Notrufnummer 112: Lauterbach plant drastische Änderung

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Das lernt eigentlich jedes Kind: Die 110 (Polizei) und die 112 (Rettungsdienst & Feuerwehr) ruft man nur im absoluten Notfall an. Doch genau das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun ändern und der 112 weitere Aufgaben geben.
Notruf per 112
Notruf per 112Bildquelle: Unsplash / Dimitri Karastelev

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat jetzt seine Eckpunkte zur Notfallreform vorgelegt. Sein Ziel ist demnach unter anderem eine bessere Erreichbarkeit von Ärzten außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Er will aber auch die Rettungsstellen entlasten und dafür eine engere Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern herbeiführen. Seine Idee: Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden.

112 und 116117 sollen vernetzt werden

Das müsse nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen sei die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller. Und häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Das Problem: Heute sind die Notfallzentren der Kliniken oft überfüllt, auch mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten.

Daher ist der Plan von Lauterbach, die Patienten besser zu steuern. In dem Programm heißt es, man werde „die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) vernetzen, integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufbauen und die ambulanten Notdienststrukturen stärken.“ Das erspare dir als Patient unnötige Wege und verhindere lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen. In der Praxis soll es also bei einem ärztlichen Notfall egal sein, ob du die 112 der Feuerwehr oder die 116117 der Hausärzte anrufst.

Um das zu erreichen, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren. Dazu gehört auch eine Überleitung von Hilfesuchenden. Konkret will Lauterbach die notdienstliche Akutversorgung bundesweit vereinheitlichen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen.

Arzt per Telemedizin

Auch die Telemedizin soll eine Rolle spielen. Denn die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen gesetzlich die Möglichkeit bekommen, auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz werde in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt.

Wichtig: Aktuell sind all das nur Pläne. Es liegt noch nicht einmal ein Referentenentwurf zur Notfallreform vor. Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin gilt: Bei einem akuten, mitunter lebensbedrohlichen Notfall musst du die 112 wählen. Hast du ein ärztliches Problem, das kein Blaulicht erfordert, aber auch nicht bis zur Öffnung deiner Hausarztpraxis warten kann, gibt es die 116117, bei der in schlimmen Fällen auch ein Arzt zu dir nach Hause kommt.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Oh ja, in diesem Land ist noch nicht alles kaputt.
    Die Bauarbeiter gehen auch schon auf die Straßen, Ärzte und Rettungskräfte sind die nächsten.
    Man braucht sich nicht nachher nicht wundern, wenn die Ampel-Politiker ausgebuht, ausgepfiffen und angepöbelt werden und Ampel-Parteien ihre letzten Wähler verlieren.

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