Stellen wir uns Maria vor, 62 Jahre alt, verheiratet seit 35 Jahren. Sie hat drei Kinder großgezogen, war jahrelang nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig, und hat wenig in die Rentenkasse eingezahlt. Ihr Mann dagegen hat Vollzeit gearbeitet, gut verdient und fleißig Rentenpunkte gesammelt. Das war der Deal, den sie beide damals, vielleicht unausgesprochen, getroffen haben: Er verdient das Geld, sie kümmert sich um die Familie. Heute schützt Maria dieser Deal. Aber nur, solange er hält, und nur, solange ihr Mann vor ihr stirbt. Wenn das passiert, bekommt sie die Witwenrente: 55 Prozent seiner gesetzlichen Rente, lebenslang. Das ist kein Almosen, das ist die finanzielle Absicherung, auf die sie ihr halbes Leben lang gebaut hat. Doch genau diese Absicherung wollen Deutschlands führende Wirtschaftsexperten nun abschaffen.
Wird die Witwenrente abgeschafft?
Der Sachverständigenrat – die sogenannten Wirtschaftsweisen – hat in seinem Jahresgutachten 2023/24 empfohlen, die Witwenrente nach einer Übergangsphase durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Vor dem Abschlussbericht der Rentenkommission hatte das Handelsblatt berichtet, auch dieses Gremium erwäge eine solche Pflicht. Als die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 ihre 33 Empfehlungen vorlegte, blieb sie bei der Witwenrente allerdings vorsichtig. Empfehlung 11 rät lediglich dazu, die Hinterbliebenenversorgung zu überprüfen: den frühen Zugang zur großen Witwenrente, die Anrechnung eigenen Einkommens und die Frage, wie Kindererziehung und Pflege berücksichtigt werden. Ein verpflichtendes Splitting empfiehlt sie nicht. Die Folgen einer Reform habe man in der verfügbaren Zeit nicht eingehend untersuchen können, räumt die Kommission selbst ein. Die Bundesregierung will die Empfehlungen zügig in ein Gesetzespaket überführen. Bei der Witwenrente müssten dafür aber erst konkrete Modelle entwickelt und durchgerechnet werden. Beschlossen ist nichts, ein Gesetzentwurf existiert nicht.
Erledigt ist das Thema damit nicht. Anfang August legte Martin Werding nach, Wirtschaftsweiser, Professor für Sozialpolitik in Bochum und selbst Mitglied der Rentenkommission. Der Rheinischen Post sagte er, die Witwenrente sei nicht mehr zeitgemäß, Frauen könnten heute selbst vorsorgen. Fast 50 Milliarden Euro im Jahr koste sie die Rentenkasse, ein Achtel der Gesamtausgaben. Werding will sie für künftige Fälle auslaufen lassen und durch ein Rentensplitting ersetzen. Schon im April hatte seine Ratskollegin Veronika Grimm eine Neuausrichtung der Witwenrente angeregt. Werding fordert damit öffentlich deutlich mehr, als im Bericht seiner eigenen Kommission steht. Die Richtung ist klar.
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Die Idee des Rentensplittings klingt zunächst überzeugend: Beide Partner erwerben während der Ehe gemeinsam Rentenpunkte. Und bekommen am Ende automatisch jeweils die Hälfte davon gutgeschrieben. Unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat. Das klingt fair, modern und auf den ersten Blick besonders gut für Frauen wie Maria. Auf den zweiten Blick auch – aber anders, als man zunächst denkt.
Was beim Splitting wirklich passiert
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich. Marias Mann hat eine monatliche Rente von 2.000 Euro aufgebaut, Maria selbst durch ihre Teilzeitarbeit vielleicht 200 Euro. Mit dem Splitting würden beide Ansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig aufgeteilt: Maria käme am Ende auf rund 1.000 bis 1.100 Euro im Monat – eine eigene, unabhängige Rente.
Die Witwenrente hätte ihr im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent von dessen 2.000 Euro gegeben, also 1.100 Euro, zusätzlich zu ihrer kleinen eigenen Rente. Im reinen Todesfall bringt die Witwenrente also mehr. Das stimmt.
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Aber hier liegt der entscheidende Unterschied, der in der Debatte oft untergeht: Die Witwenrente zahlt nur dann, wenn der Mann tatsächlich stirbt und wenn Maria zu diesem Zeitpunkt noch mit ihm verheiratet ist. Das Splitting dagegen gibt Maria ihre Rentenansprüche bedingungslos. Ob ihr Mann mit 70 stirbt oder mit 90, ob sie bis dahin verheiratet bleiben oder sich scheiden lassen – ihre Rente gehört ihr. Ohne Wenn und Aber, ohne Warten auf einen Todesfall. Das ist kein kleiner Unterschied. Es ist ein Wechsel vom Versorgungs- zum Eigentumsmodell.
Was, wenn er nicht stirbt?
Das klingt makaber formuliert, ist aber der Kern des Problems: Die Witwenrente ist eine Absicherung, die erst greift, wenn der besser verdienende Partner zuerst stirbt. Stirbt Maria zuerst, hat sie über Jahrzehnte keine eigenständige Rente aufgebaut, sie war abhängig. Das Splitting ändert genau das: Ab dem ersten Ehejahr hätte Maria eigene Rentenpunkte auf ihrem Konto, kumuliert, ihr gehörend, unantastbar. Solange er lebt. Und danach.
