Wenn es einen Menschen gibt, der seine Steuererklärung gerne erledigt, dann stellt er eine wahre Rarität dar. Stunden- oder gar tagelang am Schreibtisch hocken und sich durch einen Berg an Papieren wühlen – es gibt sicherlich schönere Aktivitäten. Nun wurde in Bayern im Auftrag von Bund und Ländern eine neue Lösung für das Problem entwickelt. Bürger sollen entspannt ihr Smartphone zücken, die „MeinELSTER+“-App öffnen, eine vorausgefüllte Steuererklärung abrufen und diese mit nur einem Klick verschicken können. Ein wahrer Traum, der sich jedoch schnell zum Albtraum wandeln kann.
Die Steuererklärung per App kommt
„Steuererklärung einfach, sicher, unkompliziert und direkt vom Smartphone aus erledigen? Dank Bayerns technischer Fortentwicklung von Elster ist genau dies ab der zweiten Jahreshälfte für rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige bundesweit möglich“ sagt Albert Füracker, Bayerischer Finanz- und Heimatminister. Demnach würden sich Bürgerinnen und Bürger ab dem 31. März 2026 in der „MeinELSTER+“-App für die Funktion freischalten lassen können. Anschließend steht die Steuererklärung per Smartphone ab dem 1. Juli zur Verfügung. Zunächst allerdings nur für rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige: kinderlose Arbeitnehmer und Empfänger von Alterseinkünften. Künftig sollen der Anwenderkreis und der Funktionsumfang weiter ausgebaut werden.
Die Funktionsweise der Streuerklärung mit nur einem Klick ist recht einfach. In einem ersten Schritt stellen Finanzämter Nutzern eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit ihren bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025 bereit. Diese Erklärung lässt sich mit nur einem Klick verschicken. „Einfacher geht Steuer nicht – schnell, transparent und ohne Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer“, so Füracker. Bloß sind „schnell“ und „einfach“ nicht gleich „finanziell sinnvoll“.
Klare Warnung vor der vorausgefüllten Steuererklärung
Eine vorausgefüllte Steuererklärung als Basis zu nutzen, kann viel Zeit und Stress sparen. Sie jedoch als erledigt zu betrachten und mit einem Klick zu verschicken, würde die meisten Steuerzahler teuer zu stehen kommen. „Die Steuererklärung bietet für viele Steuerpflichtige die Chance, Geld vom Staat zurückzuholen. Diese sollte man sich nicht entgehen lassen“, sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Organisation unterstreicht, dass das Finanzamt viele individuelle Ausgaben nicht kennt, etwa für Beruf, Heim und Kinder. Folglich werden diese bei der vorausgefüllten Steuererklärung auch nicht berücksichtigt.
Ähnlich sieht es auch der Bund der Steuerzahler. „Wer wirklich Steuern sparen möchte, sollte die Angaben sorgfältig prüfen, fehlende Posten ergänzen“, so Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin des Vereins. Und auch der Lohnsteuerberatungsverbund bestätigt diese Einschätzung in einer Stellungnahme.
Nutzer der neuen Funktion sollten laut der Lohnsteuerhilfe beispielsweise auf Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der App achten und sie individuell ergänzen. Doch aufgepasst: Änderungen sind nur vor dem Absenden der Steuererklärung möglich. Anschließend gilt die übliche einmonatige Einspruchsfrist nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
