ChatGPT ging zu weit: Ist das der Anfang vom Ende?

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Ein Gerichtsurteil aus Deutschland sorgt international für Aufsehen: ChatGPT ist laut Richtern zu weit gegangen. Die Entscheidung könnte darüber bestimmen, wie frei KI-Modelle künftig arbeiten dürfen – und ob eine neue Ära der Regulierung beginnt.
ChatGPT ging zu weit - Ist das der Anfang vom Ende
ChatGPT ging zu weit - Ist das der Anfang vom EndeBildquelle: Levart_Photographer/Unsplash

ChatGPT steht in Deutschland erstmals ernsthaft am juristischen Pranger. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie eng der Grat zwischen Innovation und Urheberrecht geworden ist. Was heute noch als technischer Fortschritt gilt, könnte schon morgen zur rechtlichen Grauzone werden – mit Folgen, die weit über ein einzelnes Unternehmen hinausgehen.

Ein Urteil gegen ChatGPT und KI-Training

Die Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen OpenAI am Landgericht München sorgte bereits für großes Aufsehen. Im Verdacht stand, dass viele bekannte Songs wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey oder „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski zum KI-Training verwendet worden sind. Selbst auf einfache Nutzeranfragen konnten komplette oder praktisch identische Textzeilen der betroffenen Lieder ausgespuckt werden.

Nun ist ein Urteil im Prozess gefallen, in vielen Punkten zugunsten der GEMA. Für das Gericht ist eindeutig, dass eine Speicherung der Liedtexte stattgefunden haben muss, sonst könnte eine rein zufällige Wiedergabe ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der Richter durfte OpenAI die Songtexte bekannter Lieder nicht ohne Lizenz für das KI-Training nutzen. Der KI-Chatbot ChatGPT hätte somit Urheberrechte von Liedtexten verletzt. „Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor“, teilte das Landgericht mit. Die GEMA könne somit von OpenAI Unterlassung, Schadensersatz sowie Auskunft zum verwendeten Umfang von Liedtexten verlangen. Dazu zählt ebenso Einsicht darin, welche Erträge man mit den Texten erzielte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass OpenAI in Berufung gehen wird.

Keine unmittelbare Wirkung auf heutige KI-Modelle

Dennoch könnte das Urteil ein erster Anhaltspunkt für die weitere Entwicklung sein: Die freie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Training könnte bald der Vergangenheit angehören. Zumindest, wenn weitere ähnlich gelagerte Urteile in den USA und Europa folgen. Bis dahin dürfte sich in der Realität an den heutigen KI-Modellen und wie man sie trainiert, wenig ändern. Für Deutschland hat es vor allem eine erste Signalwirkung.

„Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen, und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage“, so äußerte sich GEMA-Chef Tobias Holzmüller zur Entscheidung: „Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten.“ Der erste Sieg der GEMA könnte so auch andere Verwertungsgesellschaften dazu bewegen, ihre Ansprüche gegenüber von KI-Betreibern durchzusetzen. Die kommenden Monate werden daher entscheidend, mit wie vielen Konsequenzen und Einschränkungen KI-Chatbots in Zukunft rechnen müssen.  

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