Auch wenn der 31. Oktober keine offizielle Frist ist, die deutschlandweit greift, nutzen viele Netzbetreiber sie für sich. Vorab melden sich die meisten mit einer Erinnerungsmail oder einem Schreiben an PV-Besitzer, doch Hinweise auf diesen Stichtag können sich auch schon vorab in deinen Unterlagen befinden. Es lohnt sich, besonders frühzeitig zu handeln, da sich sonst eine wichtige Auszahlung in der Bearbeitungszeit deutlich verzögern kann. Denn zum Ende des Jahres müssen die Netzbetreiber die Einspeisemengen des Solarstroms korrekt erfassen, um die Einspeisevergütung laut EEG abrechnen zu können. Für viele hat sich der 31. Oktober daher als Stichtag für Meldungen etabliert.
Im Hintergrund läuft eine Angleichung von Prozessen ab
Die Marktkommunikation 2025 soll Prozesse standardisieren. Dabei rechnen einige Betreiber zurzeit monatlich ab, während andere einen Cut-off vorziehen. Smart Meter sollen den Datentransfer der Einspeisung und des Verbrauchs zukünftig automatisch an Netzbetreiber übermitteln. Bisher sind die neuen Zähler jedoch nicht in vielen Haushalten in Deutschland angekommen. Stattdessen müssen Einspeisung und Bezug noch immer manuell von PV‑Besitzern abgelesen und zu Stichtagen an die Netzbetreiber übermittelt werden. Doch auch wenn du deinen Smart Meter besitzt, kann es sich lohnen, einen Blick auf die Zahlen zu werfen. So kannst du sicherstellen, ob die korrekten Daten an deinen Netzbetreiber übermittelt wurden, und gegebenenfalls rechtzeitig eine Korrektur mitteilen.
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Wer seine Einspeisung nicht rechtzeitig meldet, läuft sonst Gefahr, dass die Abrechnung sich verzögert. Allein schon das hohe Aufkommen von Meldungen gegen Jahresende kann dafür sorgen, dass es zu Wochen an Bearbeitungsdauer kommt. Auch steuerlich gibt es dabei einiges zu beachten. Seit 2023 gibt es für kleine PV-Anlagen eine Einkommenssteuer-Befreiung sowie einen Nullsteuersatz beim Kauf, allerdings unterschiedliche Optionen bei der Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. Die meisten Menschen dürften dabei wohl unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
So dokumentierst du deine erfassten Zählerstände korrekt
Auch wenn es banal klingt, ist dieser Schritt trotzdem entscheidend. Bevor du irgendwelche Daten an deinen Netzbetreiber übermittelst, solltest du dir die aktuellen Zählerstände fotografieren. Achte dabei darauf, dass du den Einspeisezähler und den Bezugszähler separat voneinander erfasst. Dazu solltest du dir Datum und Uhrzeit zu den Fotos notieren für deine Unterlagen. Im Anschluss kannst du bei den meisten Netzbetreibern deine abgelesenen Daten direkt über deren Onlineportal melden. Einige versenden auch mögliche Gastlogins zur Meldung, wenn sie dich an die Ablesung zum Jahresende erinnern.
Typischerweise findest du die Eingabemaske unter Menüpunkten wie „Einspeisung“, „Energieabrechnung“ oder „Zählerstände übermitteln“. Dort kannst du die abgelesenen Daten an deinen Netzbetreiber übermitteln. Gerade bei der ersten Meldung kann es ratsam sein, zu prüfen, ob der korrekte Vergütungssatz erfasst wurde. Hier ist das Jahr der Inbetriebnahme entscheidend. Wer in eine Direktvermarktung fällt, sollte auch hier überprüfen, ob dieser Umstand korrekt erfasst ist.
Nachdem dein Netzbetreiber die jeweiligen Daten erhalten hat, fertigt dieser eine Abrechnung für deine Einspeisevergütung an. Solltest du bereits Abschlagszahlungen im laufenden Jahr erhalten haben, werden diese mit der gesamten Vergütung entsprechend verrechnet. Solltest du eine höhere Nachzahlung erhalten, passt der Netzbetreiber die Abschlagszahlungen im kommenden Jahr für dich gegebenenfalls an. Sollten sich im laufenden Jahr wichtige Veränderungen ergeben haben, solltest du diese deinem Netzbetreiber ebenfalls so genau wie möglich mitteilen. Das kann etwa der Zukauf von neuen Solarmodulen sein, die deine Vergütungssätze ändern, oder der Austausch eines Zählers. Je konkreter du die Veränderungen dabei benennen kannst, desto schneller dürfte dir dein Netzbetreiber eine korrekte Abrechnung liefern können.