Verpflichtendes Gesetz: Ab 2025 soll Zahl der E-Autos in die Höhe schnellen

3 Minuten
Die Zahl der E-Autos in Deutschland nimmt stetig zu. Allerdings nicht so schnell, wie es Umweltverbände und Politiker gerne hätten. Das soll sich spätestens ab 2025 ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt soll eine neue EU-Regelung eine der größten Schwächen von E-Fahrzeugen eindämmen.
E-Autos, Lasesäulen
Verpflichtendes Gesetz: Ab 2025 soll Zahl der E-Autos in die Höhe schnellenBildquelle: Sopotnicki / shutterstock.com

E-Autos weisen drei größere Schwächen auf, die allesamt miteinander verbunden sind. Einerseits wäre da die vergleichsweise geringe Reichweite von oft nur 300 bis 400 Kilometern. Andererseits Ladepunkte mit einer geringen Ladeleistung. Oder aber noch schlimmer: ihre Abwesenheit. Zwei dieser Defizite möchte der Europäische Rat jetzt mit einem neuen Gesetz einschränken. Auch, um Bürgern E-Autos schmackhafter zu machen.

Neue EU-Verordnung setzt Frist bis 2025

Am gestrigen Dienstag erfolgte die förmliche Annahme der sogenannten „Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ durch den Europäischen Rat. Diese soll als Teil des Maßnahmenpakets „Fit für 55“ den CO₂-Fußabdruck im Verkehrssektor reduzieren (25 Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen). Zu diesem Zweck sieht der neue Rechtsakt spezifische Ziele vor, die bis 2025 oder 2030 erreicht werden sollen. Und dieser könnte den Besitz von E-Autos tatsächlich deutlich attraktiver machen.

In einem ersten Schritt möchte der Rat bis 2025 Schnellladepunkte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge alle 60 km „entlang der wichtigsten Verkehrskorridore“ (Transeuropäischen Verkehrsnetz) errichten. Die Rede ist also nicht von sämtlichen Straßen, sondern – unterm Strich – den wichtigsten Autobahnen. Doch auch dies kann einen großen Unterschied auf längeren Strecken machen. Und genau solche Strecken sind es, die E-Auto-Fahrern aktuell Kopfschmerzen bereiten. In Zukunft könnte sich dies nun ändern, zumal die Ladeleistung bei mindestens 150 kW (Pkw) respektive 350 kW (schwere Nutzfahrzeuge) liegen soll. Bei schweren Nutzfahrzeugen gelten die 60 km allerdings lediglich für das TEN-V-Kernnetz und nicht für das TEN-V-Gesamtnetz. Hier sollen Ladestationen alle 100 km platziert werden – mit einer vollständigen Netzabdeckung bis 2030.

Ebenfalls bis 2030 möchte der Rat Wasserstofftankstellen für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge in allen städtischen Knoten sowie alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichten.

Auch der Komfort soll steigen

Aktuell kann mitunter Chaos an E-Ladesäulen und Wasserstoff-Tankstellen herrschen. Damit soll künftig jedoch Schluss sein. So verpflichtet die neue Regelung Betreiber, Nutzern von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb an Ladestationen und Tankstellen eine Bezahlung mit Zahlungskarten oder Geräten mit Kontaktlosfunktionen zu ermöglichen. Ohne Abonnement-Pflicht und bei vollständiger Preistransparenz. Ferner sollen Betreiber Interessierten auf elektronischem Wege „umfassende Informationen“ über die Verfügbarkeit, die Wartezeit und den Preis an verschiedenen Tankstellen zur Verfügung stellen.

Nach der förmlichen Annahme wird die Verordnung in einem nächsten Schritt im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das soll im Herbst 2023 geschehen. Bereits zwanzig Tage danach tritt diese offiziell in Kraft.

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6 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Ich lache mich kaputt.
    Was soll das alles kosten und vor allem, wie viele Ressourcen werden dafür gebraucht?
    Ganze EU mit Ladesäulen bepflanzen, wie viel Kupfer oder Alu wird dafür gebraucht?
    Wie viel Natur muss dafür zerstört werden?

    Antwort
  2. Nutzerbild Putenbrust

    Für die Absatzstörung der Steckdosenabhängigen PKWs ist die Garagenverordnung (GaVO) verantwortlich. Die darin geregelten Mindestmaße sind völlig unterdimensioniert für durchschnittliche PKWs z. B. SUVs, sodass diese in der Praxis nicht in die Tiefgaragen hineinfahren können um an die benötigte Steckdose zu gelangen.

    Antwort
    • Nutzerbild Karsten Frei

      Und es kommt garantiert noch dicker. Der Brennende Schiff zeigt deutlich die Gefahr, welche ein E-Autobrand mit sich bringt. Bald dürfen E-Autos in gar keine Tiefgarage fahren.

      Antwort
  3. Nutzerbild Thomas_aus_Marl

    @ Putenbrust
    Man könnte, anstatt größere Garagen zu fordern, sich auch darauf besinnen wieder kleinere Autos zu bauen, statt der Panzer, die viele PKW- Hersteller da heute so auf den Markt bringen.

    Die Garagen von heute sind ja schon deutlich größer, als das in den 60er Jahren der Fall war. In einer solchen alten Garage, wie eine Verwandte sie besitzt, kann man bei einem SUV wie etwa dem Hyndai Tuscon nicht aussteigen, da sich die Türen nur einen Spalt weit öffnen lassen.

    Mit den heute verfügbaren Technologien ließen sich, dank besserer Raumausnutzung, etwa durch Radnabenmotoren, deutlich kleinere Autos bauen und das sogar mit größerem Platzangebot als die heutigen Fahrzeuge zu bieten haben.

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    • Nutzerbild Bolli

      SUVś sind und bleiben bei vielen Autofahrern beliebt.
      Sie haben eine Menge Vorzüge gegenüber Kleinwagen, warum sollen wir uns verschlechtern?
      Die 60er Jahre sind Geschichte, – zum Glück.
      😎😎😇😇

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  4. Nutzerbild Hartmann

    Für mich klingt das sehr nach Stimmungsmache. In Mitteleuropa hab ich selbst mit dem Model Y Standard-Range noch nie ernsthaft über Ladesäulen nachgedacht. Überall wo ich bisher hin wollte, gab es schon Schnellader. Mittlerweile hat man meist neben Tesla auch nicht Ionity, und Andere zur Auswahl.

    Hofft man mit dem Artikel, das sich nochmal jemand einen Diesel kauft, um die Zeit zu überbrücken, bis E-Fahren dann ab 2030 funktioniert? 😂

    Das klappt jetzt schon perfekt und ich nehme für Langstrecke gerne das E-Auto, obwohl wir noch einen Verbrenner in Reserve haben. Manchmal brachen wir zwei Autos.

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