Gericht stoppt Zusatzkosten: Diese Wärmepumpen-Gebühren sind illegal

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Der Heizungstausch ist teuer genug. Trotzdem flatterten vielen Hausbesitzern zusätzliche Rechnungen ins Haus, die den Umstieg weiter verteuerten. Jetzt zeigt ein Urteil: Ein Teil dieser Kosten hätte nie verlangt werden dürfen.
Gericht stoppt Zusatzkosten - Diese Wärmepumpen-Gebühren sind illegal
Gericht stoppt Zusatzkosten - Diese Wärmepumpen-Gebühren sind illegalBildquelle: KI-generiert

Stell dir vor, du hast dich endlich entschieden: raus aus Gas, rein in die Wärmepumpe. Förderung beantragt, Handwerker bestellt, Zukunft geplant. Und dann kommt sie – die Rechnung für die Stilllegung deines Gasanschlusses. Mehrere Hundert Euro, manchmal sogar vierstellig. Genau an dieser Stelle greift jetzt ein Urteil ein, das für viele ein echtes Aufatmen bedeutet.

Der Kosten-Schock beim Heizungstausch

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist kein Schnäppchen. Technik, Installation, Umbauten, all das summiert sich schnell. Umso ärgerlicher war für viele Hausbesitzer eine Zusatzrechnung, die erst ganz am Ende auftauchte: die Stilllegung des Gasanschlusses. Netzbetreiber verlangten dafür teils hohe Pauschalen. Begründung: Aufwand für Abklemmen, Verplomben, Ausbau des Gaszählers. In der Praxis konnte dich das mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro kosten, zusätzlich zum ohnehin teuren Heizungstausch. Genau diese Praxis stand nun vor Gericht. Und das mit einem Ergebnis, das die Spielregeln verändert.

Das Urteil, das Netzbetreiber ausbremst

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25) hat entschieden: Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht einfach an Verbraucher weiterreichen. Auslöser war ein konkreter Fall, in dem die EWE Netz GmbH knapp 965 Euro verlangte. Das Unternehmen berief sich auf die Niederdruckanschlussverordnung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen, mit Erfolg. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Dennoch gilt es schon jetzt als starkes Signal für alle, die ihre Gasheizung hinter sich lassen wollen.

Warum dieses Urteil so wichtig ist

Bisher herrschte ein ziemlicher Flickenteppich. Manche Netzbetreiber verlangten gar nichts, andere mehrere Tausend Euro. Einheitliche Regeln? Fehlanzeige. Das Urteil bringt erstmals Klarheit: Die Stilllegung gehört zur Verantwortung des Netzbetreibers, nicht zur privaten Baustelle des Hausbesitzers. Für dich bedeutet das vor allem eines: mehr Planungssicherheit. Gerade beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, der politisch gewollt und gefördert wird, wirkt eine zusätzliche „Abschiedsgebühr“ für Gas wie ein Bremsklotz. Genau diesen hat das Gericht nun zumindest juristisch gelöst.

Was du jetzt konkret tun kannst

Falls du die Stilllegungskosten bereits bezahlt hast, solltest du aktiv werden. Laut Finanztip lohnt es sich, das Geld zurückzufordern. Wer aktuell eine Rechnung bekommt, sollte Widerspruch einlegen. Der praktische Tipp: Um Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden, kannst du die Rechnung zunächst unter Vorbehalt bezahlen. So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und hältst dir trotzdem die Rückforderung offen. Finanztip stellt dafür kostenlose Musterschreiben bereit. Nicht jeder Netzbetreiber wird sofort einknicken, aber ohne Widerspruch bleibt garantiert alles beim Alten.

Warum die Kosten bisher so unterschiedlich waren

Ein Blick auf die Praxis zeigt, warum es überhaupt zu diesem Chaos kam. Begriffe wie Stilllegung, Außerbetriebnahme oder Rückbau werden von Netzbetreibern unterschiedlich verwendet. Was bei dem einen kostenlos ist, kostet beim nächsten vierstellig. Erhebungen zeigen: In Nordrhein-Westfalen verlangten rund zwei Drittel der Netzbetreiber gar keine Gebühren. Bundesweit lagen die Pauschalen laut Finanztip zwischen 100 und 2.300 Euro. Das Urteil macht deutlich: Unterschiedliche Begriffe dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucher unterschiedlich stark zur Kasse gebeten werden,  vor allem dann nicht, wenn die technischen Maßnahmen sich ähneln.

Ein Signal mit Wirkung – auch für die Wärmewende

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Der Fall könnte vor dem Bundesgerichtshof landen. Doch schon jetzt setzt das Urteil ein klares Zeichen. Wenn du über eine Wärmepumpe nachdenkst oder bereits umgerüstet hast, verschiebt sich die Kostenrechnung zu deinen Gunsten. Der Abschied vom Gas wird damit zumindest an einer Stelle günstiger – und ein Stück fairer. Manchmal braucht es eben kein neues Gesetz, sondern ein Gericht, das sagt: Bis hierhin – und nicht weiter.

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