Neue Pflicht ab 01. Oktober: Das ändert sich für alle Kassenpatienten

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Ab dem 01. Oktober ist es soweit: Die lange angekündigte Neuerung im deutschen Gesundheitswesen tritt in Kraft. Für Millionen Versicherte und Arztpraxen ist es die wohl größte Änderung seit vielen Jahren.
Gesundheitskarte AOK

Phishing im Namen der AOK

Ab dem 1. Oktober steht im deutschen Gesundheitssystem eine entscheidende Neuerung an. Obwohl Millionen Menschen betroffen sind, wissen viele gar nicht, was sich im Genauen ändert. Was feststeht: Auf Arztpraxen und Kliniken kommt mehr Verantwortung zu. Gleichzeitig bekommen Patienten mehr Kontrolle. Doch während Befürworter von einem Meilenstein sprechen, warnen Kritiker vor Risiken und offenen Fragen. Was wirklich dahintersteckt, klären wir hier für dich?

Neue Änderung für Kassenpatienten

Das wohl am meisten diskutierte Digitalprojekt im deutschen Gesundheitssystem erreicht eine neue Stufe. Ab dem 01. Oktober wird die elektronische Patientenakte, kurz ePA, für Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser verpflichtend. Das Ziel ist, Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Laborwerte oder Medikationspläne an einem zentralen Ort verfügbar zu machen. Damit sollen Behandlungen effizienter gestaltet werden.

Das bietet Versicherten enorme Vorteile. Denn wer mehrere Fachärzte aufsuchen muss, hat künftig alle relevanten Befunde und Informationen an einer Stelle parat. Somit sollen Doppeluntersuchungen vermieden, Fehlerquellen vermieden und Zeit gespart werden. Auch in Notfällen könnte der Zugriff auf aktuelle Daten entscheidend sein.

Trotz aller Vorteile gibt es für die elektronische Patientenakte dennoch Kritik seitens der Datenschutzexperten. Sie warnen vor der zentralen Speicherung hochsensibler Gesundheitsdaten, deren Missbrauch fatale Folgen hätte. Wer darf auf welche Informationen zugreifen? Wie werden Protokolle gespeichert und wie sicher ist die gesamte Infrastruktur? Die Idee ist, dass Versicherte die Kontrolle behalten und Zugriffsrechte über Apps und Systeme selbst regulieren.

Ist die ePA sinnvoll?

Obwohl Krankenkassen bereits ePAs bereitgestellt haben, nutzen nur wenige Versicherte ihre Akte. Für Versicherte bedeutet das Ganze weiterhin nicht, dass es automatisch zu einer Pflicht zur aktiven Nutzung gibt. Das Widerspruchsrecht besteht weiterhin. Weiterhin wird jeder gesetzlich Versicherte, der nicht widerspricht, eine ePA bekommen. Im Prinzip bremsen technische Hürden, fehlende Nutzerfreundlichkeit und Unsicherheiten bei der Handhabung den Fortschritt. Schließlich ist noch gar nicht geklärt, wer bei fehlerhaften oder unvollständigen Einträgen haftet.

Elektronische Patientenakte: Die Sicht der Ärzte und Praxen

Auf der anderen Seite stehen die Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams, auf die eine neue Herausforderung zukommt. Sie müssen in Zukunft sicherstellen, dass medizinische Dokumente systematisch in die elektronische Patientenakte übertragen werden. Dazu gehören eben jene Befunde, Arztbriefe oder Laborberichte. Viele Praxen müssen ihre Systeme nachrüsten, Schulungen durchführen und sich mit neuen Workflows arrangieren. In einem ohnehin angespannten Praxisalltag kann das zu zusätzlicher Belastung führen.

Mit der Pflicht zur Nutzung will die Politik ein klares Signal setzen: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll nicht länger ein optionales Projekt bleiben, sondern endlich in den Alltag einziehen. Ob die ePA ihr ganzes Potenzial entfalten kann, hängt allerdings davon ab, wie gut Technik, Datenschutz und Praxisrealität zusammenspielen.

Bildquellen

  • Das Ende der Gesundheitskarte: Das ändert sich jetzt für Versicherte: Techniker Krankenkasse
  • Bürokratieabbau: KI-generiert
  • Phishing im Namen der AOK: Michael Schwarzenberger / Pixabay

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