Wer seine Führerscheinprüfung in Deutschland absolviert und bestanden hat, ist üblicherweise bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet. Dennoch ist es kaum möglich, wirklich alle Regelungen und Ausnahmefälle während der Ausbildung zu berücksichtigen. Und so kann es schnell passieren, dass man in ein Fettnäpfchen tritt und Bußgeld zahlen muss. Etwa, wenn ein Verkehrsschild etwas ganz anderes bedeutet, als alle glauben. Oder aber wenn etwas angeblich Verbotenes in Wahrheit erlaubt ist – wie das Rechtsüberholen auf der Autobahn. Mit der folgenden, kaum bekannten Spazierfahrer-Regelung verhält es sich ähnlich.
Was Autofahrer innerorts beachten müssen
Kaum einer kennt die im § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) versteckte Regel. Und doch kann sie innerorts zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro führen. Worum es genau geht? Um das sogenannte unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Das ist nämlich verboten, wenn andere dadurch belästigt werden könnten. Heißt konkret: Wer beispielsweise abends mit seinem Auto innerorts etwas durch die Gegend cruist, um Dampf abzulassen oder sich abzulenken, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und das kann teuer werden.
Laut dem Bußgeldkatalog drohen in solchen Fällen wie bereits erwähnt 100 Euro Bußgeld. In der Praxis scheint es jedoch oftmals nicht ganz so schlimm zu sein. Die Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) spricht etwa von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Das allerdings nur in bestimmten Städten. Was ebenfalls auffällt, ist ferner die unerwartete Zielsetzung, die die Polizei eigenen Angaben zufolge dabei verfolgt.
Entziehung der Arbeitsgrundlage von Prostituierten
Primär zielt die genannte Regel darauf ab, den Verkehrslärm, das Verkehrsaufkommen und den Abgasausstoß zu minimieren. Doch die Polizeiliche Kriminalprävention nennt für sich in diesem Kontext auch eine weitere Zielsetzung: die Reduzierung der Straßenprostitution. Demnach könnten Kontrollen wegen unnützem Hin- und Herfahrens oder Lärmbelästigung dabei helfen, die Straßenprostitution zu senken und Beschwerden von Anwohnenden und Gewerbetreibenden zuvorzukommen. Zumindest bei regelmäßigem und konsequentem Ahnden über einen längeren Zeitraum hinweg.
Für Autofahrer heißt das unterm Strich also, dass sie vorsichtig sein und im Zweifelsfall vielleicht lieber eine Runde weniger drehen sollten. Doch was ist, wenn man mal des unnötigen Umherfahrens bezichtigt wird, ohne wirklich etwas verbrochen zu haben? Praktischerweise nennt die Polizei selbst eine mögliche Ausrede, die einen Nachweis erschweren kann: „schwierige Parkplatzsuche“.
Übrigens, wer sein Auto falsch heizt, muss möglicherweise ebenfalls tief in die Geldbörse greifen. Mehr dazu in dem folgenden Artikel:
