Ende 2023 wurde der Umweltbonus für E-Autos überraschend über Nacht von der damaligen Bundesregierung beendet. Jetzt kehrt die Kaufprämie für Privatkunden bei Kauf und Leasing eines batterieelektrisch angetriebenen Pkw zurück. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellte entsprechende Pläne am Montag in Berlin offiziell vor. Auf Eckpunkte hatte sich die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr geeinigt, jetzt stehen nahezu alle Details fest.
E-Auto Förderung: Bis zu 6.000 Euro Prämie sind möglich
Wer sich für ein rein batterieelektrisches Auto (BEV) entscheidet, darf sich abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen über eine Förderung von 3.500 bis maximal 6.000 Euro freuen. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Die höchste Förderung sieht die Bundesregierung für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro vor, die mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren haben. Wer mehr verdient oder weniger Kinder hat, bekommt weniger Zuschuss. Die genaue Aufschlüsselung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| zu versteuerndes Haushaltsjahesabkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| bis 45.000 Euro | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Weniger Geld für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender
Nach dem gleichem Prinzip wird die Förderung von E-Autos mit Range Extendern (REEV) und „Teilzeitstromern“, sogenannten Plug-in-Hybriden (PHEV), gestaffelt. Diese Autos, die nicht nur mit einem Elektroantrieb ausgestattet sind, sondern für eine höhere Reichweite auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, erhalten bei Kauf oder Leasing aber eine niedrigere Förderung. Wichtig zudem: Plug-in-Hybride dürfen CO₂-Emissionen von 60 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten. Und sie müssen auf eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern kommen.
| zu versteuerndes Haushaltsjahesabkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 Euro | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Bundesumweltminister Schneider betonte am Montag, mit dem neuen Förderprogramm besondere E-Autos aus europäischer Fertigung fördern zu wollen. Denn die Mehrheit der Autokäufer entscheide sich für Autos aus Europa. „Es ist an der Zeit, in europäische Stärken zu investieren. Und unsere europäische und gerade auch die deutsche Automobilindustrie ist eine solche Stärke,“ so der Minister. Gerade von deutschen Herstellern seien „richtig geile Autos“ erhältlich. Und diesen Markt wolle man mit der neuen Förderung unterstützen. „Wir tun etwas für die Umwelt und für die Automobilindustrie, zudem für Familien mit mittleren und kleinen Einkommen, die auf E-Mobilität umsteigen wollen.“
Antragstellung ab Mai möglich
Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Wo genau, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich übrigens aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen. Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Das soll verhindern, dass E-Autos mit Förderung gekauft und anschließend schnell mit möglichem Gewinn wieder verkauft werden.
Für die E-Auto-Förderung werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, also unter anderem den Einnahmen aus der CO₂‑Bepreisung, in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro verausgabt. Die gesamte Summe steht voraussichtlich bis zum Jahr 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden rund 311.000 Plug-in-Hybride und rund 545.000 neue E-Autos zugelassen. Nur etwa die Hälfte davon entfiel aber auf förderfähige Fahrzeuge für Privatkunden.
Keine Förderung für Gebrauchtwagen
Gebrauchtwagen werden übrigens nicht gefördert. Der Markt sei noch nicht groß genug, sagt Schneider. Es sei aber vorstellbar, dass Gebrauchtwagen ab 2027 oder 2028 mit in die Förderung rutschen. Dazu muss in der Regierung aber noch beratschlagt werden.
