim Geldabheben an Geldautomaten wollte man Kunden eine Unterschrift entlocken. Bevor man an Bargeld kam, sollte man die neuen Gebühren fürs Girokonto bestätigen. Da aber viele diesen Schritt übersprungen haben, folgte die Kündigung des Kontos.
So kannst du dein Girokonto noch retten
Wie die Märkische Allgemeine berichtet, betrifft das nun weitere 8.600 Kunden der Mittelbrandenburgischen Sparkasse. Die Kündigungen, die das Finanzinstitut jetzt verschickt, werden zum 23. Oktober 2023 wirksam – sollten die Angeschriebenen nicht doch noch aktiv werden. Sie geht davon aus, dass die meisten Betroffenen die Zustimmung unabsichtlich versäumt haben: „Wir würden es sehr bedauern, Kundinnen und Kunden zu verlieren, weil diese nicht zustimmen“, sagt Andreas Schulz, Vorstandsvorsitzender der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.
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Doch: Selbst wenn die Frist abgelaufen ist und man als Kunde der Sparkasse nicht gehandelt hat, kann man sein Girokonto noch retten. Nutzt du als betroffener Kunden nach der Frist dein Konto aktiv, also beispielsweise durch Bargeldauszahlung, wird auch dies als sogenannte „konkludente Zustimmung“, also Zustimmung über aktives Handeln gewertet. Dann bleibt das Konto bestehen und die Gebühren steigen. Wer keine Gebühren zahlen will: Es gibt auch Banken, die Konto und Karte völlig kostenlos anbieten.