Aufgepasst! Lässt du dich provozieren, droht der Führerscheinentzug

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Mittlerweile reagieren immer mehr Autofahrer mit physischen Maßnahmen, wenn sie auf eine Blockade von sogenannten Klimaklebern treffen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man die Aktivisten einfach so von der Straße zerren? Oder droht in solchen Fällen der Führerscheinentzug?
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Führerscheinentzug drohtBildquelle: jonbonsilver / Pixabay

Die öffentliche Debatte rund um die Klimaproteste in Deutschland reißt nach wie vor nicht ab. Mittlerweile scheint jedoch weniger der eigentliche Grund zu polarisieren, sondern viel eher die Maßnahmen der als „Klimakleber“ betitelten Protestler. Immer mehr Videos fluten das Netz, in denen verärgerte Autofahrer diese von der Straße zerren. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Rechtsanwalt Christian Solmecke fasst die Lage zusammen.

Kleine Handlung mit großer Wirkung

Die Idee hinter den aktuellen Klimaprotesten ist so simpel wie effektiv: Aktivisten kleben sich auf der Straße fest (oder setzen sich schlicht auf die Straße) und blockieren auf diese Weise den Verkehr – was seinerseits Aufmerksamkeit generiert. Doch wie definieren Gerichte die Blockadeaktionen? Diese sprechen laut Solmecke von Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestands. Und gegen Gewalt darf man sich grundsätzlich wehren. Stichwort: Notwehr. Ganz so einfach ist die Sachlage bei näherem Hinsehen allerdings dann doch nicht. Denn diese Sichtweise ist anfechtbar.

Die bloße Anwesenheit von Demonstranten auf der Fahrbahn ist nämlich nicht als Gewalt zu werten. Schließlich stellen diese viel eher ein psychisches als ein physisches Hindernis dar. Zumindest für die erste Reihe. Spätestens ab der zweiten Reihe werden Autofahrer von den vorstehenden Fahrzeugen physisch an der Weiterfahrt gehindert. „Das Fahrzeug fungiere also als Werkzeug einer von den Demonstranten mittelbar ausgeübten Gewalthandlung gegen die zweite und alle weiteren Reihen“, so Solmecke.

Die Proteste lassen sich also grundsätzlich als Gewalt werten. Eine Notwehrhandlung setzt allerdings auch einen „rechtswidrigen“ Angriff voraus. Rechtswidrig sind Nötigungen jedoch nur dann, wenn sie zusätzlich auch noch verwerflich sind. Eine Pauschalisierung ist also kaum bis gar nicht möglich. Daher muss generell eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Doch einige begründete Annahmen lassen sich dennoch tätigen.

Was solltest du als Fahrer auf keinen Fall tun?

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht für mit dem Verkehr verbundene Straftaten neben den üblichen Strafen auch solche, die konkret für Kfz-Führer gelten, vor. Diese könnte im schlimmsten Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Da die Anwendung von Notwehr ausschließlich im erforderlichen Ausmaß erlaubt ist, müssen Fahrer, die Aktivisten nicht nur von der Straße ziehen, sondern zusätzlich auch handgreiflich werden, mit einem Führerscheinentzug rechnen. Geht man indes ausschließlich gegen Aktivisten vor, um den fließenden Verkehr wiederherzustellen, wird nach Auffassung von Solmecke „von der Straftat gegen die Aktivisten als solche unabhängig, nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen sein“. Es gilt die Einzelfallbetrachtung.

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5 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Darf man die „Aktivisten“ einfach so von der Straße zerren? Ja, man darf.
    Und mit möglichst viel Gewalt.
    Und es sind keine Aktivisten, es sind Unruhestifter und Linksextremisten.
    Mit ihren Aktionen werden Menschenleben gefährdet, öffentliche Ruhe und Ordnung gestört.
    Und weil Polizei nicht mehr für öffentliche Ordnung sorgen kann, ist es angesagt, dass die Bürger selbst dafür sorgen.
    Wenn eine Seite sich radikalisiert und mit radikalen Protestaktionen ihre Ziele erreichen will, dann darf die andere Seite es auch tuen.
    So einfach ist das.

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  2. Nutzerbild Kurt

    Meiner Meinung nach sind die alle Suizid gefährdet. Ein normaler Mensch setzt sich nicht einfach auf die Straße.
    Ein Suizid gefährdeter Mensch gehört doch gerettet indem man ihn von der Straße bringt. Einen Ertrinkenden kann ich doch auch nicht einfach untergehen lassen, auch wenn er sich aus Panik wehrt muss ich ihn an Land zerren, oder?

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    • Nutzerbild Bolli

      Auch eine geniale Idee.
      😎😎😇😇

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  3. Nutzerbild Hackenberger

    Da der Staat,auf ganzer Linie versagt, muß man sich selber schützen!!! Es ist ein schwerer Eingriff in die Straßenverkehrsortnung und der Staat muß hier mit aller Härte eingreifen,da die Öffentliche Ordnung und Sicherheit für die Bürger im höchsten Grad gefährdet ist. Wenn nicht der Staat in der Lage ist oder wie so oft, seine Fehler nicht zugeben will, bleibt nur noch die Selbstjustiz um die Bedrohung von Leib und Leben von sich und anderen Bürgern abzuwenden.

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  4. Nutzerbild Micha der Cowboy

    Auch wenn man in dem Fall seiner Freiheit beraubt wird (man darf das Auto nicht im Stau anstellen und nach Hause gehen, den Blockierer nicht überfahren und wenn andere nicht legitimierte Wege fehlen…), ist Selbstjustiz keine Option.
    Ich will in keinem Staat leben, in dem Einzelne Gruppen (Oder zufällig das gleiche Interesse habender Mob) versuchen die Exekutive zu sein.
    Das kann und darf in einer Demokratie nicht passieren.
    Für Bestrafung der freiheitsraubenden Blockierer ist immer die Justiz zuständig.
    Ja, ich weiß Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben mehr als genug zu tun. Auch mit Eltern, die gegen die Lehrer und Schulen klagen…. Wir Eltern tragen auch Verantwortung für unsere Kinder (meine kleben jedenfalls nicht irgendwo fest)

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