Seit 2014 legitimiert die elektronische Gesundheitskarte den Arztbesuch, damals beerbte sie die alte Krankenversichertenkarte. Seither steckt sie in fast jedem Portemonnaie, wird an der Rezeption eingelesen, wieder eingesteckt und im nächsten Quartal erneut gesucht. Daran soll sich etwas ändern, langsam und in Etappen, wie bei allem, was im deutschen Gesundheitswesen digital werden will.
Das neue Zauberwort heißt GesundheitsID. Entwickelt hat das Verfahren die Gematik, ausgeben müssen es die gesetzlichen Krankenkassen: Seit Anfang 2024 sind sie verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine solche digitale Identität bereitzustellen, zusätzlich zur Karte und nicht an ihrer Stelle. Klingt technisch, ist aber simpel. Wer die GesundheitsID eingerichtet hat, meldet sich schon heute per Smartphone in der E-Rezept-App oder in der elektronischen Patientenakte an. Funktioniert wie Online-Banking, nur mit Blutwerten statt Kontostand.
Ein Schlüssel, kein Datenträger
Die GesundheitsID speichert weder Blutgruppe noch Allergien, sie ist ein Schlüssel. Name, Geburtsdatum und Versichertennummer bleiben bei der Krankenkasse, die digitale Identität belegt lediglich, dass am Smartphone tatsächlich die Person sitzt, die sie zu sein behauptet.
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Zur Einrichtung braucht es ein NFC-fähiges Smartphone und den Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion samt PIN. Je nach Kasse geht es auch mit der Gesundheitskarte. Zum Schluss legt man eine persönliche PIN fest, die gemeinsam mit dem registrierten Gerät als zweiter Faktor dient. Die AOK erledigt das in ihrer App „AOK Mein Leben“, andere Kassen in ihren eigenen Apps, mal elegant, mal mit dem Charme eines Behördenformulars. Identität zum Antippen, sofern die Registrierung nicht vorher an der Geduld scheitert.
Freiwillig ist das Ganze für gesetzlich Versicherte ohnehin. Privatversicherte sind auf ihren Versicherer angewiesen, denn private Krankenversicherungen müssen keine GesundheitsID anbieten.
Ab Januar 2027: Tschüss Gesundheitskarte, hallo Handy
Der eigentliche Schritt folgt zum 1. Januar 2027. Ab dann kann der Versicherungsnachweis in der Arztpraxis laut Sozialgesetzbuch auch über die digitale Identität erbracht werden, gleichwertig zur Karte. Vorgesehen war das ursprünglich schon für 2026, der Gesetzgeber hat den Termin um ein Jahr nach hinten geschoben.
Kein Vergessen mehr und kein hektisches Kramen an der Rezeption, so lautet zumindest die Idee. Wer das Smartphone dabei hat, soll sich damit am Tresen ausweisen können, so selbstverständlich wie beim Bezahlen an der Supermarktkasse.
Gesetz bereit, Praxen noch nicht
Dass das Gesetz etwas erlaubt, heißt allerdings noch lange nicht, dass die Praxissoftware es auch kann. Damit die GesundheitsID am Tresen funktioniert, braucht es ein neues Verfahren für den Abgleich der Versichertendaten, das sogenannte VSDM 2.0, und einen Dienst, der kryptografisch belegt, dass der Patient tatsächlich im Raum steht. Die Gematik nennt ihn Proof of Patient Presence, kurz PoPP, was nach einem Geräusch klingt, aber ein Anwesenheitsnachweis ist.
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Getestet wird VSDM 2.0 seit dem 1. September 2026, zunächst mit einer einzigen großen Krankenkasse und mindestens einem Praxisverwaltungssystem. Bundesweit ausgerollt wird erst, wenn die Pilotphase gelingt und alle Kassen nachziehen. Die GesundheitsID als Versicherungsnachweis gehört dabei ausdrücklich zur zweiten Ausbaustufe.
Ab Neujahr ist das Smartphone also rechtlich gleichberechtigt, in den meisten Praxen aber vorerst ein Gast, für den noch kein Stuhl bereitsteht.
Warum die Gesundheitskarte im Portemonnaie bleibt
Die Gesundheitskarte verschwindet mit alldem nicht. Sie bleibt gleichwertig bestehen, und wer beim Bewährten bleiben will, darf das ohne Abstriche, ohne App und ohne digitale Selbstvermessung. Vor allem ältere Menschen dürfte das freuen, ebenso alle, die ihr Leben nicht noch an eine weitere App delegieren wollen.
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In die Schublade gehört die Karte auch dann nicht, wenn die GesundheitsID längst eingerichtet ist. Wer ohne gültigen Nachweis in der Praxis steht, hat zehn Tage Zeit, ihn nachzureichen. Danach darf der Arzt eine Privatrechnung stellen. Bei einem leeren Akku oder einer Praxis, deren Software die ID noch nicht kennt, ist das ein schlechter Tausch.
Dazu kommt die Rückseite. Dort steckt die Europäische Krankenversicherungskarte, die bei einer Behandlung im EU-Ausland gebraucht wird und die die GesundheitsID nicht ersetzt. Wer im Urlaub krank wird, kramt also weiterhin nach Plastik.
Der nächste Nachfolger steht schon bereit
Derweil plant die Bundesregierung bereits den nächsten Umzug. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, das das Bundeskabinett im Juli 2026 beschlossen hat, soll der Versicherungsnachweis künftig auch über die EUDI-Wallet laufen. Gemeint ist die europäische Brieftasche fürs Smartphone, in der auch Personalausweis und Führerschein Platz finden sollen.
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Spätestens 2030 soll die Wallet vollständig nutzbar sein und dann auch die GesundheitsID enthalten. Nebenbei soll der Kartentausch nach einem Umzug entfallen. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht, es steckt im parlamentarischen Verfahren. Die Plastikkarte bekommt damit ihren zweiten digitalen Konkurrenten, bevor der erste in der Praxis angekommen ist.
Immer weniger Plastik im Portemonnaie
Die Gesundheitskarte wäre nicht die erste Karte, die sich aufs Smartphone verabschiedet. Schon heute kann man die EC-Karte zu Hause lassen und nahezu überall mit dem Handy bezahlen. Auch Kundenkarten wandern zusehends in Apps und bieten dort mehr als ein paar Gramm Kunststoff im Geldbeutel.
Auch der Führerschein soll in eine App wandern, so wie der Fahrzeugschein, der sich bereits in die i-Kfz-App überführen lässt. Das Portemonnaie wird dünner, die Liste der PINs, die man sich merken muss, dafür länger.
