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Verstoßen die GEZ‑Gebühren gegen das Gesetz? Entscheidung steht fest

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ARD und ZDF berichteten nicht ausgewogen, sondern bevorzugten progressive und linke Positionen. So lautet der Vorwurf der Kläger, die die GEZ-Gebühren als unzulässige Steuer ansehen. Linksgrün versifft sei das TV-Programm. Jetzt hat ein Gericht entschieden, wie es weitergeht.
Verstoßen die GEZ‑Gebühren gegen das Gesetz? Entscheidung steht fest
Verstoßen die GEZ‑Gebühren gegen das Gesetz? Entscheidung steht festBildquelle: KoolShooters / Pexels

Ein Gericht hat vor Kurzem über die Zukunft der GEZ-Gebühren entschieden. Genauer gesagt: über den Zeitpunkt, wann wir keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen. Das Ergebnis klingt erst einmal unspektakulär, hat aber Sprengkraft für ARD, ZDF und alle, die rund 55 Euro jedes Quartal abdrücken. Denn die Richter haben klargestellt: Theoretisch kann der Beitrag verfassungswidrig sein – praktisch aber nur unter ziemlich extremen Bedingungen. Das haben sich Beitragszahler nicht zweimal sagen lassen.

GEZ-Gebühren: TV-Programm ist „linksgrün versifft“

Sieben Menschen zogen vor Gericht. Sieben Klagen, ein großes Ziel: nicht mehr zahlen. Der Rundfunkbeitrag, im Volksmund immer noch GEZ genannt, sollte weg – oder wenigstens als das entlarvt werden, was die Kläger darin sahen: eine unzulässige Steuer. Also zogen sie vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Mit im Gepäck: der Vorwurf, ARD und ZDF berichteten nicht ausgewogen, sondern bevorzugten progressive und linke Positionen. In der härteren Tonlage heißt das dann „linksgrün versifft“. Dazu kam der Klassiker: zu teuer, zu aufgebläht, zu großzügig bei Intendantengehältern. Warum also zahlen für ein Programm, das man für schief und verschwenderisch hält?

GEZ-Gebühren: Wer keinen Fernseher hat, zahlt keinen Rundfunkbeitrag

Die Hoffnung: Wenn das Angebot nicht ausgewogen ist, fällt auch die Begründung für die GEZ-Gebühren. Denn diese dürfen keine Steuer sein, sondern müssen eine Gegenleistung für ein funktionierendes, vielfältiges Programm darstellen. Genau hier setzten die Kläger an. Und genau hier verloren sie jetzt. Der 2. Senat des Gerichts machte kurzen Prozess. Ein Verstoß gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip liege nur vor, wenn das Gesamtprogramm über längere Zeit „evidente und regelmäßige Defizite“ bei Vielfalt und Ausgewogenheit zeige. Mit anderen Worten: nicht einzelne Sendungen, nicht gefühlte Schieflagen, sondern ein strukturelles Problem. Und das konnten die Kläger nicht liefern.

Neuer Medienrat soll es richten

Für das Gericht ist das öffentlich-rechtliche Angebot breit genug: Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung, Sport – alles da, alles abgedeckt. Dass einzelne Beiträge oder Themen nicht jedem gefallen, reicht nicht. Interessant wird es bei der Frage, wie man so einen Mangel überhaupt nachweisen soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor angedeutet: mit einem Gutachten, und zwar einem aufwendigen. Der Verwaltungsgerichtshof winkt ab. Zu teuer, zu viel verlangt. Die Kontrolle darüber, ob der Rundfunk ausgewogen ist und ob die GEZ-Gebühren unzulässig sind, sei nicht Aufgabe einzelner Zahler, sondern der Aufsichtsgremien und letztlich des Gesetzgebers. Der soll regelmäßig prüfen, ob das System noch funktioniert. Ein neuer Medienrat soll das künftig richten.

Und das Ende? Die GEZ-Gebühren bleiben. Sie sind keine Steuer, sondern weiterhin Pflicht. Eine Revision? Nicht zugelassen. Die Kläger können noch versuchen, sich über eine Beschwerde nach oben zu klagen. Ob sie das tun, ist offen. Bis dahin gilt: Zahlen müssen alle. Auch die, die sich beim Einschalten schon ärgern oder nicht einmal einen Fernseher haben.

Bildquellen

  • Prügel für ARD und ZDF: Es geht um die GEZ und das Gendern: inside digital mit Material von Alberto Contreras / Unsplash
  • Verstoßen die GEZ‑Gebühren gegen das Gesetz? Entscheidung steht fest: KoolShooters / Pexels

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