Bitcoin lief in Deutschland lange unter dem Radar des Finanzsystems. Geduldet, bestaunt, manchmal verteufelt, aber kaum kontrolliert. Wer Gewinne machte, musste sie zwar theoretisch versteuern. Praktisch aber blieb vieles im Nebel aus Wallet-Adressen, Offshore-Börsen und Excel-Tabellen ohne Absender. Das änderte wenig am guten Gefühl, Teil einer Bewegung zu sein, die sich staatlicher Aufsicht elegant entzog. Doch jetzt ist Schluss damit.
Bitcoin und Co.: Bußgelder und Total-Überwachung
Am 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie DAC8 um und bringt Ordnung in ein System, das bisher vor allem von Intransparenz lebte. Ziel: Der Fiskus soll endlich wissen, wer wann womit wie viel verdient hat. Nicht freiwillig, sondern automatisch.
Künftig müssen Krypto-Dienstleister – also Börsen, Broker und Wallet-Anbieter – ihre Kunden identifizieren und deren Transaktionen systematisch melden. Einmal im Jahr gehen diese Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Übermittelt werden Name, Adresse, Steuer-ID, Erlöse aus Verkäufen und der Marktwert der gehaltenen Coins zum Jahresende. Der Datenaustausch funktioniert EU-weit. Wer in Portugal handelt und in Deutschland wohnt, bleibt trotzdem nicht anonym. Der Staat liest mit.
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Für Anbieter, die nicht spuren, wird es teuer. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen bei Verstößen gegen Melde- und Sorgfaltspflichten. Für private Anleger bedeutet das neue Gesetz das Ende des digitalen Wilden Westens. Ab 2026 können Finanzämter die gemeldeten Krypto-Daten automatisiert mit Steuererklärungen abgleichen. Wer Gewinne gemacht und verschwiegen hat, wird statistisch sichtbar. Der Mythos von der Unsichtbarkeit der Blockchain verliert seinen Zauber.
Was mal war, ist nicht unbedingt verjährt
Und genau hier beginnt die eigentliche Unruhe. Denn Panik sollten nicht nur diejenigen bekommen, die ab 2026 weiter tricksen wollen, sondern auch jene, die in den vergangenen Jahren kräftig verdient und nichts angegeben haben. Gewinne aus 2022 etwa sind keineswegs verjährt. Bei einfacher Nachlässigkeit gilt eine Frist von fünf Jahren, bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung sogar von zehn. Alte Wallets sind juristisch keine Archive, sondern offene Akten.
Zwar gilt das neue Gesetz formal erst für Daten ab 2026. Doch die Behörden greifen schon heute auf Sammelauskunftsersuchen zurück und fordern bei großen Börsen rückwirkend Nutzer- und Transaktionsdaten an. Die Vorstellung, frühere Gewinne seien sicher, weil sie „vor dem Gesetz“ lagen, ist also ein Irrtum.
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Besonders brisant ist die Frage der Selbstanzeige. Wer seine Gewinne nachmeldet, bevor das Finanzamt davon erfährt, kann straffrei bleiben. Man muss aber Steuern und Zinsen zahlen. Sobald jedoch Daten von der Börse vorliegen oder eine Prüfung angekündigt ist, gilt die Tat als entdeckt. Dann ist es zu spät für Reue ohne Folgen. Doch die Regulierung hat auch eine positive Seite. Kryptowährungen werden aus der Nische der digitalen Abenteuer in den Alltag überführt. Aber: Der Staat holt sich zurück, was er jahrelang aus den Augen verloren hat: Kontrolle. Steuerberater dürften jetzt Hochkonjunktur haben. Denn das große Aufräumen hat gerade erst begonnen.