Was, wenn sie sich scheiden lassen?
Hier herrscht ein verbreitetes Missverständnis. Klären wir es auf. Das Splitting-Modell ist bei Scheidung nicht schlechter als das heutige System, sondern in vieler Hinsicht besser. Nach geltendem Recht gibt es nach einer Scheidung keine Witwenrente. Das gilt seit fast 50 Jahren, unabhängig davon, wie lange die Ehe dauerte. Was es gibt, ist der Versorgungsausgleich: die hälftige Aufteilung der Rentenpunkte zum Zeitpunkt der Scheidung.
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Das Splitting macht diesen Versorgungsausgleich zur Dauereinrichtung. Statt einmal bei der Scheidung aufzuteilen, wird laufend geteilt. Lässt sich Marias Mann mit 58 Jahren von ihr scheiden, hat sie bereits über Jahrzehnte ihre Hälfte der gemeinsamen Rentenpunkte angesammelt. Die gehören ihr, auch wenn er danach stirbt. Das Splitting schützt Frauen bei Scheidung tendenziell besser als das heutige System, nicht schlechter.
Die echte Lücke
Wo das Splitting tatsächlich schwächer ist als die Witwenrente: wenn ein Mann sehr jung stirbt, bevor nennenswerte Rentenpunkte angespart wurden. Die Witwenrente berücksichtigt in solchen Fällen auch, was der Versicherte noch hätte verdienen können. Sie wirkt wie eine Lebensversicherung, nicht nur wie eine Umverteilung von Erspartem. Das Splitting gibt nur das, was tatsächlich da ist. Eine junge Witwe mit kleinen Kindern könnte hier schlechter dastehen als heute. Das ist ein echter Konstruktionsfehler, den eine sorgfältig ausgestaltete Reform ansprechen müsste.
Die zweite Lücke ist unbequemer. Das ifo-Institut hat das Modell durchgerechnet. Selbst wenn ein Partner vom Splitting profitiert, verliert das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen, sagt Marcel Thum, Leiter der ifo-Niederlassung Dresden. Gewinner wäre die Rentenversicherung. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung, über die ntv berichtete, kostet die Witwenrente knapp 19 Milliarden Euro im Jahr mehr als ein Splitting-Modell. Die 50 Milliarden, mit denen Werding argumentiert, beschreiben also die Gesamtkosten, nicht das, was sich einsparen ließe. Wer das Splitting als Frauenförderung verkauft, sollte dazusagen, dass es auch ein Sparprogramm ist.
Warum die Reform der Witwenrente trotzdem richtig ist
Das heutige System hat einen gravierenden Fehlanreiz, den Ökonomen seit Jahren kritisieren: Wer als Frau selbst Geld verdient, bekommt weniger Witwenrente, weil das eigene Einkommen angerechnet wird. Seit Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro im Monat anrechnungsfrei. Vom anrechenbaren Einkommen darüber zieht die Rentenversicherung 40 Prozent ab. Das System bestraft Frauen dafür, eigenständig vorzusorgen. Warum sollte eine Frau Vollzeit arbeiten, wenn das am Ende kaum mehr bringt, weil die Witwenrente entsprechend sinkt? Genau diesen Punkt will auch die Rentenkommission überprüfen lassen.
Das Splitting würde diesen Mechanismus beseitigen. Jede Arbeitsstunde würde sich lohnen. Auf dem eigenen Rentenkonto, nicht als implizite Wette darauf, den Ehemann zu überleben. Das ist nicht nur gerechter, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll, in einer Zeit, in der Deutschland dringend Arbeitskräfte braucht.
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Und grundsätzlicher: Ein Rentensystem, das Frauen zwingt, auf den Tod ihres Mannes zu warten, um eigene Ansprüche zu haben, hat einen Konstruktionsfehler. Das Splitting löst ihn.
Gut, aber 30 Jahre zu spät
Das ist das eigentliche Problem, und es betrifft Maria direkt. Sie hat ihr Leben nach den Regeln eines alten Systems gestaltet, das ihr die Witwenrente als Absicherung versprochen hat. Diese Regeln waren bekannt, staatlich legitimiert, gesellschaftlich anerkannt. Ökonomen fordern zwar Vertrauensschutz für bestehende Ansprüche, auch Werding verlangt Bestandsschutz und Übergangsfristen. Wie die aussehen sollen, lässt er offen. Die Ausgestaltung einer solchen Übergangsregelung ist politisch wie rechtlich heikel.
Dass es auch früher gegangen wäre, zeigt Schweden. Dort wurde die Witwenrente 1990 abgeschafft, für alle Ehen, die danach geschlossen wurden. Wäre Deutschland damals mitgezogen, hätte Maria bei ihrer Hochzeit 1991 gewusst, auf welche Regeln sie sich einlässt.
Für junge Paare, die heute heiraten, ist das Splitting die bessere Lösung: fairer, unabhängiger, moderner. Für Maria, die mit 62 Jahren keine neue Karriere mehr aufbauen kann, kommt die Reform zu spät.
