Geldwäsche: Was ist denn bei der Commerzbank los?

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Der Vorwurf gegen die Commerzbank war enorm. Es ging um Geldwäsche. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Urteil gefällt und eine Millionenstrafe verhängt. Doch welche Auswirkung hat das auf die Kunden der Bank?
Geldwäsche: Was ist denn bei der Commerzbank los?

Geldwäsche: Was ist denn bei der Commerzbank los?

Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sich einschaltet, dann wird es für Banken und Sparkassen meist ernst. So gab es etwa vor Kurzem Alarm bei der Postbank. Weil das Finanzinstitut kein Geld mehr herausrückte und die Konten der Kunden sperrte, platze der BaFin der Kragen. Nun hat sich die Finanzaufsicht die Commerzbank vorgenommen und eine Millionenstrafe verhängt.

Millionenstrafe für Commerzbank

„Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Commerzbank AG Geldbußen von insgesamt 1,45 Millionen Euro verhängt“, heißt es in einer Mitteilung der BaFin. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass die Commerzbank und die ehemalige comdirect, die die Commerzbank übernommen hat, ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. „Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig“, teilt die Finanzaufsicht mit. Doch was ist eigentlich bei einer der größten Banken Deeutschlands passiert?

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„In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben“, erklärt die BaFin die Gelbbuße gegenüber der Commerzbank. „Darüber hinaus wurden aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet.“

Welche Auswirkung hat das auf die Kunden?

Die Aktualisierung der Kundendaten sei eine wichtige Pflicht nach dem Geldwäschegesetz. Etwa um zu verhindern, dass Bankkonten anonym eröffnet und zur Geldwäsche missbraucht werden, müssen Banken all ihre Kunden identifizieren. Da sich relevante Kundendaten wie beispielsweise die Adresse im Laufe der Zeit ändern können, sind Banken verpflichtet, die Daten regelmäßig oder anlassbezogen zu aktualisieren. Doch das habe die Commerzbank vernachlässigt. „Verstößt ein Institut leichtfertig gegen diese Pflichten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt die BaFin. Für Kunden der Commerzbank ändert sich durch die Strafe nichts. Möglich ist aber, dass sich die Commerzbank das Bußgeld in irgendeiner Form von seinen Kunden wiederholt und etwa die ohnehin schon hohen Dispozinsen noch weiter anhebt.

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