Schlechtes Internet bald mit 15 Euro Rabatt?

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Wenn dein Internetanschluss zu langsam ist, hast du ein Preis-Minderungsrecht. Doch das Verfahren ist langwierig und kompliziert. Jetzt gibt es Forderungen nach einer Vereinfachung und einer 15 Euro-Pauschale.
Ein DSL-Modem mit LED-Anzeigen
Ein DSL-Modem mit LED-AnzeigenBildquelle: Ensuper / Shutterstock

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass es einfacher werden soll, eine Entschädigung bei einer schlechten Internetleitung zu bekommen. Seit zwei Jahren gibt es das Preis-Minderungsrecht. Doch das Verfahren ist kompliziert, es sei ein Papiertiger. Mit einem speziellen Mess-Tool der Bundesnetzagentur musst du nachweisen, dass die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Dabei handelt es sich um eine Messserie über 30 Tage, bei der du wiederum spezifische Abstände zwischen den Messungen einhalten musst. Am Ende gibt es dann ein Messprotokoll, mit dem zu dich bei deinem Provider über schlechtes Internet beschweren kannst.

vzbv fordert Pauschale für schlechtes Internet

So genau die Messung geregelt ist, so unspezifisch ist aber die Höhe der Preisminderung. Es ist nur geregelt, ab wann du einen Minderungsanspruch hast, aber nicht, wie hoch dieser ist. Entsprechend beklagt der vzbv, dass die Provider die Minderungshöhe intransparent und zu gering berechnen würden. Teils geben die Provider wohl nur wenige Cent oder Euro Nachlass – oder lehnen ihn ganz ab.

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.. Dieser Wert soll unabhängig von den tatsächlichen Grundgebühren und der gebuchten Geschwindigkeit fließen. Prozentual würden also primär jene Kunden mit einem günstigen und ohnehin langsamen Anschluss profitieren. Genau das könnte eines der Probleme sein, diese Forderung auch umzusetzen. In einer dpa-Meldung zu der Forderung wird bereits der Branchenverband VATM dahingehend zitiert, dass beim Minderungsrecht immer der Einzelfall betrachtet werden müsse. Schließlich enthielten die am Markt verfügbaren Verträge sehr unterschiedliche Leistungen. Eine pauschale Kürzung wäre aus Sicht des VATM nicht zulässig.

Wichtig: Erfahrungsgemäß ist es oftmals nicht die eigentliche Internetleitung, die ein schlechtes Signal liefert. Vielmehr sind es häufig das eigene WLAN oder die eigene Technik, die das Netz ausbremsen. Was du dagegen tun kannst, haben wir dir in einem Ratgeber zusammengestellt.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Nmar

    Ich komme mit einer 1000er Leitung von Vodafone (Label), mit direkter LAN-Anbindung, 1 Meter vom Router (FRITZ!Box 6690 Cable) entfernt auf, je nach Tageszeit, 480 bis 740 MBit. So geht es auch allen die ich kenne, das ist kein WLAN Problem, es ist das Kalkül der Anbieter in Hinblick auf die schlechte Beweislage und den Aufwand den man betreiben müsste um einen Schadenersatz zu erhalten.

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  2. Nutzerbild Nobody

    wir kommen mit dem leistungsschwächsten Angebot von 1&1 (6 mBits) auf allerhöchstens 2 mBits im Download. Upload ist nicht einmal messbar!
    Diese müssen sich auch noch 5 Bewohner mit Smartphones und Rechnern dauerhaft teilen!

    …alles nur, weil die Telekom sich weigert, Glasfaser zu unserem Grundstück zu verlegen. Sie hätten gern ca 8000€ von uns, nur um die Leitung zum Grundstück zu legen, welche sich auf öffentlichem Gemeindeland befinden würde. Denn Verbraucher zahlt ja nur ab Grundstücksgrenze!

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