Noch mehr Heizungen verboten: Welche Systeme bald stillgelegt werden müssen

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Das Ende für Anpassungen in Deutschlands Heizsystemen ist noch keineswegs in Sicht. Besitzer einer bestimmten Art von Heizung müssen sich jetzt zeitnah um wichtige Unterlagen kümmern. Ansonsten könnten hohe Bußgelder und unerwünschte Folgen mit dem eigenen Heizsystem drohen.
Heizung richtig einstellen

Heizung richtig einstellen

Für Besitzer von Holzheizungen stehen mit dem nächsten Jahreswechsel wichtige Änderungen bevor. Doch einen Grund zum Aufatmen gibt es dennoch. Denn die EU-Kommission hat zumindest ihre Pläne verschoben, ein Verkaufsverbot von schädlichen Holzöfen und Heizgeräten ab 2027 einzuführen. Für einige Systeme könnte das befürchtete Aus später eintreten als bisher vermutet. Im nächsten Jahr gelten jedoch bereits neue Grenzwerte für Holzheizungen, die du keineswegs vernachlässigen solltest. Besitzer müssen rechtzeitig aktiv werden und sich um Nachrüstungen und Nachweise kümmern. Ansonsten könnten Bußgelder drohen.

(K)ein generelles Verbot für Holzheizungen? Das besagen Vorschriften

Es gibt kein pauschales Verbot für Holzheizungen in Deutschland, jedoch wirken drei Faktoren zusammen: die 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung), das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und strengere kommunale Luftreinhaltepläne. Diese Kombination führt dazu, dass bestimmte Holzfeuerstätten dann nicht mehr neu aufgestellt werden dürfen, im Betrieb eingeschränkt werden oder Nachrüstungen benötigen. Wer sich nicht rechtzeitig um Nachweise oder Nachrüstungen kümmert, riskiert Probleme.

Einzelfeuerstätten können noch bis 2027 nachgerüstet werden, um Vorgaben zu erfüllen

Die Regelungen sind Teil der Bemühungen, die Emissionen von Feinstaub und CO₂ zu reduzieren. Da in Deutschland rund elf Millionen Einzelfeuerstätten in Benutzung sind, ist das Potenzial entsprechend groß. Vor allem in städtischen Gebieten stellt die Luftverschmutzung schon heute ein großes Problem dar, doch auf dem Land müssen sich Besitzer von Holzheizungen rechtzeitig um Anpassungen kümmern. Wer noch keinen Ofen besitzt, sollte sich fragen, ob es sich überhaupt lohnt, noch in eine Holzheizung im Vergleich zu langfristig günstigeren Alternativen zu investieren. Die Regelungen werden von Jahr zu Jahr strenger. Was auf EU-Ebene zum möglichen Verbot von Holzheizungen zukünftig beschlossen wird, kann heute noch niemand mit Sicherheit sagen. Wer eine neue Heizung einbauen muss, ist daher vermutlich mit einem modernen Heizsystem wie einer Wärmepumpe auf Dauer besser beraten.

Diese Grenzwerte müssen eingehalten werden

Haushalte, die heute schon einen Ofen besitzen, fragen sich hingegen, ob Handlungsbedarf besteht. Oder wie lange sie die Holzheizung überhaupt noch betreiben dürfen. Nach den neuen Regelungen sind Holzheizungen bisher nicht pauschal verboten. Sie müssen jedoch die strengeren Emissionsgrenzwerte einhalten. Öfen, die den neuen Richtlinien entsprechen, sind moderne Pelletöfen und Holzöfen mit eingebauten Staubfiltern. Bei älteren Einzelfeuerstätten kann die Möglichkeit bestehen, die Grenzwerte mit einer entsprechenden Nachrüstung zu erreichen. Holzheizungen, die vor 2015 installiert wurden und die Stufe-2-Grenzwerte der 1. BImSchV noch nicht erfüllten, müssen bis spätestens 2027 nachgerüstet werden. Ab diesem Zeitpunkt werden strengere Kontrollen durchgeführt und Nachweise sollten entsprechend bereitliegen. Die folgenden Grenzwerte gelten bereits seit dem 1. Januar 2025:

  • Feinstaub: maximal 0,15 g/m³
  • Kohlenmonoxid: maximal 4 g/m³

Saftige Bußgelder drohen für nicht befolgte Nachrüstpflicht

Die Nachrüstpflicht solltest du dabei keineswegs unterschätzen. Kommst du deiner Verpflichtung nicht nach und betreibst deinen Kamin oder Kaminofen weiterhin ohne einen Filter, droht ein sattes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wessen Feuerstätte erst nach 2015 installiert wurde, besitzt vermutlich bereits ein Modell, das die strengeren Vorgaben erfüllt. Zur Sicherheit solltest du jedoch das Typenschild deines Ofens überprüfen. Diese verraten dir sowohl das Baujahr als auch die Prüfnummer des jeweiligen Modells. Ebenso sollten auf dem letzten Feuerstättenbescheid deines Schornsteinfegers die Grenzwerte und Messprotokolle sowie etwaige Fristen dokumentiert sein. Kannst du diese Unterlagen nicht finden, ist der Bezirksschornsteinfeger der passende Ansprechpartner. Er kann dir ebenso Auskunft darüber erteilen, ob deine Einzelfeuerstätte die Grenzwerte einhält oder Handlungsbedarf besteht. Schornsteinfeger sollen ab 2027 auch kontrollieren, ob notwendige Nachrüstungen erfolgt sind.

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