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Gesetzeslücke: Banken entwenden Milliarden Euro von Kundenkonten

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Je nach Schätzung liegen zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf verwahrlosten Bankkonten. Nach aktueller Gesetzeslage gehen diese in Bankbesitz über, sollten die Eigentümer sich nicht mehr melden. Damit ist die Mehrheit der Bürger überaus unzufrieden und stimmt für eine andere Regelung.
Geldscheine in Rollen
Gesetzeslücke: Banken entwenden Milliarden Euro von KundenkontenBildquelle: Willfried Wende / Pexels

Von sogenannten „nachrichtenlosen Konten“ spricht man, wenn zum Inhaber bzw. Berechtigten seit längerer Zeit kein Kontakt besteht. Darauf sollen sich zwischen 2 und 9 Milliarden Euro befinden. In einem kürzlich erfolgten Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist von 4,2 Milliarden Euro die Rede. Nach aktueller Rechtslage müssen die Verantwortlichen zunächst klären, ob es Erben gibt. Falls nicht, geht das Geld an den Staat über. Allerdings nur dann, wenn die Länder das Erbe geltend machen. Andernfalls verjährt der Anspruch nach 30 Jahren und die Kreditinstitute können die Beträge ausbuchen und als Gewinne versteuern. Doch mit dieser Regelung sind nur 2 Prozent der Befragten zufrieden.

„Sozialfonds statt Bankengewinne“

Laut einer bundesweiten Umfrage, die das Sozialforschungsinstitut forsa im Februar 2026 umgesetzt hat, wünschen 86 Prozent der Befragten, die verwahrlosten Geldbeträge in einen gemeinnützigen Fonds zu überführen. Deutschland sei der einzige G7-Staat ohne gesetzliche Regelung für nachrichtenloses Vermögen, unterstreicht SOS-Kinderdörfer weltweit, in dessen Auftrag die Studie durchgeführt wurde. Selbst eine exakte Definition dafür, was nachrichtenlose Konten genau sind, existiert hierzulande nicht. Eine Gesetzeslücke, die Banken begünstigt.

Weitere 8 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, Gelder von inaktiven Konten an den Staat zu übergeben. Dagegen wünscht sich Berlin, eine ähnliche Lösung, wie die Mehrheit. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht dazu: „Wir fördern soziale Innovationen und nutzen dafür Gelder aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds.“

Der Bankenverband übt seinerseits Kritik. „Die Frage eines unbewegten Kontos ist eine Frage des Zeitraums – nach welchem Zeitraum, wenn da keine Bewegung stattgefunden hat, will der Staat auf die Mittel zugreifen? Dafür gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben“, sagt Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands. Ein weiteres rechtliches Problem sei demnach, dass das Vorhaben einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Erblassers bzw. des Bankkunden darstelle, der möglicherweise gar nicht unbedingt verstorben sein müsse.

Skepsis in der Bevölkerung

Auf Reddit äußern die Nutzer ihren Zuspruch, zeigen sich zeitgleich jedoch skeptisch. So schreibt ein Nutzer etwa: „Klingt zu gut, wird also nicht kommen.“ Während ein anderer Nutzer sarkastisch „Fonds für bedürftige Ölkonzerne“ vorschlägt. Besonders viel Zuspruch erhielt derweil der Einwand: „Wenn die Banken das Geld behalten wollen, wissen wir doch, was unsere wunderbare Regierung machen wird.“ Ob dieser berechtigt ist, wird sich zeigen. Bei dem Eintrag im Koalitionsvertrag handelt es sich nämlich zumindest aktuell noch um eine reine Absichtserklärung.

Aus der forsa-Umfrage geht ferner hervor, dass lediglich 30 Prozent der Befragten eine vollständige Dokumentation ihres Vermögens vorweisen können und ihre Angehörigen entsprechend in Kenntnis gesetzt haben. Erben, die inaktive Konten vermuten, können sich an den Bankenverband wenden. Dieser bietet einen unentgeltlichen Kontensuch-Service, allerdings nur bei einem begründeten Verdacht.

Quellen:

Bildquellen

  • Neuer Auto-Stick soll ordentlich Sprit sparen – Lohnt sich der Kauf wirklich?: adrian susec / Unsplash
  • Gesetzeslücke: Banken entwenden Milliarden Euro von Kundenkonten: Willfried Wende / Pexels

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