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Bundesregierung beschließt neue Regeln für E-Scooter

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Die Bundesregierung hat eine Reihe neuer Regeln für E-Scooter beschlossen. Blinker werden zur Pflicht, Strafen fallen höher aus und die Unterschiede zum Fahrrad werden abgeschafft. Das musst du zu den neuen Regeln wissen.
E-Scooter sind auf einem Gehweg abgestellt
Bundesregierung beschließt neue Regeln für E-ScooterBildquelle: Jan Antonin Kolar via Unsplash

Seit fast 7 Jahren sind E-Scooter in Deutschland im Straßenverkehr zugelassen. In der Stadt schließen die Leihroller Lücken in der ÖPNV-Versorgung und auf dem Dorf legen sie die letzte Meile vom Wohnort zum Bahnhof zurück. Doch mit der gestiegenen Nutzung haben auch die Unfälle zugenommen. Jetzt reagiert die Politik mit einer Reihe neuer Vorgaben. Doch diese haben zum Teil auch Vorteile für die Fahrer.

Neue Regeln für E-Scooter stehen fest

Der Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr ist in der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geregelt. Die jetzt festgelegten Änderungen an der Verordnung treten erst nach einer Übergangsfrist am 1. März 2027 in Kraft. So haben Hersteller noch Zeit, ihre Fahrzeuge an die neuen Vorgaben anzupassen.

Denn mit Inkrafttreten der Novelle müssen alle E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein. Im Gegensatz zum Fahrrad ist das Anzeigen des Abbiegevorgangs mit der Hand nämlich nicht so einfach. Auch gelten zukünftig höhere Sicherheitsanforderungen bei den Batterien und eine umfangreichere fahrdynamische Prüfung. Die Blinker-Pflicht und die neuen Sicherheitsanforderungen gelten jedoch nur für Neufahrzeuge. Bereits vorhandene E-Scooter dürfen auch weiterhin genutzt werden.

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Anpassungen an Fahrräder im Straßenverkehr

Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle werden E-Scooter im Straßenverkehr künftig mehr wie Fahrräder behandelt. Überall dort, wo das Radfahren erlaubt ist, dürfen auch automatisch E-Scooter fahren. Bereits jetzt darf auf Radwegen und Fahrradstraßen (blaue Schilder) gefahren werden. Das weiße Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ und der grüne Abbiegepfeil für Fahrräder gelten jedoch aktuell nicht für E-Scooter. Das wird sich Anfang März ändern.

Auch beim Abstellen gelten dieselben Regeln wie bei Fahrrädern. Grundsätzlich darf weiter auf Gehwegen geparkt werden, jedoch nur, wenn eine Mindestbreite des Weges frei bleibt und andere dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Entsprechende Strafen bei Verstößen werden jedoch teilweise verfünffacht.

Höhere Strafen bei Verstößen

Falschparker werden bereits jetzt mit empfindlichen Geldbußen belegt. Diese variieren je nach Stadt und Schwere des Verstoßes zwischen 15 und 100 Euro. Dazu kommen Kosten von bis zu 200 Euro für das Abholen oder Umsetzen der falsch geparkten Roller.

Ab dem 1. März 2027 steigen auch die Kosten fürs falsche Fahren. Wer künftig von Polizei oder Ordnungsamt beim Fahren auf einem Gehweg erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Auch wer zu zweit auf einem Scooter unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

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