E-Autos bald teurer? Diese Vergünstigung könnte gestrichen werden

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Elektroautos sind einer der Bausteine, wenn es darum geht, die fürs Klima schädlichen CO2-Emissionen zu reduzieren. Allerdings steht das Segment unter Druck. Der Umstieg von PKW mit klassischen Verbrenner geht langsamer vonstatten, als es sich die Autoindustrie erhofft hatte. 
Elektroautos: Jetzt kommt die Strafsteuer

E-Autos: Jetzt kommt die Strafsteuer

Nun droht ihr neues Ungemach. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten im Bundeshaushalt scheint das Bundesfinanzministerium eine bereits seit 2011 bestehende Förderung für diese Fahrzeugkategorie streichen zu wollen. Bisher gilt für batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine über zehn Jahre währende Steuerbefreiung. Die aktuelle Regelung stößt allerdings bereits jetzt an Grenzen. Sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2030, sodass schon derzeit gekauften Stromern nicht mehr im vollen Umfang von der Befreiung profitieren. 

Fällt die Steuerbefreiung für E-Autos vor 2035?

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde eigentlich ein Festhalten am steuerlichen Vorzug bis 2035, also der zehnjährigen Steuerbefreiung für E-Autos, in Aussicht gestellt. Damit wären auch die Käufer auf der sicheren Seite, die sich momentan für einen PKW mit einem elektrischen Antriebsstrang entscheiden. Allerdings scheint dieser Beschluss auf der Kippe zu stehen, wie Heise berichtet. Die Regelung zur Steuerbefreiung für E-Autos könnte ähnlich abrupt auslaufen wie die einstige E-Auto-Förderung der vormaligen Bundesregierung. 

Zu den Plänen wurden noch keine Einzelheiten bekannt. Diese sollen demnach auf einem Autogipfel präsentiert werden, der für den 9. Oktober anberaumt wurde. Wer mit dem Gedanken spielt, sich in Kürze ein Elektroauto zuzulegen, sollte also genau auf die Ergebnisse des Gipfels achten – und im Zweifelsfall den Kauf noch in diesem Jahr tätigen. Wird die Förderung in Form der Befreiung von der KFZ-Steuer gestoppt, könnte es zunächst zu einer Hängepartie kommen bis sich die beteiligten Entscheidungsträger auf neue Rahmenbedingungen geeinigt haben. Interessenverbände wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe fordern entsprechend mehr Verlässlichkeit und ein Beibehalten der bisherigen Unterstützung beim Kauf eines Stromers.

Weniger Sorgen müssen sich dagegen Interessenten von batterie-elektrischen Gebrauchtwagen machen. Die bis 2030 geltende, maximal zehn Jahre währende Steuerbefreiung ist an das jeweilige Fahrzeug gebunden. Sie bleibt damit auch nach einem Wechsel des Halters bestehen. 

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