Der Rundfunkbeitrag, von vielen noch immer GEZ genannt, ist immer mehr Deutschen ein Dorn im Auge. Zu viel Geld, zu wenig Vielfalt, zu nah an der Politik – das sind die Vorwürfe, die landauf, landab zu hören sind. Die Öffentlich-Rechtlichen gehören reformiert – das sagten in der Vergangenheit sogar diverse Politiker. Doch es ändert sich nichts. Stattdessen soll der Rundfunkbeitrag demnächst auch noch erhöht werden. Jetzt landet der Streit tatsächlich auf der großen Bühne: Am 1. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Frage verhandelt, ob man die Gebühren verweigern darf, wenn man das Programm für einseitig hält.
GEZ: Abschaffung des Rundfunkbeitrags in greifbarer Nähe?
Angefangen hat alles bei einer Frau aus Bayern, die ihren Bescheid nicht zahlen wollte. Ihr Argument: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versage im Kern. Zu wenig Meinungsvielfalt, zu viel Regierungsnähe, zu wenig Kontrolle. Warum also GEZ-Gebühren für etwas zahlen, das seinen Auftrag nicht erfüllt? Die Antwort der Gerichte bisher: Weil es egal ist, ob einem das Programm gefällt oder nicht. Der Beitrag sei eine Art Eintrittskarte – unabhängig davon, wie gut die Vorstellung ist.
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Doch die Frau blieb hartnäckig. Unterstützt von einer Bürgerinitiative ging sie durch alle Instanzen. Bis das Bundesverwaltungsgericht überraschenderweise die Revision zuließ. Die Richter in Leipzig werden sich nun auch anschauen müssen, wie es eigentlich um die Kontrolle der Sender steht. Offiziell gibt es dafür die Rundfunkräte. In der Praxis sind die aber schwach ausgestattet: drei Mitarbeiter im Büro, kaum Einfluss auf die Programmgestaltung, viele Mitglieder schweigen sich durch die Sitzungen. Transparenz? Fehlanzeige. Die GEZ‑Gebühren? Müssen weiter bezahlt werden.
Beschwerden ohne Wirkung
Hinzu kommt das alte Problem: Parteibücher. Zwar sitzen Vertreter von Verbänden im Rundfunkrat, doch viele haben zusätzlich politische Posten. Staatsferne sieht anders aus. Dass Beschwerden kaum Chancen haben, zeigen Zahlen: Hunderte Klagen gegen Tagesschau & Co. seit Jahren. Fast alle abgelehnt. Selbst wenn eine Beschwerde mal durchgeht, heißt das noch lange nicht, dass etwas im Programm geändert wird. Kontrolle, die keine ist.
Das Bundesverwaltungsgericht könnte jetzt erstmals klären, ob Bürger sich direkt auf strukturelle Mängel berufen können, wenn sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollen. Bislang war das tabu. Sollte Leipzig hier auch nur ein kleines Fenster öffnen, könnte das Folgen für Millionen Beitragszahler haben. Am 14. Oktober werden viele Augen auf Leipzig gerichtet sein. Dann nämlich soll nach Angaben des Gerichts das Urteil verkündet werden. Es geht nicht nur um eine Klägerin aus Rosenheim. Es geht um die Grundsatzfrage, wie viel Macht Bürger über ein System haben, das sie zwangsweise finanzieren. Vielleicht schreiben die Richter ein Stück Rundfunkgeschichte. Vielleicht bleibt alles beim Alten. Aber sicher ist: Die Debatte über die GEZ-Gebühren und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird lauter.